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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 15

1 Eine milde Antwort stillt den Zorn, / doch ein kränkendes Wort heizt ihn an. (1. Könige 12.13) (1. Könige 12.16) (Sprüche 15.18) 2 Die Worte von Weisen fördern das Wissen, / der Mund von Narren schwatzt dummes Zeug. (Sprüche 12.23) 3 Jahwes Augen sind überall / und wachen über Böse und Gute. 4 Ein freundliches Wort ist wie ein Lebensbaum, / eine falsche Zunge zerbricht den Geist. 5 Ein Narr verschmäht die Zucht seines Vaters, / doch wer sich ermahnen lässt, wird klug. (Sprüche 13.1) (Sprüche 15.32) 6 Wer Gott gehorcht, hat mehr als genug, / wer ihn missachtet, kann nicht nutzen, was er gewinnt. 7 Die Lippen der Weisen verbreiten Erkenntnis, / das Herz der Narren Unrichtigkeit. 8 Das Opfer von Gottlosen ist Jahwe ein Gräuel, / das Gebet von Aufrichtigen gefällt ihm gut. (1. Mose 4.4-5) (Jesaja 1.11) (Jesaja 1.15) (Sprüche 15.29) (Sprüche 21.27) (Sprüche 28.9) (Lukas 18.9) 9 Das Treiben der Gottlosen verabscheut Jahwe, / doch liebt er den, der sich müht, gottrecht zu leben. (Sprüche 11.20) 10 Wer krumme Wege geht, wird hart bestraft, / wer Mahnung hasst, kommt um. (Sprüche 10.17) (Sprüche 29.1) 11 Totenreich und Unterwelt sind offen vor Jahwe, / wie viel mehr dann die Herzen der Menschen. (Hiob 26.6) (Psalm 139.8) (Jeremia 17.10) 12 Der Spötter mag es nicht, dass man ihn rügt, / und zu den Weisen geht er nicht. (Sprüche 9.8) (Sprüche 13.1) 13 Ein fröhliches Herz macht ein strahlendes Gesicht, / bei Herzenskummer ist der Mut gebeugt. (Sprüche 15.15) 14 Das Herz des Verständigen sucht nach Wissen, / der Mund der Toren schwatzt Unsinn. 15 Wer bekümmert ist, hat keinen guten Tag, / doch ein fröhliches Herz ist ein tägliches Fest. (Sprüche 15.13) (Sprüche 17.22) 16 Besser wenig in Ehrfurcht vor Jahwe, / als große Schätze und ständige Sorge. (Psalm 37.16) (Sprüche 16.8) (Sprüche 17.1) 17 Besser nur Grünkost und Liebe dabei, / als der schönste Braten, übergossen mit Hass. 18 Ein zorniger Mann erregt den Zank, / ein langmütiger besänftigt den Streit. (Sprüche 15.1) (Sprüche 26.21) (Sprüche 29.22) 19 Der Weg des Faulen ist wie mit Dornen versperrt, / doch der Pfad der Aufrichtigen ist frei. (Sprüche 24.30-31) 20 Ein kluger Sohn erfreut den Vater, / nur ein Dummkopf missachtet die Mutter. (Sprüche 10.1) 21 Dem Unverständigen macht Dummheit Spaß, / wer Einsicht hat, geht den geraden Weg. 22 Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne, / wo viele Ratgeber sind, da gibt es Erfolg. (Sprüche 11.14) 23 Jeden freut es, wenn er Antwort geben kann; / wie gut ist ein Wort zur richtigen Zeit! 24 Wer Einsicht hat, geht den Weg aufwärts zum Leben, / damit er der Totenwelt unten entgeht. 25 Das Haus der Stolzen reißt Jahwe ein, / doch den Grenzstein der Witwe stellt er wieder auf. 26 Böse Pläne sind Jahwe ein Gräuel, / doch freundliche Worte sind ihm recht. 27 Unehrlicher Gewinn bringt die Familie in Not, / doch wer Bestechung hasst, wird leben. (Psalm 15.5) 28 Wer gottgefällig lebt, überlegt, was er sagt, / doch ein gottloser Mund schäumt Böses aus. 29 Jahwe ist den Gottlosen fern, / doch das Beten der Gerechten hört er. (Sprüche 15.8) (Johannes 9.31) 30 Leuchtende Augen erfreuen das Herz, / die gute Nachricht gibt neue Kraft. (Sprüche 25.25) 31 Wer auf heilsame Zurechtweisung hört, / hält sich bei den Weisen auf. 32 Wer Zucht verwirft, verachtet sich selbst, / wer auf Mahnungen hört, erwirbt Verstand. (Sprüche 15.5) 33 Ehrfurcht vor Jahwe ist Erziehung zur Weisheit; / und Demut geht der Ehre voraus. (Sprüche 1.7) (Sprüche 18.12)