Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Besser arm und untadelig sein, / als ein Lügner und ein Trottel.(Sprüche 28.6)2Unbedachter Eifer ist nicht gut, / wer hastig läuft, tritt fehl.3Durch eigene Dummheit verdirbt man den Plan, / doch wütend ist man auf Jahwe.(Klagelieder 3.39)4Besitz vermehrt die Zahl der Freunde, / doch den Armen verlässt selbst sein Freund.(Sprüche 14.20)5Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen bläst, kommt nicht davon.(5. Mose 19.18-21)(Sprüche 19.9)(Sprüche 21.28)6Viele schmeicheln dem, der Einfluss hat, / und jeder will der Freund des Freigebigen sein.7Den Armen hassen alle Verwandten, / und seine Bekannten meiden ihn. / Und er jagt leeren Versprechungen nach.(Sprüche 19.4)8Bilde deinen Verstand, dann tust du dir Gutes; / folg deiner Einsicht, dann findest du Glück!9Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; / wer Lügen vorbringt, hat sein Leben verspielt.(Sprüche 19.5)10Wohlstand steht einem Dummen nicht an; / und keinem Sklaven die Macht über Fürsten.11Ein Mensch, der Einsicht hat, regt sich nicht auf, / es ehrt ihn, dass er Verfehlungen vergibt.12Der Zorn des Königs ist wie Löwengebrüll, / doch seine Gunst ist wie Tau auf dem Gras.(Sprüche 16.14-15)(Sprüche 20.2)13Ein Verhängnis für den Vater ist der dumme Sohn; / und eine nörgelnde Frau ist wie ein tropfendes, undichtes Dach.(Sprüche 10.1)14Haus und Habe kann man erben, / doch eine verständige Frau kommt von Jahwe.(Sprüche 18.22)15Faulheit führt zum Tiefschlaf, / wer lässig ist, muss hungern.(Sprüche 10.4)(Sprüche 23.21)16Wer Gottes Weisung beachtet, der achtet auf sein Leben, / doch wer sich gehen lässt, kommt um.(Sprüche 16.17)17Wer Bedürftigen hilft, leiht Jahwe; / er wird ihm seine Wohltat vergelten.(Psalm 41.2-4)(Sprüche 14.31)(Matthäus 25.40)18Deinen Sohn erziehe streng, solange noch Hoffnung ist; / lass ihn nicht in sein Verderben laufen.(Epheser 6.4)19Wer im Jähzorn handelt, trägt seine Strafe davon; / greifst du ein, machst du es noch schlimmer.20Höre auf Rat und nimm die Züchtigung an, / dann bist du am Ende ein weiser Mann.21Viele Dinge nimmt ein Mensch sich vor, / doch zustande kommt der Ratschluss Jahwes.(Jeremia 10.23)(Sprüche 16.9)22Was einen Menschen wertvoll macht, ist seine Güte; / und besser arm sein, als ein verlogener Mann.23Jahwe zu fürchten ist gut zum Leben: / Satt und zufrieden verbringt man die Nacht / und wird nicht von Unglück berührt.(Sprüche 14.27)24Greift der Faule mit der Hand in die Schüssel, / bringt er sie nicht zurück in den Mund.(Sprüche 26.15)25Schlägt man den Spötter, wird ein Unerfahrener klug; / rügt man den Verständigen, lernt er daraus.(Sprüche 21.11)26Wer den Vater misshandelt, die Mutter verjagt, / ist ein verkommener, schändlicher Sohn.27Hör dir die Mahnung gar nicht erst an, mein Sohn, / wenn du doch von der Lehre abweichen willst. (Jakobus 1.22)28Ein ehrloser Zeuge verspottet das Recht, / und Gottlose finden am Unrecht Geschmack.29Für Spötter stehen Gerichte bereit, / und Prügel für den Rücken der Narren.(Sprüche 26.3)