zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 28

1 Der Schuldige flieht, auch wenn ihn keiner verfolgt; / der Gerechte tritt sicher auf wie ein Löwe. 2 Ist Aufruhr im Land, mehren sich die Herrscher; / durch einen klugen und einsichtigen Mann hat das Recht lange Bestand. 3 Ein Armer, der seinesgleichen unterdrückt, / ist wie ein Wolkenbruch, der die Ernte wegschwemmt. 4 Wer die Weisung preisgibt, rühmt den Frevler, / wer die Lehre beachtet, bekämpft ihn. (Psalm 49.14) 5 Böse Menschen verstehen die Wahrheit nicht; / wer nach Jahwe sucht, versteht alles. 6 Besser arm und untadelig sein, / als ein Reicher, der krumme Wege geht. (Sprüche 19.1) 7 Der verständige Sohn befolgt das Gesetz, / doch wer mit Verschwendern Umgang hat, macht seinem Vater Schande. 8 Wer seinen Besitz durch Zins und Wucher mehrt, / sammelt es für einen, der sich über Arme erbarmt. (Sprüche 13.22) 9 Wer Gottes Weisung nicht mehr hört - selbst dessen Gebet ist ein Gräuel. (Sprüche 21.27) 10 Wer redliche Menschen auf böse Wege verführt, fällt in die eigene Grube; / doch die Aufrichtigen nehmen Gutes in Besitz. 11 Der Reiche hält sich selbst für klug, / doch ein verständiger Armer durchschaut ihn. 12 Wenn Gerechte triumphieren, ist die Herrlichkeit groß; / sind Verbrecher obenauf, versteckt sich der Mensch. (Sprüche 11.10-11) 13 Wer seine Sünden verheimlicht, dem geht es nicht gut. / Doch wer sie bekennt und sie lässt, über den erbarmt sich Gott. (Psalm 32.3-5) (1. Johannes 1.1) (1. Johannes 1.8) 14 Wie glücklich ist der, der ehrfürchtig lebt! / Ins Unglück stürzt, wer starrsinnig bleibt. 15 Wie ein brüllender Löwe und ein gieriger Bär, / so ist ein gottloser Herrscher für ein armes Volk. 16 Mancher Fürst ist arm an Verstand aber reich an Erpressung. / Wer Ausbeutung hasst, bleibt lange im Amt. 17 Wer einen Mord auf dem Gewissen hat, / flieht oft bis in den Abgrund. / Man halte ihn nicht auf. (1. Mose 4.14) 18 Wer redlich lebt, wird Hilfe finden; / wer krumme Wege geht, / kommt plötzlich zu Fall. 19 Wer seinen Acker bebaut, hat reichlich Brot; / wer windigen Geschäften nachgeht, hat reichlich Not. (Sprüche 6.6) (Sprüche 10.4) (Sprüche 12.11) 20 Ein treuer Mann wird reich gesegnet; / doch wer schnell reich werden will, bleibt nicht ohne Schuld. (Sprüche 20.21) (Sprüche 28.22) 21 Parteilichkeit ist gar nicht gut. / Mancher wird zum Verbrecher schon für ein Stück Brot. 22 Nach Reichtum hastet der habgierige Mann; / er weiß nicht, dass Mangel über ihn kommt. (Sprüche 23.4) (Sprüche 28.20) (1. Timotheus 6.9) 23 Wer einen Menschen zurechtweist, erntet mehr Dank / als einer, der immer nur schmeichelt. 24 Wer Vater oder Mutter beraubt und meint, das sei kein Unrecht, / der macht sich zum Freund des Verbrechers. (Matthäus 15.5) 25 Wer breit sich brüstet, erregt nur Streit; / wer auf Jahwe vertraut, hat immer genug. 26 Wer auf sich selbst vertraut, ist ein Narr; / wer der Weisheit folgt, ist in Sicherheit. (Sprüche 3.5) 27 Wer dem Armen hilft, hat keinen Mangel, / doch wer die Augen vor ihnen verschließt, / dem mangelt es nicht an Flüchen. (2. Korinther 9.6) (2. Korinther 9.9) 28 Sind die Gottlosen obenauf, versteckt sich der Mensch; / doch wenn sie verschwinden, bekommen Gerechte die Macht. (Sprüche 29.2)