2. Mose - Kapitel 21
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:Das Recht des hebräischen Sklaven
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.Josua - Kapitel 12
1 Die Israeliten hatten folgende Könige besiegt und deren Land im Ostjordangebiet vom Fluss Arnon bis zum Berg Hermon in Besitz genommen, einschließlich der ganzen östlichen Jordantiefebene: 2 Zunächst den Amoriterkönig Sihon aus Heschbon. Er herrschte von Aroër am Arnon, von der Mitte des Arnontals an über das halbe Gilead bis zum Fluss Jabbok, wo das Gebiet der Ammoniter beginnt, 24 3 über das östliche Jordantal bis an den See Kinneret und nach Süden zu bis an das Meer der Araba, das Salzmeer, und bis nach Bet-Jeschimot und den Abhängen des Berges Pisga. 4 Dann das Land des Königs Og von Baschan, dem letzten vom Geschlecht der Refaïter, der in Aschtarot und Edreï regierte. 25, 26 5 Er herrschte über das Hermongebirge, über das Gebiet von Salcha und Baschan bis an die Grenze zu den Königreichen Geschur und Maacha und über die andere Hälfte Gileads bis an die Grenze von König Sihons Herrschaftsgebiet. 6 Diese beiden Könige waren unter der Führung Moses von den Israeliten besiegt worden. Und Mose, der Diener Jahwes, gab ihr Land den Stämmen Ruben, Gad und dem halben Stamm Manasse als Erbbesitz. 27 7 Es folgen die Könige, die unter der Führung Josuas von den Israeliten im Westjordanland besiegt worden sind, und zwar von Baal-Gad am Fuß des Libanon-Gebirges bis zum kahlen Berg Seïr. Josua gab es den Stämmen Israels zum Besitz: 8 das Gebirge, die Schefela, die Abhänge zur Araba hin mit der Wüste Juda und den Negev im Süden, das ganze Gebiet der Hetiter, Amoriter, Kanaaniter, Perisiter, Hiwiter und Jebusiter. 28 9 Es waren der König von Jericho, der König von Ai, das neben Bet-El liegt, 29, 30 10 der König von Jerusalem, der König von Hebron, 31, 32 11 der König von Jarmut und der von Lachisch, 33 12 der König von Eglon und der von Geser; 34, 35, 36 13 der König von Debir und der von Geder, 37, 38 14 der von Horma und der von Arad, 39, 40 15 der von Libna und der von Adullam; 41 16 der König von Makkeda und der von Bet-El, 42 17 der von Tappuach und der von Hefer, 18 der von Afek und der von Scharon; 43, 44 19 der König von Madon, der von Hazor, 45, 46 20 der von Schimron-Meron und der von Achschaf; 47 21 der König von Taanach, der von Megiddo, 22 der von Kedesch und der von Jokneam am Karmel; 23 der König von Dor im Hügelland von Dor, der König von Haroschet-Gojim in Galiläa 48 24 und der König von Tirza. Insgesamt 31 Könige.Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
24 4. Mose 21.24: Israel aber schlug ihn mit der Schärfe des Schwertes und nahm sein Land ein, vom Arnon an bis an den Jabbok und bis an die Kinder Ammon; denn die Landmarken der Kinder Ammon waren fest.
25 4. Mose 21.33: Und sie wandten sich um und stiegen den Berg nach Basan hinauf. Da zog Og, der König zu Basan, aus, ihnen entgegen mit seinem ganzen Volke, zum Kampf bei Edrei.
26 5. Mose 3.11: (Denn der König Og zu Basan war allein noch übrig von den Rephaitern. Siehe, sein Bett, ein eisernes Bett, ist es nicht zu Rabbat der Kinder Ammon? Es ist neun Ellen lang und vier Ellen breit, nach der Elle eines Mannes.)
27 4. Mose 32.33: Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasse, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten im ganzen Gebiet ringsum.
28 Josua 11.3: und zu den Kanaanitern gegen Morgen und Abend, zu dem Amoriter, Hetiter, Pheresiter und Jebusiter auf dem Gebirge und zu dem Heviter unten am Berge Hermon im Lande Mizpa.
29 Josua 6.2: Und der HERR sprach zu Josua: Siehe da, ich habe Jericho samt seinem Könige und den streitbaren Männern in deine Hand gegeben.
30 Josua 8.29: Und er ließ den König zu Ai an einen Baum hängen bis an den Abend. Als aber die Sonne untergegangen war, gebot Josua, daß man seinen Leichnam vom Baume herabnehme; da warfen sie ihn unter das Tor der Stadt und errichteten über ihm einen großen Steinhaufen, der noch daselbst ist bis auf diesen Tag.
31 Josua 10.1: Als aber Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, hörte, daß Josua Ai erobert und an ihm den Bann vollstreckt hatte, und Ai samt seinem König also getan, wie er Jericho und seinem König getan hatte, und daß die Einwohner von Gibeon mit Israel Frieden gemacht hatten und sich unter ihnen aufhielten, fürchteten sie sich sehr,
32 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
33 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
34 Josua 10.3: Darum sandte Adoni-Zedek, der König zu Jerusalem, Boten zu Hoham, dem König zu Hebron, und zu Piream, dem König von Jarmut, und zu Japhia, dem König von Lachis, und zu Debir, dem König zu Eglon, und ließ ihnen sagen:
35 Josua 10.26: Darnach schlug sie Josua und tötete sie und hängte sie an fünf Bäume. Und sie hingen an den Bäumen bis zum Abend.
36 Josua 10.33: Zu derselben Zeit zog Horam, der König zu Geser, hinauf, um Lachis zu helfen. Aber Josua schlug ihn samt all seinem Volk, bis ihm nicht einer übrigblieb.
37 Josua 10.39: und er gewann es samt seinem König und allen seinen Städten und schlug es mit der Schärfe des Schwertes und vollstreckte den Bann an allen Seelen, die darin waren; wie er Hebron und Libna samt ihrem König getan hatte, also tat er Debir und seinem König.
38 Richter 1.11: Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher.
39 4. Mose 21.1: Und als der Kanaaniter, der König von Arad, der gegen Mittag wohnte, hörte, daß Israel auf dem Wege der Kundschafter heranziehe, stritt er wider Israel und machte Gefangene unter ihnen.
40 Richter 1.17: Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma.
41 Josua 10.29-30: Da zog Josua und ganz Israel mit ihm von Makeda gen Libna und stritt wider Libna.
42 Josua 10.28: An demselben Tage gewann Josua auch Makeda und schlug es mit der Schärfe des Schwertes samt seinem König und vollstreckte an ihnen und an allen Seelen, die darin waren, den Bann, und ließ niemand übrigbleiben und tat dem König zu Makeda, wie er dem König zu Jericho getan hatte.
43 Josua 15.53: Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta,
44 1. Samuel 4.1: Und Samuels Wort erging an ganz Israel. Da zog Israel aus, den Philistern entgegen, in den Streit und lagerte sich bei Eben-Eser; die Philister aber hatten sich zu Aphek gelagert.
45 Josua 11.1: Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph
46 Josua 11.10: Und Josua kehrte um zu derselben Zeit und eroberte Hazor und schlug seinen König mit dem Schwert; denn Hazor war zuvor die Hauptstadt aller dieser Königreiche;
47 Josua 11.1: Als aber Jabin, der König zu Hazor, solches hörte, sandte er Botschaft zu Jobab, dem König zu Madon, und zum König von Simron und zum König zu Achsaph
48 Josua 11.2: und zu den Königen, die gegen Mitternacht, auf dem Gebirge und in der Ebene südlich von Genezaret und in den Tälern und in den Gegenden zu Dor am Meere wohnten,