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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Nehemia - Kapitel 3

1 Der Hohe Priester Eljaschib baute zusammen mit seinen Mitpriestern das Schaftor wieder auf. Dann weihten sie es und setzten seine Torflügel ein. Auch den angrenzenden Mauerabschnitt bis zum Turm der Hundert und dem Hananel-Turm weihten sie ein. 2 Den anschließenden Mauerabschnitt bauten die Männer von Jericho, und daneben baute Sakkur Ben-Imri. 3 Die Sippe Senaa baute das Fischtor wieder auf. Sie setzten die Balken und die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. 4 Neben ihnen arbeitete Meremot Ben-Urija, der Enkel des Hakkoz. Daneben baute Meschullam Ben-Berechja, der Enkel von Meschesabel. Den nächsten Abschnitt setzte Zadok Ben-Baana instand. 5 Die Männer von Tekoa besserten das anschließende Stück aus. Doch die Vornehmen dieser Stadt weigerten sich mitzuarbeiten und gehorchten dem Statthalter nicht. 6 Das Jeschana-Tor wurde von Jojada Ben-Paseach und Meschullam Ben-Besodja instand gesetzt. Sie setzten die Balken und die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. 7 Neben ihnen bauten Melatja aus Gibeon, Jadon aus Meronot und die Männer von Gibeon und Mizpa. In der Nähe dieses Teilstücks befand sich der Amtssitz des Statthalters der Westeuphrat-Provinz. 8 Daneben arbeitete ein Goldschmied, Usiël Ben-Harhaja und neben ihm der Salbenmischer Hananja. Sie befestigten Jerusalem bis zur "Breiten Mauer". 9 Neben ihnen baute Refaja Ben-Hur, der Vorsteher des einen Halbbezirks von Jerusalem. 10 Jedaja Ben-Harumaf setzte den anschließenden Teil gegenüber seinem eigenen Haus instand. Neben ihm baute Hattusch Ben-Haschabneja. 11 Einen weiteren Abschnitt besserten Malkija Ben-Harim und Haschub Ben-Pahat-Moab aus, dazu den Ofenturm. 12 Daneben baute Schallum Ben-Lohesch zusammen mit seinen Töchtern. Er war der Vorsteher des zweiten Halbbezirks von Jerusalem. 13 Das Taltor besserten Hanun und die Bewohner von Sanoach aus. Sie setzten die Torflügel ein und brachten Riegel und Sperrbalken an. Außerdem besserten sie von dort noch 500 Meter Mauer bis zum Misttor aus. 14 Das Misttor selbst baute Malkija Ben-Rechab wieder auf, der Vorsteher des Bezirks Bet-Kerem. Er setzte seine Torflügel ein und brachte Riegel und Sperrbalken an. 15 Das Quelltor baute Schallun Ben-Kolhose wieder auf, der Vorsteher des Bezirks Mizpa. Er überdachte es, setzte seine Torflügel ein und brachte Riegel und Sperrbalken an. Außerdem baute er die Mauer am Teich der Wasserleitung beim königlichen Garten bis zu den Stufen, die von der Stadt Davids herabführen. (Johannes 9.7) 16 Am nächsten Mauerabschnitt arbeitete Nehemja Ben-Asbuk, der Vorsteher des einen Halbbezirks von Bet-Zur. Dieser Teil der Mauer lag den Königsgräbern des Hauses David gegenüber und erstreckte sich bis zu dem künstlich angelegten Teich und dem Haus der Helden. 17 Den nächsten Mauerabschnitt besserten die Leviten unter Rehum Ben-Bani aus und den folgenden Haschabja, der Vorsteher des ersten Halbbezirks von Keila. 18 Nach ihm arbeiteten Leviten unter Binnui Ben-Henadad, dem Vorsteher des zweiten Halbbezirks von Keila. 19 Neben ihm baute Eser Ben-Jeschua, der Vorsteher von Mizpa. Sein Abschnitt lag gegenüber dem Aufstieg zum Zeughaus am Winkel. 20 Nach ihm besserte Baruch Ben-Sabbai mit großem Eifer den Mauerabschnitt zwischen dem Winkel und dem Eingang zum Haus des Hohen Priesters Eljaschib aus. (Nehemia 3.1) 21 Den nächsten Abschnitt bis zum Ende vom Haus des Eljaschib baute Meremot Ben-Urija, der Enkel von Koz. (Esra 8.33) 22 Neben ihm arbeiteten die Priester, die im Umkreis wohnten. 23 Daneben setzten Benjamin und Haschub die Mauer gegenüber ihren Häusern instand und das anschließende Stück Asarja Ben-Aaseja. Es befand sich auch in der Nähe seines Hauses. 24 Den nächsten Abschnitt vom Haus Asarjas bis zum Winkel und zur Ecke der Mauer baute Binnui Ben-Henadad. 25 Palal Ben-Usai arbeitete an der Mauer gegenüber dem Winkel und dem oberen Turm, der am Königspalast beim Wachthof vorspringt. Pedaja Ben-Parosch (Jeremia 32.2) (Jeremia 33.1) 26 und die Tempelsklaven, die auf dem Ofel wohnten, besserten den Teil vom Wassertor auf der Ostseite bis zum vorspringenden Turm aus. 27 Am nächsten Teil, vom vorspringenden Turm bis zur Mauer am Ofel, arbeiteten die Einwohner von Tekoa. 28 Den Abschnitt oberhalb des Rosstores setzten die Priester instand, jeder das Stück, das seinem Haus gegenüber lag. (2. Könige 11.16) 29 Auch Zadok Ben-Immer baute den Teil der Mauer wieder auf, der seinem Haus gegenüber lag. 30 Den nächsten Teil bauten Hananja Ben-Schelemja und Hanun, der sechste Sohn Zalafs, wieder auf. Meschullam Ben-Berechja arbeitete an dem Abschnitt gegenüber seiner Wohnung. 31 Nach ihm baute der Goldschmied Malkija die Mauer bis zum Haus der Tempelsklaven und Händler, gegenüber dem Wachttor, und bis zum oberen Raum an der Mauerecke. 32 Den letzten Mauerabschnitt von dort bis zum Schaftor bauten die Goldschmiede und Händler wieder auf. 33 Als Sanballat hörte, dass wir die Stadtmauer wieder aufbauten, wurde er wütend und ärgerte sich sehr. Er spottete über die Juden (Nehemia 2.19) 34 und sagte vor seinen Vertrauten und dem Heer von Samaria: "Was machen diese elenden Juden da? Wollen sie einfach drauflos mauern? Wollen sie Opfer bringen und es an einem Tag schaffen? Wollen sie diese verbrannten Steine aus dem Schutt wieder zum Leben erwecken?" 35 Der Ammoniter Tobija neben ihm sagte: "Sie sollen nur bauen! Wenn ein Fuchs an ihre Mauer springt, wird er sie wieder einreißen." 36 Doch ich betete: "Du, unser Gott, hör doch, wie sie über uns spotten! Lass ihren Spott auf sie selbst zurückfallen! Gib sie der Plünderung und der Gefangenschaft preis! (Psalm 7.17) 37 Deck ihre Schuld nicht zu! Lösch ihre Sünde vor dir nicht aus! Denn durch die Beleidigung der Bauenden wollten sie dich treffen!" 38 Trotz allem bauten wir an der Mauer weiter, und schon bald war sie bis zur halben Höhe geschlossen, denn alle waren mit Eifer an der Arbeit.