Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Dankt Jahwe, denn er ist freundlich, / seine Gnade hört nie auf! (Psalm 107.1)2Ganz Israel rufe: / "Seine Gnade hört nie auf!" (Psalm 115.9-13)3Das Haus Aaron bekenne: / "Seine Gnade hört nie auf!" 4Die ihr Jahwe fürchtet, sagt: / "Seine Gnade hört nie auf!"5In Bedrängnis schrie ich zu Jah, / Befreiung war seine Antwort. 6Jahwe steht mir bei. Ich fürchte mich nicht. / Was können Menschen mir tun? (Psalm 56.5)(Hebräer 13.6)7Jahwe steht mir als Helfer zur Seite. / Als Sieger blick ich herab auf die, die mich hassen. (Psalm 54.9)8Auf Jahwe zu vertrauen ist besser, / als auf Menschen zu bauen. 9Auf Jahwe zu vertrauen ist besser, / als auf die Hilfe der Mächtigen zu schauen.(Psalm 146.3)10Feindliche Völker kreisten mich ein, / ich trieb sie zurück im Namen Jahwes. 11Sie umringten mich, sie schlossen mich ein, / doch ich hab sie zerschlagen im Namen Jahwes. 12Wie ein Schwarm von Bienen umschwirrten sie mich, / wie Feuer im Dornbusch verlöschten sie. / Und ich wehrte sie ab im Namen Jahwes. (Jesaja 33.12)13Ich wurde gestoßen und stürzte schon, / doch Jahwe half mir wieder auf. 14Er ist meine Stärke und Jah ist mein Gesang, / er ist mir zur Rettung geworden. (2. Mose 15.2)15Hört die jubelnden Stimmen, die Lieder des Heils, / sie kommen aus dem Zelt der Gerechten: / "Jahwe, er hat uns seine Macht gezeigt! 16Jahwes Hand ist siegreich erhoben! / Jahwe, er hat uns seine Macht gezeigt!" 17Ich werde nicht sterben, sondern darf leben / und erzählen die Taten Jahwes. 18Wohl hat mich Jahwe geschlagen, / dem Tod aber gab er mich nicht.(2. Korinther 6.9)19Öffnet mir die Tore der Gerechtigkeit! / Ich will eintreten und loben Jahwe. 20Dies ist das Tor zu Jahwe. / Die Gerechten ziehen hier ein. 21Ich will dich preisen, du hast mich erhört! / Du wurdest mein Heil! (Psalm 119.71)22Der Stein, den Fachleute verwarfen, / der ist zum Eckstein geworden. (Jesaja 28.16)(Matthäus 21.42)23Das hat Jahwe gewirkt, / ein Wunder vor unseren Augen.24Dies ist der Tag, den Jahwe gemacht hat; / freuen wir uns und seien fröhlich an ihm. 25Hilf doch, Jahwe! / Jahwe, gib uns Gelingen! 26Gesegnet, der kommt im Namen Jahwes; / vom Haus Jahwes aus segnen wir euch! (Matthäus 21.9)(Matthäus 23.39)27Jahwe ist Gott, sein Licht leuchtet uns. / Schwingt mit Zweigen beim Reigen / bis hin zu den Hörnern am Altar. 28Du bist mein Gott, dir will ich danken, / mein Gott, mit Lob will ich dich ehren.29Dankt Jahwe, denn er ist freundlich, / seine Gnade hört nie auf!