Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Sprichwörter von Salomo Ben-David, / dem König von Israel. (1. Könige 5.9-12)2Sie lehren Weisheit und Erziehung / und ein kundiges Wort zu verstehen, 3um gute Bildung zu erlangen, / einen Sinn für Recht und Aufrichtigkeit, / und zu leben, wie es Gott gefällt, 4Unerfahrenen geben sie Klugheit, / jungen Menschen Wissen und Umsicht. 5Der Kluge hört zu und mehrt seine Kenntnis, / der Erfahrene lernt Führungskunst, 6versteht Bildrede und Spruch, / Rätsel der Weisen und ihr Wort.7Der Anfang der Erkenntnis ist Ehrfurcht vor Jahwe. / Nur die Narren verachten Weisheit und Zucht.(Hiob 28.28)(Psalm 111.10)(Sprüche 9.10)8Höre, mein Sohn, auf die Mahnung des Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! (Sprüche 6.20)9Denn sie sind wie ein Kranz für dein Haupt, / wie eine schöne Kette für deinen Hals.(Sprüche 4.9)10Mein Sohn, wenn Sünder dich beschwatzen, / dann gehe nicht darauf ein! 11Wenn sie sagen: "Komm mit uns! / Wir liegen im Hinterhalt und lauern auf Blut, / wir stellen den Arglosen nach, einfach so! 12Wir verschlingen sie wie der Tod; / wir reißen sie aus dem Leben, / befördern sie ins Grab! 13Ihr Hab und Gut gehört dann uns, / und wir füllen unsere Häuser damit. 14Wirf dein Los in unserem Kreis, / ein Geldbeutel sei für uns alle!"15Geh da nicht mit, mein Sohn! / Gib dich nicht mit solchen ab! 16Denn sie haben nur Böses im Sinn / und sind schnell zu einer Bluttat bereit. 17In den Augen aller Vögel / ist das Fangnetz ohne Absicht bestreut. 18Doch jene lauern auf ihr eigenes Blut, / sie stellen dem eigenen Leben nach. 19Und so geht es jedem, der unehrlich reich werden will, / sein Raub raubt dem Räuber das Leben.20Die Weisheit ruft auf der Straße, / auf den Plätzen erschallt ihre Stimme. 21Man hört sie im lärmenden Gewühl / und auch an den Toren der Stadt: (Sprüche 8.1)22"Wie lange noch, ihr Einfältigen, liebt ihr die Einfalt, / wie lange gefällt den Spöttern ihr Spott / und verschmähen die Narren Erkenntnis? 23Nehmt doch endlich meine Mahnung an! / Dann lass ich sprudeln meinen Geist / und öffne den Schatz meines Wissens. 24Immer wieder rief ich euch an, / doch ihr habt gar nicht zugehört, / habt die ausgestreckte Hand missachtet, (Jesaja 65.2)(Jesaja 65.12)25wolltet die Mahnung nicht hören / und schlugt jeden Rat in den Wind. 26Doch wenn das Unglück kommt, werde ich lachen. / Dann spotte ich über euch, (Sprüche 3.34)27wenn das, was ihr fürchtet, wie ein Sturm über euch kommt, / wenn ihr bedrängt seid von Angst und Schrecken. 28Dann schreit ihr nach mir, doch ich antworte nicht, / dann sucht ihr mich, doch ihr findet mich nicht. (Jesaja 59.2)(Micha 3.4)29Weil sie jede Einsicht hassten / und es ablehnten, Jahwe zu fürchten, 30weil sie meinen Rat nicht wollten / und meine Mahnung verschmähten, 31darum sollen sie essen, was sie sich eingebrockt haben, / sollen satt werden am eigenen Rat. (Jesaja 3.10-11)32Denn ihr Eigensinn bringt die Einfältigen um, / die Narren vernichtet ihre Sorglosigkeit. (Sprüche 8.36)33Doch wer auf mich hört, hat nichts zu befürchten, / kann ohne Angst vor Unglück sein."(Sprüche 8.34)