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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Nehemia - Kapitel 13

1 Damals las man dem Volk aus dem Buch des Mose vor und stieß dabei auf die Vorschrift, dass kein Ammoniter und Moabiter jemals zur Gemeinde Gottes gehören darf. (5. Mose 23.4-6) 2 Denn diese Völker hatten sich damals geweigert, den Israeliten Brot und Wasser zu geben, und stattdessen dem Magier Bileam viel Geld angeboten, damit er sie verfluchen sollte. Doch unser Gott hatte den Fluch in Segen verwandelt. (4. Mose 22.5-6) 3 Als die Israeliten dieses Gesetz zu hören bekamen, schlossen sie alle Fremden aus der Gemeinde Israels aus. 4 Schon vorher hatte der Priester Eljaschib, der für die Räumlichkeiten am Haus unseres Gottes verantwortlich war, seinem Verwandten Tobija 5 einen großen Raum im Tempel zur Verfügung gestellt. Bis dahin hatte man dort das Opfermehl und den Weihrauch aufbewahrt, die entsprechenden Tempelgeräte und den Zehnten von Getreide, Most und Öl, der den Leviten, den Sängern, den Torwächtern und den Priestern zustand. 6 Bei alldem war ich nicht in Jerusalem gewesen, denn im 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes von Babylon war ich an den Hof zurückgekehrt und hatte mir erst nach einer längeren Zeit vom König wieder Urlaub erbeten. 7 Als ich dann wieder nach Jerusalem kam, sah ich, dass Eljaschib für Tobija einen großen Raum im Vorhof des Tempels eingerichtet hatte. 8 Das missfiel mir sehr und ich ließ alles hinauswerfen, was Tobija gehörte. 9 Dann befahl ich, die Räume zu reinigen und brachte die Gegenstände des Gotteshauses sowie das Speisopfer und den Weihrauch wieder hinein. (Nehemia 10.40) 10 Ich erfuhr auch, dass die Abgaben für den Unterhalt der Leviten nicht abgeliefert worden waren, sodass sie ihren Dienst am Tempel verlassen hatten, um ihre Felder zu bestellen. 11 Da stellte ich die Vorsteher zur Rede: "Warum ist der Tempeldienst so vernachlässigt worden?" Dann ließ ich die Leviten zurückholen und stellte sie wieder an die Arbeit. (Nehemia 10.40) 12 Als dann das ganze Volk wieder den Zehnten von ihrem Getreide, dem Wein und dem Olivenöl in die Vorratsräume brachte, (4. Mose 18.21) 13 übertrug ich die Aufsicht darüber dem Priester Schelemja, dem Schreiber Zadok und dem Leviten Pedaja. Als Helfer stellte ich ihnen noch Hanan Ben-Sakkur, den Enkel Mattanjas, zur Seite. Sie alle galten als zuverlässige Männer und sollten für die Verteilung des Zehnten an ihre Brüder verantwortlich sein. 14 "Denk an mich, mein Gott, und lösch die guten Taten, die ich für dein Haus und den Tempeldienst vollbracht habe, nicht aus deinem Buch aus!" (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.31) 15 Zu derselben Zeit sah ich Leute in Judäa, die am Sabbat in der Kelter Weintrauben auspressten, Getreide vom Feld einbrachten und ihre Esel damit beluden. Sie brachten auch Wein, Trauben, Feigen und andere Lasten am Sabbat nach Jerusalem hinein. Ich verwarnte sie, als sie es an diesem Tag verkaufen wollten. (Nehemia 10.32) (Jeremia 17.21) 16 Die Leute von Tyrus, die sich bei uns niedergelassen hatten, brachten Fische und andere Waren in die Stadt und verkauften sie auch am Sabbat an die Juden. 17 Da stellte ich die Vornehmen Judäas zur Rede und hielt ihnen vor: "Was macht ihr da für eine böse Sache? Ihr schändet den Sabbat! 18 Haben das nicht schon eure Vorfahren gemacht? Und hat Gott nicht deshalb all das Unglück über uns und diese Stadt gebracht? Wollt ihr durch eure Sabbatschändung seinen Zorn noch größer machen?" 19 Deshalb ordnete ich an, die Tore Jerusalems zu schließen, wenn es am Vorabend des Sabbats in den Torwegen dunkel wurde, und sie erst wieder zu öffnen, wenn der Sabbat vorüber war. Auch stellte ich einige meiner Leute an die Tore, damit am Sabbat keine Lasten hereingebracht würden. 20 Nun mussten die Kaufleute und Händler mit all ihren Waren ein- oder zweimal draußen vor Jerusalem übernachten. 21 Ich warnte sie und sagte: "Warum übernachtet ihr vor der Stadtmauer? Wenn das noch einmal vorkommt, lasse ich euch festnehmen!" Von dieser Zeit an kamen sie am Sabbat nicht wieder. 22 Darauf befahl ich den Leviten, sie sollten sich reinigen und sich als Wächter an die Tore stellen, damit man den Sabbat heilig halten könne. "Denk an mich, mein Gott, und rechne mir auch das an! Erbarme dich über mich nach deiner grenzenlosen Güte!" (Nehemia 13.14) 23 Damals wurde ich auch auf einige Juden aufmerksam, die Frauen aus Aschdod, Ammon und Moab geheiratet hatten. 24 Die Hälfte ihrer Kinder redete aschdoditisch oder in einer anderen fremden Sprache und keins von ihnen konnte jüdisch sprechen. 25 Da ging ich mit ihnen ins Gericht und verfluchte sie. Einige von ihnen schlug ich, riss sie an den Haaren und beschwor sie bei Gott: "Ihr dürft eure Töchter nicht mit deren Söhnen verheiraten und deren Töchter nicht für eure Söhne nehmen! (5. Mose 7.3) 26 Selbst Salomo, der König von Israel, hat wegen solcher Frauen schwere Schuld auf sich geladen. Zwar hat es unter den vielen Völkern keinen König wie ihn gegeben und er war der Liebling Gottes und Gott hatte ihn zum König über ganz Israel gemacht. Aber sogar ihn haben die ausländischen Frauen zur Sünde verleitet. (1. Könige 11.3) 27 Es ist unerhört, dass ihr das gleiche große Unrecht begeht, dass ihr ausländische Frauen heiratet und so unserem Gott untreu werdet!" 28 Einer der Söhne von Jojada Ben-Eljaschib, dem Hohen Priester, war der Schwiegersohn des Horoniters Sanballat; den entfernte ich aus meiner Umgebung. (Nehemia 2.19) (Nehemia 11.10) 29 "Mein Gott, vergiss es diesen Leuten nicht, dass sie das Priesteramt entehrt und den Bund gebrochen haben, den du mit den Priestern und Leviten geschlossen hast!" 30 So habe ich das Volk von allen fremden Einflüssen gereinigt. Ich stellte Dienstordnungen für die Priester und Leviten auf, die jedem seine Pflichten zuwiesen. 31 Ich sorgte auch für die regelmäßige Lieferung des Brennholzes und die Abgabe der ersten Früchte. "Denk an mich, mein Gott, und lass es mir zugutekommen!" (Nehemia 5.19) (Nehemia 13.14) (Nehemia 13.22)