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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Nehemia - Kapitel 5

1 Auf einmal breitete sich eine große Unzufriedenheit bei den Männern des einfachen Volkes aus. Sie beschwerten sich mit ihren Frauen über ihre jüdischen Stammesbrüder. 2 Die einen klagten: "Wir haben viele Söhne und Töchter und wissen nicht, wie wir satt werden sollen! Wir brauchen Getreide zum Überleben!" 3 Andere sagten: "Um in der Hungersnot Getreide zu bekommen, mussten wir unsere Felder, Weinberge und Häuser verpfänden." 4 Wieder andere beklagten sich: "Und wir mussten unsere Felder und Weinberge verpfänden, um die Steuer für den König bezahlen zu können." 5 Und alle sagten: "Wir sind doch vom gleichen Fleisch und Blut wie unsere Stammesbrüder! Sind unsere Kinder nicht genauso Israeliten wie ihre Kinder? Und doch müssen wir unsere Söhne und Töchter zu Sklaven erniedrigen. Einige unserer Töchter sind schon in ihrer Gewalt, und wir können nichts dagegen tun. Unsere Felder und Weinberge gehören ja anderen." 6 Als ich ihre Klage und diese Worte hörte, wurde ich sehr zornig. 7 Ich dachte gründlich über alles nach und stellte dann die Vornehmen und Vorsteher zur Rede: "Ihr nutzt die Not eurer Brüder schamlos aus!" Dann brachte ich die Sache vor die ganze Volksversammlung. (2. Mose 22.24) 8 Ich sagte: "Wir haben unsere jüdischen Stammesbrüder, die von Fremden zu Sklaven gemacht wurden, freigekauft, so weit es uns möglich war. Und ihr wollt sie jetzt selber verkaufen, damit sie dann wieder an uns verkauft werden?" Da wussten sie keine Antwort und schwiegen. 9 "Es ist unwürdig, was ihr da tut!", sagte ich. "Solltet nicht gerade ihr in Furcht vor Gott leben? Doch so macht ihr uns zum Gespött für unsere Feinde! 10 Auch ich und meine Brüder und meine Diener haben Geld und Getreide verliehen. Erlassen wir ihnen doch die Rückzahlung! 11 Gebt ihnen unverzüglich ihre Felder und Weinberge, Olivenhaine und Häuser zurück!" 12 Sie erwiderten: "Gut, wir wollen alles zurückgeben und nichts mehr von ihnen fordern. Wir wollen alles tun, was du gesagt hast." Da rief ich die Priester und ließ die Gläubiger vor ihnen schwören, ihre Zusage wirklich zu halten. 13 Außerdem schüttelte ich den Bausch meines Gewandes vor ihnen aus und erklärte: "Genauso soll Gott jeden, der diesen Schwur nicht hält, aus seinem Haus und Besitz herausschütteln. Ja, er selbst sei so ausgeschüttelt und geleert." Da rief die ganze Versammlung: "Amen!" und lobte Jahwe. Alle hielten sich an diese Abmachung. 14 Ich selbst habe vom Anfang meiner Statthalterschaft in Juda an zwölf Jahre lang, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, für mich und meine Brüder auf alle mir zustehenden Unterhaltskosten verzichtet. 15 Frühere Statthalter hatten dem Volk schwere Lasten auferlegt und nicht nur Brot und Wein, sondern auch 40 Silberstücke pro Tag von ihnen genommen. Auch ihre Diener hatten willkürlich über das Volk geherrscht. Ich habe das nicht so gemacht, weil ich Gott fürchtete. 16 Auch beim Bau der Mauer habe ich selbst Hand angelegt und auch meine Leute haben mitgeholfen. Keiner von uns kaufte Land für sich selbst. 17 An meinem Tisch speisten die 150 Vorsteher der Juden, dazu noch die Gäste von den umliegenden Völkern. 18 Jeden Tag ließ ich ein Rind, sechs ausgesuchte Schafe und Geflügel zubereiten. Alle zehn Tage wurden die verschiedensten Weine in großer Menge angeliefert. Trotzdem habe ich auf die Unterhaltskosten, die mir als Statthalter zustanden, verzichtet, denn der Arbeitsdienst lastete schwer genug auf dem Volk. 19 "Denk an mich, mein Gott, und lass mir zugutekommen, was ich für dieses Volk getan habe!" (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22) (Nehemia 13.31)