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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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2. Mose - Kapitel 17

Streit und Murren in Massa und Meriba. Wasser aus dem Felsen

1 Und die ganze Gemeinde der Kinder Israel zog aus der Wüste Sin ihre Tagereisen, nach dem Befehl des HERRN, und lagerte sich in Raphidim; da hatte das Volk kein Wasser zu trinken. 2 Darum zankten sie mit Mose und sprachen: Gebt uns Wasser, daß wir trinken! Mose sprach zu ihnen: Was zankt ihr mit mir? Warum versucht ihr den HERRN? (5. Mose 6.16) (1. Korinther 10.9) 3 Als nun das Volk daselbst nach Wasser dürstete, murrten sie wider Mose und sprachen: Warum hast du uns aus Ägypten heraufgeführt, daß du uns und unsere Kinder und unser Vieh vor Durst sterben lässest? 4 Mose schrie zum HERRN und sprach: Was soll ich mit diesem Volke tun? Es fehlt wenig, sie werden mich noch steinigen! (4. Mose 14.10) 5 Der HERR sprach zu Mose: Gehe hin vor das Volk und nimm etliche Älteste von Israel mit dir und nimm den Stab, mit dem du den Fluß schlugest, in deine Hand und gehe hin. (2. Mose 7.20) 6 Siehe, ich will daselbst vor dir auf einem Felsen in Horeb stehen; da sollst du den Felsen schlagen, so wird Wasser herauslaufen, daß das Volk trinke. Mose tat also vor den Ältesten Israels. (4. Mose 20.11) (1. Korinther 10.4) 7 Da hieß man den Ort Massa und Meriba, wegen des Zanks der Kinder Israel, und daß sie den HERRN versucht und gesagt hatten: Ist der HERR mitten unter uns oder nicht? (Psalm 95.8-9)

Israels Kampf gegen Amalek

8 Da kam Amalek und stritt wider Israel in Raphidim. 9 Und Mose sprach zu Josua: Erwähle uns Männer und ziehe aus, streite wider Amalek! Morgen will ich auf des Hügels Spitze stehen und den Stab Gottes in meiner Hand haben. (4. Mose 13.8) (4. Mose 13.16) 10 Und Josua tat, wie Mose ihm sagte, daß er wider Amalek stritt. Mose aber und Aaron und Hur stiegen auf die Spitze des Hügels. 11 Und solange Mose seine Hände aufhob, siegte Israel; wenn er aber seine Hände sinken ließ, siegte Amalek. 12 Aber die Hände Moses wurden schwer, darum nahmen sie einen Stein und legten denselben unter ihn, daß er sich darauf setzte. Aaron aber und Hur unterstützten seine Hände, auf jeder Seite einer. Also blieben seine Hände fest, bis die Sonne unterging. 13 Und Josua besiegte den Amalek und sein Volk durch die Schärfe des Schwertes. 14 Da sprach der HERR zu Mose: Schreibe das zum Gedächtnis in ein Buch und lege es Josua in die Ohren, nämlich: ich will das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel ganz austilgen. (5. Mose 25.17-19) (1. Samuel 15.2-3) 15 Und Mose baute dem HERRN einen Altar und hieß ihn: Der HERR ist mein Panier. 16 Und er sprach: Weil eine Hand auf dem Throne des HERRN erhoben ist , soll der Krieg des HERRN wider Amalek währen, von Geschlecht zu Geschlecht.