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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Nehemia - Kapitel 2

1 Es war im 20. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes, im April. Als der Wein gebracht wurde, füllte ich den Becher und reichte ihn dem König. Der König hatte mich in seiner Gegenwart noch nie traurig gesehen, 2 deshalb fragte er mich: "Warum siehst du so bedrückt aus? Du bist doch nicht etwa krank? Nein, dich belastet etwas anderes." Ich erschrak heftig 3 und antwortete: "Der König möge ewig leben! Wie könnte ich froh sein, wenn die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen, ein Trümmerhaufen ist und ihre Tore verbrannt sind?" 4 Der König sagte: "Und was ist deine Bitte?" Da betete ich zu Gott im Himmel 5 und erwiderte dem König: "Wenn der König es für gut hält und wenn du mir, deinem Sklaven, vertraust, dann sende mich doch nach Judäa in die Stadt, in der meine Vorfahren begraben liegen. Ich möchte die Stadt wieder aufbauen!" 6 Der König fragte mich - die Königin saß übrigens neben ihm: "Wie lange würde deine Reise dauern? Wann würdest du wieder zurück sein?" Ich nannte ihm eine Zeit. Der König war einverstanden und wollte mich ziehen lassen. 7 Ich sagte noch zu ihm: "Wenn es dem König recht ist, gebe man mir Briefe an die Statthalter der Westeuphrat-Provinz mit, damit sie mich nach Judäa durchreisen lassen, 8 und einen Brief an Asaf, den Verwalter der königlichen Wälder, damit er mir Bauholz für die Tore der Tempelburg liefert, für die Stadtmauer und für das Haus, in dem ich wohnen werde." Der König gewährte mir alles, weil die gütige Hand meines Gottes über mir war. 9 So kam ich zu den Statthaltern der Westeuphrat-Provinz und überreichte ihnen die Briefe des Königs, der mir übrigens eine Reitertruppe mitgegeben hatte. 10 Der Horoniter Sanballat und der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, gerieten in heftigen Zorn, als sie merkten, dass da ein Mensch gekommen war, der sich für das Wohl der Israeliten einsetzte. 11 Als ich in Jerusalem angekommen war und drei Tage dort zugebracht hatte, 12 machte ich mich nachts mit einigen wenigen Männern auf. Nur ich hatte ein Reittier dabei. Bis dahin hatte ich noch keinem Menschen gesagt, was Gott mir ins Herz gegeben hatte, für Jerusalem zu tun. 13 So ritt ich bei Nacht durch das Taltor in Richtung Drachenquelle bis zum Misttor. Ich untersuchte die niedergerissene Mauer und die vom Feuer vernichteten Tore. 14 Dann zog ich zum Quellentor hinüber und zum Königsteich. Als dort für mein Tier kein Durchkommen mehr war, (Nehemia 3.15) 15 stieg ich bei Nacht zu Fuß die Schlucht hinauf und untersuchte die Mauer. Dann kehrte ich um und kam durch das Taltor wieder zurück. 16 Die Vorsteher wussten nicht, wohin ich gegangen war und was ich tun wollte. Denn bis dahin hatte ich keinem Juden etwas von meinem Vorhaben erzählt, weder den Priestern noch den Vornehmen, weder den Vorstehern noch den übrigen, die an dem Werk mitarbeiten sollten. 17 Jetzt aber sagte ich zu ihnen: "Ihr seht das Elend, in dem wir uns befinden. Jerusalem liegt in Trümmern und seine Tore sind verbrannt. Kommt, lasst uns die Mauer wieder aufbauen, damit wir nicht länger dem Spott der Leute preisgegeben sind!" 18 Ich erzählte ihnen, wie Gottes gütige Hand über mir gewesen war und was der König mir gewährt hatte. Da sagten sie: "Gut, machen wir uns ans Werk! Bauen wir!" Und sie ermutigten sich gegenseitig, dieses gute Werk zu beginnen. 19 Als der Horoniter Sanballat, der Ammoniter Tobija, sein Beauftragter, und der Araber Geschem davon hörten, lachten sie uns aus und spotteten: "Da habt ihr euch ja einiges vorgenommen! Gegen den König wollt ihr euch auflehnen?" 20 Ich ließ ihnen antworten: "Der Gott des Himmels wird es uns gelingen lassen. Und wir, seine Sklaven, werden ans Werk gehen und bauen. Euch jedoch geht Jerusalem nichts an. Ihr habt hier weder Grundbesitz noch Anspruch noch irgendein historisches Recht an der Stadt." (Epheser 2.12)