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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Psalm - Kapitel 72

1 Für Salomo. Gott, gib dein Richteramt dem König, / dem Königssohn deine Gerechtigkeit, 2 dass er dein Volk in Gerechtigkeit richte / und verhelfe den Gebeugten zum Recht. 3 Dann tragen die Berge Frieden, / die Hügel Gerechtigkeit dem Volk. (Psalm 85.9) 4 Er schaffe Recht den Gebeugten im Volk, / bringe Hilfe den Kindern des Armen, / zertrete die Unterdrücker. (Psalm 72.12) 5 Man wird dich fürchten, / solange Sonne und Mond uns scheinen, / von Generation zu Generation. 6 Er gleiche dem Regen, der auf gemähte Wiesen fällt, / dem Regenschauer, der das Land durchfeuchtet. 7 In seiner Zeit blüht der Gerechte auf, / Fülle von Frieden wird sein, / bis der Mond nicht mehr ist. 8 Er wird herrschen von Meer zu Meer, / vom Euphrat bis zu den Enden der Erde. (Sacharja 9.10) 9 Die Wüstenvölker knien vor ihm / und seine Feinde lecken den Staub. (Jesaja 49.23) 10 Die Könige von Tarschisch und den fernsten Inseln / bringen ihm Geschenke. / Die Könige von Scheba und Saba bringen Tribut. (Psalm 68.30) (Jesaja 60.9) 11 Alle Herrscher huldigen ihm / und alle Völker werden ihm dienen. (Psalm 2.8) (Psalm 2.10-12) 12 Denn er befreit den Armen, der um Hilfe ruft, / den Gebeugten, dem niemand hilft. (Hiob 36.15) (Psalm 35.10) 13 Er erbarmt sich des Geringen und Schwachen, / er rettet das Leben des Armen. 14 Von Druck und Gewalt erlöst er ihre Seele, / denn vor ihm hat ihr Leben einen Wert! (Psalm 9.13) 15 Der König möge leben! / Vom Gold von Scheba gebe man ihm. / Man bete beständig für ihn / und segne ihn den ganzen Tag. (Psalm 72.10) (Psalm 84.10) 16 Es sei Überfluss an Korn im ganzen Land, / es woge bis auf die Gipfel der Berge. / Wie der Libanon möge seine Frucht erblühen. / Es sprieße aus den Städten wie das Grün der Erde. 17 Sein Name soll ewig bestehen, / an der Sonne wachse sein Ruhm. / In seinem Namen wünsche man sich Segen, / glücklich preisen ihn alle Nationen. (1. Mose 12.3) (1. Mose 22.18) 18 Gelobt sei Jahwe, der Gott Israels! / Er tut Wunder, er allein. 19 Ewig gepriesen sei der Name seiner Majestät! / Seine Herrlichkeit erfülle die ganze Welt! / Amen, ja, so soll es sein! (Jesaja 6.3) (Psalm 41.14) 20 Hier enden die Gebete von David Ben-Isai.