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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Sprüche - Kapitel 1

1 Sprichwörter von Salomo Ben-David, / dem König von Israel. (1. Könige 5.9-12) 2 Sie lehren Weisheit und Erziehung / und ein kundiges Wort zu verstehen, 3 um gute Bildung zu erlangen, / einen Sinn für Recht und Aufrichtigkeit, / und zu leben, wie es Gott gefällt, 4 Unerfahrenen geben sie Klugheit, / jungen Menschen Wissen und Umsicht. 5 Der Kluge hört zu und mehrt seine Kenntnis, / der Erfahrene lernt Führungskunst, 6 versteht Bildrede und Spruch, / Rätsel der Weisen und ihr Wort. 7 Der Anfang der Erkenntnis ist Ehrfurcht vor Jahwe. / Nur die Narren verachten Weisheit und Zucht. (Hiob 28.28) (Psalm 111.10) (Sprüche 9.10) 8 Höre, mein Sohn, auf die Mahnung des Vaters, / verwirf die Weisung deiner Mutter nicht! (Sprüche 6.20) 9 Denn sie sind wie ein Kranz für dein Haupt, / wie eine schöne Kette für deinen Hals. (Sprüche 4.9) 10 Mein Sohn, wenn Sünder dich beschwatzen, / dann gehe nicht darauf ein! 11 Wenn sie sagen: "Komm mit uns! / Wir liegen im Hinterhalt und lauern auf Blut, / wir stellen den Arglosen nach, einfach so! 12 Wir verschlingen sie wie der Tod; / wir reißen sie aus dem Leben, / befördern sie ins Grab! 13 Ihr Hab und Gut gehört dann uns, / und wir füllen unsere Häuser damit. 14 Wirf dein Los in unserem Kreis, / ein Geldbeutel sei für uns alle!" 15 Geh da nicht mit, mein Sohn! / Gib dich nicht mit solchen ab! 16 Denn sie haben nur Böses im Sinn / und sind schnell zu einer Bluttat bereit. 17 In den Augen aller Vögel / ist das Fangnetz ohne Absicht bestreut. 18 Doch jene lauern auf ihr eigenes Blut, / sie stellen dem eigenen Leben nach. 19 Und so geht es jedem, der unehrlich reich werden will, / sein Raub raubt dem Räuber das Leben. 20 Die Weisheit ruft auf der Straße, / auf den Plätzen erschallt ihre Stimme. 21 Man hört sie im lärmenden Gewühl / und auch an den Toren der Stadt: (Sprüche 8.1) 22 "Wie lange noch, ihr Einfältigen, liebt ihr die Einfalt, / wie lange gefällt den Spöttern ihr Spott / und verschmähen die Narren Erkenntnis? 23 Nehmt doch endlich meine Mahnung an! / Dann lass ich sprudeln meinen Geist / und öffne den Schatz meines Wissens. 24 Immer wieder rief ich euch an, / doch ihr habt gar nicht zugehört, / habt die ausgestreckte Hand missachtet, (Jesaja 65.2) (Jesaja 65.12) 25 wolltet die Mahnung nicht hören / und schlugt jeden Rat in den Wind. 26 Doch wenn das Unglück kommt, werde ich lachen. / Dann spotte ich über euch, (Sprüche 3.34) 27 wenn das, was ihr fürchtet, wie ein Sturm über euch kommt, / wenn ihr bedrängt seid von Angst und Schrecken. 28 Dann schreit ihr nach mir, doch ich antworte nicht, / dann sucht ihr mich, doch ihr findet mich nicht. (Jesaja 59.2) (Micha 3.4) 29 Weil sie jede Einsicht hassten / und es ablehnten, Jahwe zu fürchten, 30 weil sie meinen Rat nicht wollten / und meine Mahnung verschmähten, 31 darum sollen sie essen, was sie sich eingebrockt haben, / sollen satt werden am eigenen Rat. (Jesaja 3.10-11) 32 Denn ihr Eigensinn bringt die Einfältigen um, / die Narren vernichtet ihre Sorglosigkeit. (Sprüche 8.36) 33 Doch wer auf mich hört, hat nichts zu befürchten, / kann ohne Angst vor Unglück sein." (Sprüche 8.34)