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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 16

1 Der Mensch stellt seine Überlegungen an, / doch was er sagt, kommt von Jahwe. 2 Der Mensch hält alles, was er tut, für recht, / doch Jahwe prüft die Motive. (Sprüche 21.2) 3 Wälze dein Tun auf Jahwe, / dann gelingen deine Pläne. (Psalm 37.5) 4 Alles schuf Jahwe zu seinem Zweck, / auch den Gottlosen - für den Unheilstag. 5 Jeder Hochmütige ist für Jahwe ein Gräuel. / Die Hand darauf! Er bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 11.21) 6 Durch Liebe und Treue wird Schuld gesühnt, / durch Ehrfurcht vor Jahwe bleibt man dem Bösen fern. 7 Wenn das Tun eines Menschen Jahwe gefällt, / macht er auch dessen Feinde zum Frieden bereit. (1. Mose 31.24) (1. Mose 33.4) 8 Besser wenig mit Gerechtigkeit, / als großen, aber unrechten Gewinn. (Sprüche 15.16) 9 Das Herz des Menschen plant seinen Weg, / aber Jahwe lenkt seinen Schritt. (Sprüche 19.21) 10 Ein Gottesurteil ist auf den Lippen des Königs, / beim Rechtsspruch irrt er sich nicht. 11 Es ist Jahwes Wille, dass die Waage einwandfrei ist / und die Gewichte im Beutel stimmen. (Sprüche 11.1) 12 Gottloses Tun ist für Könige ein Gräuel, / denn ihr Thron steht nur durch Gerechtigkeit fest. (Sprüche 20.28) (Sprüche 25.5) (Sprüche 29.14) 13 Wahrhaftige Worte gefallen dem König; / er liebt es, wenn jemand aufrichtig spricht. 14 Der Zorn des Königs ist ein Bote des Todes, / doch ein weiser Mann wendet ihn ab. (Sprüche 20.2) 15 Das freundliche Gesicht eines Königs ist Leben; / seine Gunst ist wie eine Wolke, die im Frühjahr Regen bringt. (Sprüche 19.12) 16 Weisheit zu erwerben ist viel besser als Gold, / Verstand zu bekommen ist mehr als alles Silber wert. (Sprüche 3.14) (Sprüche 8.10-11) (Sprüche 8.19) 17 Die Straße der Aufrichtigen heißt: Meide das Böse! / Wer auf seinen Weg achtet, bewahrt sein Leben. 18 Hochmut kommt vor dem Fall / und Stolz vor dem Sturz. (Sprüche 18.12) 19 Besser bescheiden bei Gebeugten zu sein, / als mit Hochmütigen Beute zu teilen. 20 Wer auf das Wort achtet, findet das Gute. / Glücklich der Mensch, der Jahwe vertraut! 21 Ein weiser Mensch ist angesehen, / und Anmut in der Sprache fördert Überzeugungskraft. 22 Der Verstand ist ein Lebensquell für den, der ihn hat; / Narren werden durch ihre Dummheit bestraft. (Sprüche 13.14) (Sprüche 14.27) 23 Ein Weiser redet mit Verstand, / das ist seinem Lehren förderlich. 24 Freundliche Worte sind wie Honig, / süß für die Seele und für den Körper gesund. (Sprüche 12.25) 25 Mancher Weg erscheint dem Menschen recht, / doch am Ende führt er in den Tod. (Sprüche 14.12) 26 Der Hunger treibt den Menschen an, / er arbeitet, um essen zu können. (Sprüche 18.7) 27 Ein böser Mensch gräbt Unheil aus, / und auf seinen Lippen brennt es wie Feuer. 28 Ein falscher Mensch sät überall Streit, / ein Verleumder verfeindet Freunde. (Sprüche 6.14) (Sprüche 6.19) 29 Der Verbrecher verführt seinen Freund / und bringt ihn auf unguten Weg. (Sprüche 1.10-14) 30 Wer mit den Augen zwinkert, führt Böses im Schild; / wer die Lippen verzieht, hat es schon getan. (Sprüche 6.13) 31 Graues Haar ist ein prächtiger Schmuck, / gefunden auf dem Weg der Gerechtigkeit. (Sprüche 20.29) 32 Geduld bringt weiter als Heldentum; / es ist besser, sich zu beherrschen, als Städte zu erobern. (Sprüche 14.29) 33 Im Gewandbausch wirft man das Los, / doch die Entscheidung kommt von Jahwe.