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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Psalm - Kapitel 104

1 Auf, meine Seele, preise Jahwe! / Jahwe, mein Gott, du bist sehr groß, / bekleidet mit Hoheit und Pracht. 2 Du, der das Licht wie ein Tuch um sich schlingt, / den Himmel wie ein Zeltdach ausspannt; 3 der sich aus Wasser seine Kammern baut; / der Wolken zu seinen Wagen macht / und schwebt auf den Schwingen des Sturms; 4 der die Winde zu seinen Boten macht, / loderndes Feuer zu seinen Gehilfen. (Hebräer 1.7) 5 Er hat die Erde auf Fundamente gegründet, / bis in Ewigkeit kommt sie niemals ins Wanken. 6 Die Flut bedeckte sie wie ein Kleid, / das Wasser stand über den Bergen. 7 Vor deiner Zurechtweisung musste es fliehen, / deine Donnerstimme trieb es fort. (Hiob 38.8-11) 8 Da hoben sich die Berge, die Täler senkten sich / an den Ort, den du für sie bestimmt hast. 9 Du hast dem Wasser Grenzen gesetzt, / es darf sie nie überschreiten, / nie wieder wird es die Erde bedecken. 10 Du lässt Quellen entspringen, sie werden zu Bächen, / zwischen den Bergen fließen sie hin. 11 Wilde Tiere trinken aus ihnen, / die Wildesel löschen dort ihren Durst. 12 An diesen Bächen wohnen die Vögel, / aus dichtem Laub ertönt ihr Gesang. 13 Du tränkst die Berge aus deinen Kammern, / durch dein Wirken wird die Erde satt. 14 Gras lässt du sprossen für das Vieh, / Pflanzen für die Arbeit des Menschen. / So zieht er Nahrung aus der Erde (Psalm 147.8) 15 und Wein, der den Menschen erfreut, / Öl, mit dem er seinen Körper pflegt, / und Brot, mit dem er sich stärkt. (Richter 9.13) (Prediger 10.19) 16 Gesättigt werden die Bäume Jahwes, / die von ihm gepflanzten Libanonzedern. 17 In ihnen nisten die Vögel. / Der Storch hat sein Haus in Zypressen. 18 Die hohen Berge gehören dem Steinbock, / dem Klippdachs bieten die Felsen Schutz. 19 Er hat den Mond gemacht, um Zeiten zu bestimmen, / die Sonne, die ihren Untergang kennt. (Psalm 19.7) (Psalm 74.16) 20 Du lässt die Dunkelheit kommen, und es wird Nacht; / da regen sich alle Tiere im Wald. 21 Die Junglöwen brüllen nach Beute, / sie fordern ihre Speise von Gott. 22 Geht die Sonne auf, ziehen sie sich zurück / und suchen im Versteck ihr Lager. 23 Dann geht der Mensch an seine Arbeit / und tut seine Pflicht bis zum Abend. 24 Wie zahlreich sind deine Werke, Jahwe! / Du hast sie alle mit Weisheit gemacht. / Von deinen Geschöpfen ist die Erde erfüllt. 25 Da ist das Meer, groß und weit nach allen Seiten hin; / da wimmelt es von Leben, groß und klein und ohne Zahl. 26 Da ziehen Schiffe ihre Bahn, / auch der Leviatan, der Riesenfisch, / den du gebildet hast, um mit ihm zu spielen. 27 Sie alle, sie warten auf dich, / dass du ihnen ihre Speise gibst zur richtigen Zeit. 28 Du gibst ihnen, und sie sammeln sie ein. / Du öffnest deine Hand: Sie werden an guten Dingen satt. 29 Du verbirgst dein Gesicht: Sie werden verstört. / Du entziehst ihren Atem: Sie vergehen / und werden wieder zu Staub. (1. Mose 3.19) 30 Du sendest deinen Lebensgeist: Sie werden geschaffen. / Du erneuerst das Gesicht der Erde. 31 Die Herrlichkeit Jahwes bleibe ewig! / Jahwe freue sich an seinen Werken! 32 Blickt er die Erde an, bebt sie; / berührt er die Berge, speien sie Rauch. (Psalm 144.5) 33 Mein Leben lang will ich Jahwe besingen, / will meinem Gott spielen, so lange ich bin. 34 Möge ihm gefallen, was ich ersinne, / denn ich selbst freue mich an Jahwe! 35 Mögen die Sünder von der Erde verschwinden / und die Gottlosen nicht mehr sein! / Auf, meine Seele, preise Jahwe! / Halleluja!