Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Ich sah auch, wie viel Unterdrückung es in dieser Welt gibt. Die Unterdrückten weinen und niemand tröstet sie. Niemand tröstet sie, denn ihre Unterdrücker haben die Macht in den Händen. 2Da pries ich die Toten, die längst gestorben sind. Ihnen geht es besser als denen, die jetzt leben. (Hiob 3.11)3Noch besser dran aber ist der, der gar nicht geboren wurde, der das Böse nicht gesehen hat, das unter der Sonne getan wird.(Prediger 6.3)4Ich sah, dass alle Mühe und alle Tüchtigkeit nur den Neid des einen gegen den anderen weckt. Auch das ist nichtig und ein Haschen nach Wind. 5Es heißt zwar: "Ein Dummkopf legt die Hände in den Schoß und zehrt von seiner Substanz." (Sprüche 6.10)6Aber ich sage: "Besser eine Hand voll Ruhe als beide Hände voll Mühe beim Haschen nach Wind."(Sprüche 15.16)7Noch etwas Nichtiges sah ich unter der Sonne: (Prediger 2.12)8Da lebt jemand ganz allein, hat keinen Sohn und keinen Bruder. Und doch hört seine Mühe nicht auf. Sein Auge wird am Reichtum nicht satt. - Für wen mühe ich mich dann eigentlich und versage mir jeden Genuss? Auch das ist nichtig und ein übles Geschäft.9Zwei sind besser dran als einer, denn sie haben einen guten Lohn für ihre Mühe. 10Wenn sie fallen, hilft der eine dem anderen auf. Doch weh dem Einzelnen, der hinfällt, und keiner ist da, der ihm aufhilft. 11Wenn zwei beieinander schlafen, wird ihnen warm. Doch wie soll ein Einzelner warm werden? 12Ein Einzelner ist leicht zu überwältigen, doch die zwei halten stand. Und eine dreifache Schnur zerreißt nicht so schnell. 13 Besser ein Kind, arm aber weise, als ein König, alt aber dumm, der es nicht versteht, sich warnen zu lassen. 14Auch wenn es aus dem Gefängnis kam, um König zu werden, auch wenn es arm geboren wurde, als jener schon König war. (1. Mose 41.14)15Ich sah, wie alles Volk schon auf der Seite des nächsten Kindes stand, das an seine Stelle treten sollte. 16Wer immer sich an ihre Spitze stellte, hatte zahlloses Volk hinter sich. Doch auch über ihn freuten die Späteren sich nicht. Auch das ist nichtig und ein Haschen nach Wind.(Prediger 1.14)17 Überlege, was du tust, wenn du zum Haus Gottes gehst! Geh hin und höre zu, denn das ist besser, als ein Schlachtopfer zu bringen, wie es die Dummköpfe tun. Denn sie bleiben unwissend und tun weiter das Böse. (1. Samuel 15.22)