zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 10

1 Es folgen Sprichwörter Salomos. Ein gescheiter Sohn ist Vaters Glück, / doch ein dummer ist Mutters Kummer. (Sprüche 15.20) (Sprüche 17.21) (Sprüche 17.25) 2 Unrecht Gut gedeiht nicht gut, / doch ein gottrechtes Leben rettet vom Tod. 3 Jahwe lässt keinen verhungern, der gottgefällig lebt, / doch die Gier der Gottlosen stößt er zurück. (Psalm 37.19) (Psalm 37.25) 4 Wer lässig schafft, wird arm, / doch fleißige Hände machen reich. (Sprüche 6.6) (Sprüche 12.24) (Sprüche 12.27) (Sprüche 19.15) (Sprüche 28.19) 5 Wer im Sommer sammelt, ist ein kluger Sohn, / doch wer die Ernte verschläft, hat Verachtung verdient. 6 Das Haupt des Gerechten ist mit Segen gekrönt, / doch im Mund des Gottlosen verbirgt sich Gewalt. 7 Das Andenken des Gerechten ist Segen, / doch der Name des Gottlosen verwest. (Hiob 18.17) (Psalm 9.6) 8 Ein weiser Mensch nimmt Weisungen an, / doch wer Unsinn redet, kommt zu Fall. 9 Wer aufrichtig ist, tritt sicher auf, / doch wer krumme Wege geht, fängt zu schwitzen an. 10 Wer böswillig zwinkert, verursacht nur Leid, / und wer Unsinn redet, kommt zu Fall. (Sprüche 6.13) 11 Der Mund des Gerechten ist eine Quelle des Lebens, / doch im Mund des Frevlers verbirgt sich Gewalt. (Sprüche 10.31) (Sprüche 13.14) 12 Hass verlangt nach Streit, / doch Liebe deckt alle Vergehen zu. (1. Petrus 4.8) 13 Auf den Lippen des Verständigen findet man Weisheit, / auf dem Rücken des Unverständigen einen Stock. 14 Weise sparen ihr Wissen auf, / Narren reden schnell Unheil herbei. 15 Für den Reichen ist der Besitz eine sichere Burg, / für den Armen führt Armut zum Untergang. (Sprüche 18.11) 16 Der Lohn des Gerechten erhält ihn am Leben, / das Geld des Gottlosen giert nach Sünde. (Lukas 16.19) 17 Wer auf Mahnungen hört, ist auf dem Weg zum Leben, / wer sie verachtet, ist auf einer falschen Spur. 18 Wer Hass verbirgt, muss lügen, / doch wer Verleumdung ausstreut, ist verrückt. 19 Wo viele Worte sind, geht es ohne Sünde nicht ab, / doch wer die Zunge im Zaum hält, ist klug. 20 Die Worte eines Menschen, der gottgefällig lebt, sind wie erlesenes Silber, / doch das Gewissen eines Gottlosen ist wenig wert. 21 Das Reden des Gerechten macht viele Menschen satt, / doch ein Dummkopf stirbt durch Unverstand. 22 Wohlstand kommt durch den Segen Jahwes, / eigenes Mühen vergrößert ihn nicht. (Psalm 127.2) 23 Nur dem Dummen machen Schandtaten Spaß, / ein Verständiger freut sich, Gescheites zu tun. 24 Was der Gottlose fürchtet, kommt über ihn, / doch der Gerechte bekommt, was er wünscht. (Psalm 37.4) (Sprüche 1.27) 25 Ist der Sturm vorüber, ist der Frevler nicht mehr da, / doch der Gerechte steht immer auf festem Grund. 26 Wie Essig für die Zähne und Rauch für die Augen / ist ein Fauler für den, der ihn zur Arbeit schickt. 27 Wer Jahwe ehrt, wird länger leben, / wer ihn missachtet, verkürzt seine Zeit. (Sprüche 9.11) (Sprüche 14.27) 28 Der Gerechte kann Freude erwarten, / doch der Gottlose hat seine Hoffnung verspielt. (Hiob 8.13) (Psalm 9.19) 29 Wer sich an Jahwe hält, hat seine Zuflucht in ihm, / doch wer Unrecht tut, für den ist er der Untergang. (Sprüche 3.26) 30 Wer lebt, wie es Gott gefällt, hat immer sicheren Grund, / doch wer Gott missachtet, verliert sein Land. (Psalm 112.6) (Sprüche 2.22) 31 Wer lebt, wie es Gott gefällt, lässt Weisheit sprießen, / doch eine falsche Zunge schneidet man ab. (Psalm 37.30) (Sprüche 10.11) 32 Die Worte des Gerechten tun dir wohl, / doch der Mund des Frevlers verbreitet Verkehrtheit.