Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Ein Mann, der allen Ermahnungen trotzt, / wird plötzlich rettungslos zerschmettert.(Sprüche 15.10)2Wenn die Gerechten zahlreich sind, freut sich das Volk; / wenn ein Frevler herrscht, seufzt es.(Sprüche 11.10)3Wer Weisheit liebt, erfreut seinen Vater; / wer sich mit Huren einlässt, bringt sein Vermögen durch.(Lukas 15.13)4Ein König, der für Recht sorgt, gibt seinem Land Bestand, / wer nur Steuern erpresst, zerstört es.(Jesaja 32.7)5Wer seinem Mitmenschen schmeichelt; / legt ein Netz vor seinen Füßen aus. 6Der Böse verfängt sich im Unrecht, / doch der Gerechte singt vor Freude.7Der Gerechte weiß um die Sache der Armen, / wer Gott missachtet, ist rücksichtslos.8Dreiste Männer versetzen die Stadt in Erregung, / Weise stillen den Zorn.9Ist ein Weiser mit einem Narren vor Gericht, / dann tobt dieser und lacht und gibt keine Ruh.(Matthäus 11.17)10Blutmenschen hassen den Redlichen, / doch die Aufrichtigen retten sein Leben.11Ein Trottel lässt jeden Ärger heraus, / ein Weiser hält ihn zurück.(Sprüche 12.23)(Sprüche 25.28)12Ein Herrscher, der auf Lügen hört, / hat nur gottlose Diener. 13Der Arme und der Wucherer begegnen sich, / beiden gab Jahwe das Augenlicht. 14Wenn ein König auch den Schwachen Recht verschafft, / hat sein Thron für immer Bestand.(Sprüche 16.12)15Stock und Tadel fördern Vernunft, / doch ein sich selbst überlassenes Kind macht seiner Mutter Schande.(Sprüche 22.15)(Sprüche 29.17)16Wenn die Gottlosen sich mehren, vermehrt sich das Unrecht; / doch wer gottrecht lebt, wird sehen, wie solche Leute untergehen.(Psalm 37.36)17Erziehe deinen Sohn streng, dann wird er dir Ruhe bringen / und dir beglückende Freude bereiten.(Sprüche 23.13)18Ohne Offenbarung verwildert ein Volk, / doch wohl ihm, wenn es das Gesetz bewahrt.19Mit bloßen Worten erzieht man keinen Sklaven, / er versteht sie zwar, hält sich aber nicht daran.20Siehst du einen sich überhasten, wenn er spricht? / Für einen Dummen ist mehr Hoffnung als für ihn.(Prediger 5.1-2)(Jakobus 1.19)21Wer seinen Sklaven von Kind auf verwöhnt, / wird am Ende von ihm ausgenutzt.22Ein zorniger Mann erregt Streit, / und ein Hitzkopf ist reich an Vergehen.(Sprüche 15.18)(Sprüche 26.21)23Hochmut erniedrigt einen Menschen; / Ehre erlangt, wer nicht hoch von sich denkt.(Matthäus 23.12)(1. Petrus 5.5)24Wer mit einem Dieb die Beute teilt, muss lebensmüde sein! / Er hört den Fluch des Gerichts, zeigt aber nicht an, was er weiß.(3. Mose 5.1)25Menschenfurcht ist eine Falle, / doch wer Jahwe vertraut, ist geborgen.26Viele suchen die Gunst eines Herrschers, / doch nur Jahwe verschafft ihnen Recht.27Für den Gerechten ist der Falsche ein Gräuel, / und für den Schuldigen der, der geradlinig lebt.