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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 3

1 Mein Sohn, vergiss meine Weisung nicht, / behalte meine Vorschriften im Herzen! 2 Sie geben dir ein langes Leben / und sichern dir Jahre im Frieden. (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Nie sollen dich Liebe und Treue verlassen, / bind sie um deinen Hals und schließ sie in dein Herz! (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 So findest du Gunst und Anerkennung / bei Gott und den Menschen. (Lukas 2.52) 5 Vertraue Jahwe mit ganzem Herzen / und stütze dich nicht auf deinen Verstand! 6 Such ihn zu erkennen bei dem, was du tust, / dann räumt er dir die Hürden aus dem Weg! 7 Halte dich nicht selber für weise, / sondern fürchte Jahwe und meide das Böse! (Jesaja 5.21) 8 Das ist Heilung und Wohltat für dich. (Sprüche 4.22) 9 Ehre Jahwe mit deinem Besitz, / mit dem Besten von dem, was du erntest. (2. Mose 23.19) 10 Dann füllen sich deine Scheunen mit Korn / und deine Fässer mit jungem Wein. 11 Mein Sohn, verachte nicht die Belehrung Jahwes, / sei nicht unwillig, wenn er dich ermahnt. (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 Denn wen Jahwe liebt, den erzieht er streng, / wie der Vater den Sohn, den er gern hat. (Offenbarung 3.19) 13 Wie glücklich ist der, der Weisheit fand, / der Mann, der Verständnis erwarb. (Matthäus 13.44) 14 Denn Weisheit besitzen ist besser als Geld / und besser, als Gold zu gewinnen. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist viel kostbarer als Perlen, / dein ganzer Schmuck kommt ihr nicht gleich. (Matthäus 13.45-46) 16 In der rechten Hand bietet sie langes Leben / und in ihrer linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind Wege der Freude / und ihre Pfade führen zum Glück. 18 Sie ist ein Lebensbaum für den, der sie ergreift, / wer an ihr festhält, ist glücklich zu preisen. 19 Durch Weisheit hat Jahwe die Erde gegründet, / durch Verstand den Himmel hingestellt. (Sprüche 8.24) 20 Sein Wissen brachte die Meere hervor / ließ Regen aus den Wolken fallen. 21 Mein Sohn, verliere es nicht aus den Augen, / bewahre Umsicht und Besonnenheit! 22 Sie sind das Leben für dich / und ein schöner Schmuck für deinen Hals. (Sprüche 1.9) 23 Dann gehst du sicher deinen Weg, / dein Fuß stößt nirgends an. 24 Wenn du dich hinlegst, schreckst du nicht auf, / legst du dich nieder, erquickt dich dein Schlaf. (Psalm 3.6) (Psalm 4.9) 25 Du fürchtest dich nicht vor plötzlichem Schrecken, / dem Grauen, das über Gottlose kommt. 26 Denn Jahwe steht dir bei, / er bewahrt deinen Fuß vor der Falle. (Sprüche 10.29) 27 Versage keine Wohltat dem, der sie braucht. / Wenn du helfen kannst, dann tue es auch! 28 Sag nicht zu deinem Nächsten: "Komm später wieder, / morgen gebe ich es dir!", wo du jetzt schon helfen kannst. 29 Plane nichts Böses gegen deinen Nächsten, / der vertrauensvoll neben dir wohnt! 30 Geh mit keinem grundlos vor Gericht, / wenn er dir nichts Böses tat. 31 Beneide Gewalttätige nicht, / wähle keinen ihrer Wege! 32 Denn Jahwe verabscheut den, der auf Abwegen geht. / Doch dem Aufrichtigen schenkt er Vertrauen. (Psalm 25.14) 33 Auf dem Haus des Frevlers liegt der Fluch Jahwes, / doch die Wohnung des Gerechten segnet er. 34 Ja, mit Spöttern treibt er Spott, / aber den Demütigen erweist er Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Weise kommen zu Ehren, / die Narren tragen Schande davon.