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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 25

1 Auch die folgenden Sprüche stammen von Salomo. Sie wurden gesammelt von Männern des Königs Hiskija von Juda. 2 Ist es Gottes Ehre, eine Sache zu verbergen, / so ist es der Könige Ehre, eine Sache zu erforschen. 3 Der Himmel an Höhe, die Erde an Tiefe, und die Gedanken der Könige - unerforschlich sind sie. 4 Entferne die Schlacken aus dem Silber, / dann gelingt dem Goldschmied ein Schmuckstück. 5 Entferne den Gottlosen vom König, / dann regiert er gerecht und seine Herrschaft besteht. (Sprüche 16.12) 6 Tritt vor dem König bescheiden auf, / und stell dich nicht an den Platz der Großen. 7 Es ist besser, man ruft dich auf den höheren Platz, / als dass man dich vor Edlen herabsetzt. Was du mit deinen Augen erblickt hast, (Lukas 14.7-11) 8 bringe nicht so schnell zum Gericht! / Denn was willst du machen, wenn dich dein Nächster beschämt? 9 Trag deinen Streit mit deinem Mitmenschen aus, / aber gib nicht das Geheimnis eines anderen preis; (Sprüche 20.19) 10 sonst schmäht dich jeder, der davon hört, / und du behältst einen üblen Ruf. 11 Wie goldene Äpfel auf silbernen Schalen / ist ein rechtes Wort zur richtigen Zeit. (Sprüche 15.23) 12 Wie ein goldener Ring, wie feinster Schmuck / ist ein weiser Mahner für ein offenes Ohr. 13 Wie kühlender Schnee am Erntetag, / so ist ein treuer Bote für den, der ihn schickt: / eine erfrischende Freude für seinen Herrn. 14 Wie Wolken und Wind, aber kein Regen, / ist jemand, der Versprechungen macht, sie aber nicht hält. (2. Petrus 2.17) 15 Mit Geduld wird ein Vorgesetzter umgestimmt, / denn eine sanfte Zunge kann den Widerstand brechen. (Sprüche 15.1) 16 Hast du Honig gefunden, iss nur so viel dir bekommt, / sonst wirst du ihn satt und erbrichst. 17 Mach dich selten im Haus deines Nächsten, / sonst wird er dich satt und verabscheut dich. 18 Eine Keule, ein Schwert, ein spitzer Pfeil / ist ein falscher Zeuge für seinen Nächsten. (Sprüche 19.5) 19 Ein brüchiger Zahn und ein schlotternder Fuß, / so ist ein treuloser Mensch in der Zeit der Not. 20 Wenn einer sich auszieht bei Frost, / wenn jemand Essig auf Natron gießt, / so ist es, wenn man lustige Lieder vor einem Traurigen singt. 21 Wenn dein Feind hungrig ist, gib ihm zu essen, / wenn er Durst hat, gib ihm zu trinken; (Matthäus 5.44) (Römer 12.20) 22 so sammelst du glühende Kohlen auf seinen Kopf, / und Jahwe vergilt es dir. 23 Nordwind bringt Regen / und Klatsch ein verdrießliches Gesicht. 24 Besser auf dem Flachdach zu wohnen / als mit einer zänkischen Frau zusammen im Haus. (Sprüche 21.9) (Sprüche 21.19) 25 Kühles Wasser für eine durstige Kehle / ist eine gute Nachricht aus fernem Land. 26 Eine trübe Quelle, ein verdorbener Brunnen, / so ist ein Gerechter, der vor einem Gottlosen wankt. 27 Zu viel Honig essen ist nicht gut, / zu viel Ehre bekommt einem nicht. 28 Wie eine Stadt mit zerstörter Mauer / ist ein Mann, der seinen Geist nicht beherrscht. (Sprüche 29.11)