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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Prediger - Kapitel 8

1 Wer ist so weise und wer versteht eine Sache zu deuten? Die Weisheit eines Menschen lässt sein Gesicht leuchten, und die Härte verschwindet daraus. 2 Gehorche dem Befehl des Königs, denn du hast ihm vor Gott die Treue geschworen. 3 Hüte dich davor, von ihm abtrünnig zu werden, und lass dich nicht auf eine so böse Sache ein, denn er tut doch, was er will. 4 Denn das Wort eines Königs hat Macht. Wer könnte ihm denn sagen: "Was machst du da?" 5 Wer dem Befehl gehorcht, hat nichts Schlimmes zu befürchten. Ein weiser Mensch weiß um Zeitpunkt und Entscheidung. 6 Denn für jede Sache gibt es einen Zeitpunkt und eine Entscheidung. Das ist so, weil die Bosheit des Menschen schwer darüber liegt. (Prediger 3.1) 7 Der Mensch weiß ja nicht, was geschehen wird, und wer könnte ihm das mitteilen? (Prediger 10.14) 8 Kein Mensch hat Macht über den Wind, keiner kann ihn zurückhalten. Und niemand hat Macht über den Tag des Todes. Im Krieg wird niemand entlassen, und Unrecht kann seinen Täter nicht retten. 9 Das alles habe ich gesehen, als ich mich mit dem beschäftigte, was unter der Sonne getan wird: Die Zeit, in der Menschen über Menschen herrschen, ist schlecht für den Menschen. 10 Ich sah, wie Gottlose begraben wurden und zur Ruhe eingingen, während andere, die Gott gehorchten, die heilige Stätte verlassen mussten, und man vergaß sie in der Stadt. Auch das ist nichtig. 11 Weil das Urteil über die böse Tat nicht sofort vollstreckt wird, wächst in den Menschen die Lust, Böses zu tun. (Hiob 35.15) 12 Denn ein Sünder kann hundertmal Böses tun und doch lange leben. Aber ich habe auch verstanden, dass es den Gottesfürchtigen gut gehen wird, die Gott voller Ehrfurcht begegnen. (Psalm 73.17) 13 Dem Gottlosen wird es nicht gut gehen. Sein Leben ist kurz und flüchtig wie ein Schatten, weil er Gott nicht fürchtet. 14 Trotzdem geschieht viel Sinnloses auf der Erde. Da gibt es Gerechte, denen es so ergeht, wie Verbrecher es verdienen, und es gibt Verbrecher, denen es so geht, als hätten sie immer das Rechte getan. Ich dachte: Auch das ist nichtig. (Prediger 7.15) 15 So pries ich die Freude, denn es gibt für den Menschen unter der Sonne nichts Besseres, als zu essen und zu trinken und sich zu freuen. Das sollte ihn bei seinem Mühen in der Zeit begleiten, die Gott ihn unter der Sonne leben lässt. (Prediger 2.24) 16 Als ich mich bemühte, Weisheit zu verstehen und das Treiben auf der Erde zu besehen - Tag und Nacht gönnt man seinen Augen keinen Schlaf -, 17 da sah ich an allem das Werk Gottes. Der Mensch kann nicht ergründen, was unter der Sonne geschieht, wie sehr er sich auch abmüht, es zu erkennen, er findet es doch nicht heraus. Selbst wenn der Weise behauptet, es zu verstehen, so kann er es doch nicht begreifen. (Prediger 3.11)