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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Psalm - Kapitel 69

1 Dem Chorleiter. Nach der Melodie "Lilien". Von David. (Psalm 45.1) 2 Rette mich, Gott, / das Wasser steht schon am Hals! 3 Ich versinke im strudelnden Moor; / meine Füße verlieren den Grund. / Ich bin in tiefes Wasser geraten, / die Strömung reißt mich weg. 4 Und vom Rufen bin ich erschöpft; / meine Kehle ist wund, und meine Augen sind matt / vom Warten auf meinen Gott. 5 Ich habe mehr Feinde als Haare auf dem Kopf, / und sie hassen mich ohne Grund. / Die mich vernichten wollen, sind mächtig. / Sie zwingen mich herauszugeben / den Raub, den ich nie nahm. (Psalm 35.19) (Johannes 15.25) 6 Du kennst meine Torheit, Gott, / und meine Vergehen sind dir bekannt. 7 Mein Herr Jahwe, Allmächtiger, / lass nicht zu, dass die, die auf dich hoffen, enttäuscht werden durch mich! / Du Gott Israels, / lass nicht zu, dass die, die dich suchen, beschämt sind wegen mir! 8 Weil ich dir gehöre, werde ich beschimpft. / Schamröte bedeckt mein Gesicht. (Psalm 44.23) 9 Ein Fremder bin ich für meine Brüder geworden, / ein Ausländer für meine Geschwister. (Hiob 19.13) (Psalm 38.12) 10 Denn der Eifer um dein Haus ist wie ein Feuer in mir, / und wenn sie dich beschimpfen, trifft es mich tief. (Johannes 2.17) (Römer 15.3) 11 Als ich weinte und beim Fasten war, / verhöhnten sie mich. 12 Als ich Trauer trug, / gossen sie ihren Spott über mir aus. 13 Selbst im Rathaus schwatzen sie über mich, / und im Wirtshaus bin ich der Spottgesang. (Hiob 30.9) 14 Doch an dich, Jahwe, richte ich mein Gebet, / denn bei dir ist immer Gnadenzeit. / Hilf mir, Gott, denn deine Güte ist groß; / erhöre mich, denn auf dich ist Verlass. (Jesaja 49.8) 15 Zieh mich aus dem Schlamm, / lass mich nicht versinken; / rette mich vor meinen Hassern, / ziehe mich aus tiefen Wassern. 16 Sonst spült die Strömung mich fort, / der Strudel zieht mich in die Tiefe / und die Grube schließt sich über mir. 17 Erhöre mich, Jahwe, denn deine Gnade tut gut! / In deinem großen Erbarmen wende dich mir zu. 18 Verbirg dein Gesicht nicht vor mir, / dein Sklave bin ich doch! / Ich bin voller Angst, / erhöre mich bald! 19 Komm bitte zu mir, erlöse mein Leben; / rette mich und mache meine Feinde still. 20 Du, du kennst meine Schmach, / den Schimpf und die Schande, / und meine Bedränger hast du im Blick. 21 Der Hohn brach mein Herz / und machte es unheilbar krank. / Auf Mitleid hoffte ich, es war umsonst; / auf Tröster, doch keiner war in Sicht. (Klagelieder 1.2) (Klagelieder 1.9) 22 Ins Essen haben sie mir Galle gegeben / und Essig für meinen Durst. (Matthäus 27.34) (Matthäus 27.48) 23 Ihr Tisch werde zur Falle für sie, / und zum Strick für die, / die sich so sicher sind. (Römer 11.9-10) 24 Lass ihre Augen erlöschen / und ihre Hüften kraftlos sein. 25 Schütte deinen Zorn über sie aus, / die Glut deines Grimms erreiche sie bald! 26 Ihr Lagerplatz möge verwüstet / und ihre Zelte sollen menschenleer sein. (Apostelgeschichte 1.20) 27 Denn sie haben den gejagt, den du geschlagen hast. / Schadenfroh erzählen sie vom Schmerz / bei denen, die du verwundet hast. (Jesaja 53.4) 28 Schütte Schuld auf ihre Schuld / und erkläre sie nie für gerecht! (Römer 1.24) 29 Lösche ihre Namen aus dem Buch des Lebens aus! / Sie sollen nicht bei den Gerechten stehen! (Lukas 10.20) 30 Ich aber bin elend und von Schmerzen geplagt. / Deine Hilfe, Gott, bringt mir Schutz. 31 Dann kann ich dich preisen im Lied / und dich hoch ehren mit Dank. 32 Das wird dich mehr erfreuen als ein Stier, / ein Opferstier mit Horn und Huf. (Psalm 50.8) 33 Die Gebeugten sehen es und werden froh. / Ihr, die ihr Gott vertraut, fasst neuen Mut! (Psalm 22.27) 34 Denn Jahwe hört der Hilflosen Schrei, / seine Gefangenen verachtet er nicht. 35 Loben sollen ihn Himmel und Erde, / die Meere und alles, was sich dort regt. 36 Denn Jahwe wird Zion befreien / und Judas Städte wieder bauen. / Dann wird sein Volk dort wohnen, / es besitzt wieder das Land. 37 Die Söhne seiner Sklaven werden es erben, / und die seinen Namen lieben, wohnen darin.