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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 18

1 Wer sich absondert, geht nur seinen Gelüsten nach, / gegen jede Einsicht wehrt er sich. 2 Ein Narr will eine Sache nicht verstehen, / er will nur zeigen, was er meint. 3 Mit dem Frevler kommt die Verachtung / und mit der Schande die Schmach. 4 Die Worte eines Menschen können tiefe Wasser sein, / ein sprudelnder Bach, eine Quelle der Weisheit. 5 Es ist nicht gut, Partei für den Schuldigen zu nehmen / und dem Gerechten sein Recht zu verweigern. (5. Mose 1.17) 6 Die Reden eines Narren stiften Streit, / und sein Mund schreit, bis er Prügel bekommt. 7 Die Worte eines Narren sind sein Untergang, / seine Lippen bringen ihn zu Fall. (Sprüche 13.3) (Sprüche 16.26) 8 Die Worte des Verleumders sind wie Leckerbissen; / man verschlingt sie mit großem Appetit. (Sprüche 26.22) 9 Wer seine Arbeit nachlässig tut, / ist wie einer, der alles zerstört. (Sprüche 10.4) 10 Wie ein fester Turm ist der Name Jahwes, / der Gerechte läuft zu ihm und ist in Sicherheit. (Psalm 20.2) (Sprüche 14.26) 11 Sein Vermögen hält der Reiche für eine sichere Stadt, / in seiner Einbildung ist es ein verlässlicher Schutz. (Sprüche 10.15) 12 Vor dem Sturz will mancher hoch hinaus, / doch der Ehre geht Demut voraus. (Sprüche 15.33) (Sprüche 16.18) 13 Wer Antwort gibt, bevor er zuhört, / ist dumm und macht sich lächerlich. 14 Der Mut eines Menschen überwindet die Krankheit, / doch wer hilft einem lebensmüden Geist? (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 15 Ein verständiger Mensch erweitert sein Wissen, / spitzt die Ohren und lernt stets dazu. 16 Geschenke öffnen viele Türen, / selbst zu den Großen geleiten sie dich. (1. Mose 43.11) 17 Wer als Erster aussagt, hat scheinbar Recht, / doch dann kommt sein Gegner und stellt es in Frage. 18 Das Los beendet den Streit / und bringt die Mächtigen auseinander. (Sprüche 16.33) 19 Ein getäuschter Bruder ist wie eine verschlossene Burg, / wie ein Festungsriegel der Streit mit ihm. 20 Von der Frucht des Mundes wird der Körper satt, / vom Erfolg der Lippen kann man leben. (Sprüche 12.14) (Sprüche 13.2) 21 Die Zunge hat Macht über Leben und Tod; / wer sie gut nutzt, genießt ihre Frucht. (Sprüche 13.3) 22 Wer seine Frau gefunden hat, hat Gutes gefunden / und dazu das Gefallen Jahwes. (Sprüche 19.14) (Sprüche 31.10) 23 Der Arme muss bescheiden fragen, / der Reiche antwortet hart. 24 Viele Gefährten gefährden dich, / ein echter Freund ist treuer als ein Bruder.