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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 23

1 Wenn du bei hohen Herren zu Tische sitzt, / bedenke immer, wen du vor dir hast. 2 Setz dir ein Messer an die Kehle, / wenn du allzu gierig bist! 3 Und gib acht bei ihren Leckerbissen, / und lass dich durch sie nicht betrügen. 4 Müh dich nicht ab, es zu Reichtum zu bringen, / aus eigener Einsicht lass die Finger davon! (Prediger 9.11) (Sprüche 28.22) 5 Denn eh du dich versiehst, hat er Flügel bekommen / und fliegt wie ein Adler fort durch die Luft. 6 Vom Geizhals nimm keine Einladung an, / seine Leckerbissen begehre nicht! 7 Denn er hat alles abgezählt. / "Iss und trink!", sagt er zu dir, / aber im Grunde gönnt er dir nichts. 8 Den Bissen, den du gegessen hast, musst du erbrechen, / und vergeudet ist jedes freundliche Wort. 9 Sprich nicht zu den Ohren eines Toren, / denn er verachtet deinen guten Rat. (Sprüche 9.8) 10 Verrücke die uralte Grenze nicht, / auch nicht auf Kosten hilfloser Waisen. (Sprüche 22.28) 11 Denn sie haben einen mächtigen Beistand, / der ihren Prozess gegen dich führt. 12 Öffne dein Herz für jede Ermahnung, / dein Ohr für verständiges Reden. 13 Erspare dem Knaben die Züchtigung nicht! / Eine Tracht Prügel bringt ihn nicht um. 14 Du schlägst ihn mit der Rute, / doch du rettest sein Leben. (Sprüche 13.24) (Sprüche 22.15) 15 Mein Sohn, wenn du klug und einsichtig wirst, / ist das eine herzliche Freude für mich. 16 Und mein Inneres wird jubeln, / wenn Aufrichtiges von deinen Lippen kommt. 17 Ereifere dich nicht über die Sünder, / sondern bemühe dich täglich um die Furcht vor Jahwe! 18 Denn das Ende kommt ja noch, / und dann verlierst du deine Hoffnung nicht. 19 Höre mein Sohn und sei klug, / und bleib auf dem geraden Weg! 20 Halte dich von den Weinsäufern fern / und von denen, die im Fleischgenuss schwelgen. (Lukas 21.34) 21 Denn Säufer und Schlemmer werden arm, / und Schläfrigkeit kleidet in Lumpen. 22 Hör auf deinen Vater, der dich gezeugt hat, / und verachte deine Mutter nicht, auch wenn sie alt geworden ist. (Sprüche 1.8) 23 Lass dir die Wahrheit etwas kosten, / auch Weisheit, Zucht und Verstand! / Und gib das alles nie wieder her! 24 Laut jubelt der Vater eines Gerechten; / er freut sich über einen verständigen Sohn. 25 Mögen auch deine Eltern sich freuen, / möge jubeln die, die dich gebar. 26 Gib mir dein Herz, mein Sohn, / und lass dir meine Wege gefallen. 27 Denn die Hure ist wie ein tiefer Schacht, / die Fremde wie ein gefährliches Loch. (Sprüche 22.14) 28 Sie lauert dir auf wie ein Räuber / und vermehrt die Zahl der untreuen Männer. (Sprüche 7.12) 29 Wer hat Ach und wer hat Weh? / Wer hat Streit und wer jammert herum? / Wer lässt sich grundlos schlagen, / und wer hat glasige Augen? (Sprüche 20.13) (Sprüche 21.17) 30 Die bis spät beim Weine sitzen, / die kommen, um den Mischwein zu kosten. (Jesaja 5.11) (Jesaja 5.22) (Sprüche 20.1) 31 Sieh den Wein nicht an, wie er erglüht, / wie er so rot im Becher funkelt; / wie glatt er durch die Kehle rinnt! 32 Am Ende beißt er wie eine Schlange, / wie eine Viper spritzt er sein Gift. 33 Dann siehst du seltsame Dinge / und redest dummes Zeug. 34 Du fühlst dich wie auf stürmischer See, / als ob du im Mastkorb eines Schiffes liegst. 35 "Man hat mich geschlagen, doch es tat mir nicht weh; / man hat mich verprügelt, ich merkte es nicht. / Wie werde ich nur wieder wach? / Ich brauche einen Schluck, / ich muss wieder hin!" (Jesaja 56.12)