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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Psalm - Kapitel 139

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David.Jahwe, du hast mich erforscht und erkannt. (Psalm 7.10) (Psalm 139.23) 2 Ob ich sitze oder stehe, du weißt es, / du kennst meine Gedanken von fern. (Jeremia 17.10) 3 Ob ich ruhe oder gehe, du prüfst es, / mit all meinen Wegen bist du vertraut. 4 Noch eh das Wort auf meine Zunge kommt, / hast du es schon gehört, Jahwe. 5 Von allen Seiten umschließt du mich, / ich bin ganz in deiner Hand. 6 Das ist zu wunderbar, dass ich es begreife, / zu hoch, dass ich es versteh! 7 Wohin kann ich gehen, um dir zu entkommen, / wohin fliehen, dass du mich nicht siehst? 8 Steige ich zum Himmel hinauf, so bist du da, / lege ich mich zu den Toten, da bist du auch. (Amos 9.2) 9 Nehme ich die Flügel des Morgenrots / und lasse mich nieder am Ende des Meeres, (Jona 1.3) 10 auch dort wirst du mich führen, / und deine Hand wird mich fassen. 11 Sage ich: "Die Finsternis soll nach mir schnappen, / das Licht um mich werde Nacht!" (Hiob 34.22) 12 Auch Finsternis ist nicht finster vor dir, / die Nacht leuchtet bei dir wie der Tag, / die Finsternis wie das Licht. (Jakobus 1.17) 13 Gewiss, du selbst hast mein Inneres gebildet, / mich zusammengefügt im Leib meiner Mutter. 14 Ich preise dich, dass ich auf erstaunliche Weise wunderbar geworden bin. / Wunderbar sind deine Werke, / das erkenne ich sehr wohl. 15 Als ich im Verborgenen Gestalt annahm, / kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, / war ich nicht unsichtbar für dich. (Prediger 11.5) 16 Du hast mich schon gesehen, als ich noch ein Embryo war. / Und in dein Buch waren sie alle geschrieben, / die Tage, die schon gebildet waren, / noch ehe der erste begann. (Hiob 14.5) 17 Wie kostbar, Gott, sind mir deine Gedanken! / Wie unermesslich ist ihre Fülle! (Jesaja 55.9) 18 Wollte ich sie zählen, so wären sie mehr als der Sand. / Am Ende bin ich noch immer bei dir. (Psalm 40.6) (Psalm 63.7) 19 Würdest du, Gott, doch den Gottlosen töten! / Ja, ihr Blutmenschen, macht euch fort! 20 Sie reden nur mit Hinterlist von dir, / deine Feinde missbrauchen deinen Namen. 21 Sollte ich nicht hassen, die dich hassen, Jahwe, / und verabscheuen, die gegen dich aufstehen? 22 Ich hasse sie mit äußerstem Hass. / Sie sind mir zu Feinden geworden. 23 Erforsche mich, Gott, und erkenne mein Herz! / Prüf mich und erkenne meine Gedanken! (Psalm 139.1) 24 Sieh, ob ein gottloser Weg mich verführt, / und leite mich auf dem ewigen Weg! (Psalm 27.11)