Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Besser ein trockenes Brot und Eintracht / als ein großes Festmahl und Streit.(Sprüche 15.16-17)(Sprüche 16.8)2Ein kluger Sklave wird Herr über einen missratenen Sohn / und teilt mit den Brüdern das Erbe.3Der Tiegel für das Silber, der Ofen für das Gold; / doch Jahwe ist es, der die Herzen prüft.(Psalm 66.10)4Ein Bösewicht hört auf böse Reden, / ein Lügner schenkt dem Verleumder Gehör.5Wer Arme verspottet, verhöhnt deren Schöpfer; / und wer sich über Unglück freut, der bleibt nicht ungestraft.(Sprüche 14.31)6Der Alten Schmuck sind Enkelkinder, / der Kinder Stolz sind ihre Väter.(Psalm 128.6)7Zum Narren passt die vornehme Sprache nicht; / und die Lüge nicht zum geachteten Mann.8Bestechung ist wie ein Zauberstein für den, der sie übt, / wohin er sich wendet, hat er Erfolg.9Wer nach Liebe sucht, deckt Vergehen zu, / doch wer die Sache aufrührt, vertreibt den Freund.10Ein Tadel trifft einen Verständigen mehr / als hundert Schläge einen Narren.11Nur Aufruhr will der Böse, / doch ein strenger Gerichtsbote wird ihm geschickt.12Besser einer Bärin begegnen, der die Jungen geraubt sind, / als einem Narren mit seinem Unverstand.13Wer Gutes mit Bösem vergilt, / bei dem bleibt das Unheil ein ständiger Gast.(Psalm 109.5)14Der Anfang eines Streits ist wie ein Wasserdurchbruch. / Hör auf, bevor der Prozess beginnt!15Den Schuldigen gerecht zu sprechen und den Gerechten für schuldig zu erklären, / beides ist für Jahwe ein Gräuel.(Jesaja 5.23)16Was soll das Geld in des Toren Hand? / Kann er Weisheit kaufen ohne Verstand?17Ein Freund steht immer zu dir, / wie ein Bruder ist er dir in der Not.(Sprüche 18.24)18Wer mit Handschlag für die Schulden eines anderen bürgt, / vermisst wohl seinen Verstand.(Sprüche 6.1)19Wer Streit liebt, liebt die Sünde; / wer sein Tor zu hoch baut, führt seinen Einsturz herbei.20Ein verschlagener Mensch findet kein Glück; / ins Unheil stürzt, wer sich beim Reden verstellt.21Hat jemand einen Dummkopf zum Sohn, dann hat er auch Kummer; / der Vater eines Narren freut sich nicht.(Sprüche 10.1)22Ein frohes Herz tut dem Körper wohl, / ein zerschlagener Geist trocknet ihn aus.(Sprüche 15.13)(Sprüche 15.15)23Der Gottlose nimmt heimlich Bestechung an, / um die Wege des Rechts zu beugen.24Der Verständige hat die Weisheit vor Augen, / doch für den Toren liegt sie am Ende der Welt.(Sprüche 4.25)25Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruss; / und Kummer seiner Mutter, die ihn gebar.(Sprüche 17.21)26Eine Geldstrafe für den Unschuldigen ist nicht gut, / doch Edelleute schlagen zu lassen, ist gegen alles Recht.27Wer Einsicht hat, spart sich die Worte, / wer sich beherrschen kann, zeigt seinen Verstand.(Sprüche 10.19)(Jakobus 1.19)28Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, / für vernünftig, wenn er seine Lippen schließt.(Hiob 13.5)