Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Gebet eines Unglücklichen, wenn er seine verzweifelte Klage vor Jahwe ausgießt.2Jahwe, hör mein Gebet! / Lass mein Schreien vor dich kommen! 3Verbirg dein Gesicht nicht vor mir, / wenn ich in Bedrängnis bin! / Hör mir doch zu, wenn ich rufe! / Bitte erhöre mich bald!4Meine Tage gehen auf in Rauch, / mein Körper glüht wie ein Ofen. 5Wie Gras ist mein Herz gemäht und verdorrt, / denn das Essen ist mir vergangen 6vor lauter Stöhnen. / Ich bin nur noch Haut und Knochen. (Hiob 19.20)7Dem Nachtkauz in der Wüste gleiche ich, / der Eule, die in Ruinen haust. 8Ich liege wach und fühle mich / wie ein einsamer Vogel auf dem Dach. 9Den ganzen Tag haben mich meine Feinde geschmäht. / Und die mich verspotten, nutzen meinen Namen zum Fluch.10Ja, Staub habe ich wie Brot gegessen / und meinen Trank mit Tränen gemischt, (Psalm 80.6)11denn dein furchtbarer Zorn hat mich getroffen. / Du hast mich gepackt und zu Boden geschmettert. 12Meine Tage strecken sich wie Schatten, / ich verdorre wie das Gras.(Hiob 14.2)(Psalm 90.5)13Doch du, Jahwe, du thronst für immer, / deinen Namen kennt jede Generation. 14Du wirst dich erheben und dich Zions erbarmen, / wenn es Zeit ist, ihm gnädig zu sein, / wenn die rechte Zeit gekommen ist. (Psalm 14.7)15Denn deine Sklaven lieben ihre Steine, / haben Mitleid mit ihrem Schutt. 16Dann werden die Völker den Namen Jahwes fürchten, / die Herrscher der Erde deine Herrlichkeit; 17wenn Jahwe Zion wieder aufgebaut hat, / wenn er sich gezeigt hat in Würde, 18wenn er die Gebete der Verlassenen hört / und ihre Bitten nicht verschmäht.19Dies sei geschrieben für ein späteres Geschlecht. / Dann wird ein neu geschaffenes Volk Jah loben: 20"Gewiss, Jahwe schaut herab aus heiliger Höhe, / vom Himmel hat er auf die Erde geblickt, 21um das Stöhnen der Gefangenen zu hören, / sie zu retten vor dem sicheren Tod, (Psalm 79.11)22damit man Jahwes Namen in Zion verkündigt / und in Jerusalem sein Lob, 23wenn die Völker sich alle versammeln, / die Königreiche ihm dienen."(Psalm 87.4)24Auf dem Weg brach er meine Kraft, / er hat mein Leben verkürzt. 25Darum bat ich ihn: "Nimm mich nicht weg in der Mitte des Lebens!" / Du selbst überdauerst die Generationen. (Psalm 55.24)26Einst hast du die Erde gegründet, / und der Himmel ist das Werk deiner Hand. (Psalm 90.2)(Hebräer 1.10-12)27Sie werden vergehen, du aber bleibst, / sie werden zerfallen wie ein altes Kleid. / Wie ein Gewand wechselst du sie, / und sie werden verschwinden. (2. Petrus 3.10)28Du aber bleibst derselbe, / und deine Jahre enden nie. (Psalm 102.13)29Die Kinder deiner Sklaven bleiben hier wohnen / und ihre Kinder werden vor dir gedeihen.(1. Johannes 2.17)