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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Josua - Kapitel 2

1 Von Schittim aus hatte Josua heimlich zwei Männer als Kundschafter losgeschickt und sie beauftragt, das Land und besonders Jericho zu erkunden. Die Kundschafter kamen in die Stadt und kehrten im Haus einer Hure namens Rahab ein, um dort zu übernachten. 24, 25 2 Kurz darauf wurde dem König von Jericho gemeldet: "Kundschafter von den Israeliten sind heute Nacht in die Stadt gekommen." 3 Da schickte der König einige Wachen zu Rahab und befahl: "Gib die Männer heraus, die bei dir eingekehrt sind. Sie sind nur gekommen, um das Land auszukundschaften." 4 Die Frau hatte die beiden Männer jedoch versteckt und sagte: "Ja, die Männer sind bei mir gewesen, aber ich wusste nicht, woher sie waren. 5 Kurz vor dem Schließen des Stadttors, bei Einbruch der Dunkelheit, sind sie wieder gegangen. Ich weiß aber nicht, wohin. Wenn ihr sie gleich verfolgt, werdet ihr sie bestimmt einholen." 6 - Rahab hatte die beiden aber auf das flache Dach ihres Hauses gebracht und unter aufgeschichteten Flachsstängeln versteckt. - 7 Da nahmen die Wachen die Verfolgung auf und suchten den ganzen Weg bis zu den Jordanfurten ab. Sobald sie aus der Stadt waren, wurde das Tor wieder geschlossen. 8 Noch bevor die beiden Israeliten sich schlafen gelegt hatten, kam Rahab zu ihnen aufs Dach 9 und sagte: "Ich weiß, dass Jahwe euch das Land geben wird. Uns hat ein derartiges Entsetzen vor euch überfallen, dass alle Bewohner des Landes wie gelähmt sind. 26 10 Denn wir haben gehört, dass Jahwe das Wasser des Schilfmeeres vor euch ausgetrocknet hat, als ihr aus Ägypten zogt, und wir wissen auch, was ihr mit den beiden Königen der Amoriter auf der anderen Jordanseite gemacht habt, mit Sihon und Og. Ihr habt den Bann an ihnen vollstreckt und sie vernichtet. 27, 28, 29 11 Als wir das hörten, haben wir allen Mut verloren. Keiner von uns wagt es noch, gegen euch zu kämpfen. Ja, euer Gott, Jahwe, er ist Gott im Himmel oben und auf der Erde unten. 30, 31, 32 12 Nun bitte ich euch, schwört mir bei Jahwe, dass ihr meine Familie genauso verschont, wie ich euch verschont habe, und gebt mir ein sicheres Zeichen, 33, 34 13 dass ihr meine Angehörigen, meinen Vater, meine Mutter, meine Brüder und Schwestern und alle, die zu ihnen gehören, am Leben lasst, dass ihr uns rettet vom Tod." 14 Da sagten die Kundschafter zu ihr: "Unser Leben steht für euer Leben! Wenn ihr unsere Sache nicht verratet, werden wir dich und deine Angehörigen verschonen, wenn Jahwe uns dieses Land gibt." 15 Bevor Rahab die beiden Männer nun durchs Fenster an einem Seil die Mauer hinunterließ, - ihr Haus war nämlich an die Stadtmauer gebaut, sie wohnte praktisch direkt in der Mauer - 16 sagte sie zu ihnen: "Geht zuerst ins Gebirge und versteckt euch dort drei Tage, damit ihr nicht den Verfolgern in die Arme lauft. Wenn sie dann zurück gekommen sind, könnt ihr gehen, wohin ihr wollt." 17 Und die Kundschafter sagten: "Damit wir unseren Eid halten können, musst du Folgendes tun: 18 Binde diese rote Schnur an das Fenster, durch das du uns herunterlassen wirst, und hole deinen Vater, deine Mutter, deine Brüder und alle deine Verwandten zu dir ins Haus. 19 Niemand darf das Haus verlassen, sonst ist er selbst für seinen Tod verantwortlich und wir sind von unserem Eid frei. Doch für jeden, der im Haus bleibt, tragen wir die Verantwortung, dass niemand ihn antastet. 20 Natürlich darfst du auch unsere Sache nicht verraten, sonst sind wir nicht mehr an den Eid gebunden, den wir dir geschworen haben." 21 "Einverstanden", sagte sie, "so soll es sein", und ließ sie gehen. Dann band sie die rote Schnur ans Fenster. 22 Die Männer versteckten sich drei Tage lang in den Bergen, bis die Verfolger in die Stadt zurückgekehrt waren. Sie hatten alle Wege abgesucht und sie nicht gefunden. 23 Jetzt machten sich die Kundschafter auf den Rückweg. Sie stiegen vom Gebirge herab und überquerten den Jordan. Als sie wieder bei Josua Ben-Nun waren, berichteten sie ihm alles, was sie erlebt hatten. 24 Sie versicherten ihm: "Jahwe hat das ganze Land in unsere Hand gegeben. Alle Einwohner zittern vor uns." 35 

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

24 Hebräer 11.31: Durch Glauben kam Rahab, die Dirne, nicht mit den Ungehorsamen um, weil sie die Kundschafter mit Frieden aufgenommen hatte.

25 Jakobus 2.25: Ist nicht ebenso auch die Dirne Rahab durch Werke gerechtfertigt worden, da sie die Boten aufnahm und auf einem anderen Weg entließ?

26 2. Mose 23.27: Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen.

27 2. Mose 14.21: Als nun Mose seine Hand über das Meer streckte, ließ der HERR dasselbe die ganze Nacht durch einen starken Ostwind ablaufen und machte das Meer trocken, und die Wasser teilten sich voneinander.

28 4. Mose 21.24: Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land ein, vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Landmarken der Kinder Ammon waren fest.

29 4. Mose 21.35: Und sie schlugen ihn und seine Söhne und sein ganzes Volk, daß niemand übrigblieb, und nahmen sein Land ein.

30 2. Mose 15.14-15: Wenn das die Völker hören, so erzittern sie, Angst kommt die Philister an;

31 5. Mose 4.39: So sollst du nun heute wissen und zu Herzen fassen, daß der HERR der alleinige Gott ist oben im Himmel und unten auf Erden, und keiner sonst.

32 Josua 5.1: Als nun alle Könige der Amoriter, die diesseits des Jordan gegen Westen wohnten, und alle Könige der Kanaaniter am Meere hörten, wie der HERR das Wasser des Jordan vor den Kindern Israel ausgetrocknet hatte, bis sie hinübergezogen waren, verzagte ihr Herz, und es blieb kein Mut mehr in ihnen vor den Kindern Israel.

33 Josua 6.23: Da gingen die Jünglinge, die Kundschafter, hinein und führten Rahab heraus; sie führten auch ihren Vater und ihre Mutter und ihre Brüder und alles, was sie hatte, samt ihrem ganzen Geschlecht, hinaus und ließen sie draußen bleiben vor dem Lager Israels.

34 Josua 6.25: Also ließ Josua die Dirne Rahab leben samt dem Hause ihres Vaters und allen ihren Angehörigen; und sie wohnte in Israel bis auf diesen Tag, weil sie die Boten verborgen hatte, die Josua gesandt, um Jericho auszukundschaften.

35 Josua 2.9: und sprach zu ihnen: Ich weiß, daß euch der HERR das Land geben wird; denn es hat uns Furcht vor euch überfallen, und alle Einwohner des Landes sind vor euch verzagt.