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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Jesaja - Kapitel 8

1 Jahwe sagte zu mir: "Nimm dir eine große Tafel und schreibe darauf mit deutlich lesbarer Schrift: 'Für Schnell-Raub Rasch-Beute' 2 und lass dies von zwei vertrauenswürdigen Zeugen bestätigen, dem Priester Urija und Secharja Ben-Jeberechja." 3 Als ich dann mit meiner Frau, der Prophetin, schlief, wurde sie schwanger und brachte einen Sohn zur Welt. Da sagte Jahwe zu mir: "Nenne ihn 'Schnell-Raub Rasch-Beute'! 4 Denn ehe der Junge 'Vater' und 'Mutter' sagen kann, werden die Reichtümer von Damaskus und die Schätze Samarias dem König von Assyrien vorangetragen." (2. Könige 15.29) (2. Könige 16.9) (Jesaja 7.16) 5 Weiter sagte Jahwe zu mir: 6 "Weil dieses Volk das ruhig dahinfließende Wasser im Kanal von Schiloach verachtet und sich über Rezin und Ben-Remalja freut, (Jesaja 30.15) 7 wird der Herr die große und reißende Flut des Euphrat über sie kommen lassen, nämlich den König von Assyrien mit all seiner Heeresmacht. Wie ein Strom, der anschwillt und über alle Ufer tritt, 8 wird er sich bis nach Juda hin wälzen und alles überfluten, sodass den Bewohnern das Wasser bis zum Hals steht. Die Ausläufer dieser Flut bedecken dein Land weit und breit, Immanuël." (Jesaja 7.14) 9 Tobt ihr Völker und erschreckt! / Hört zu, Nationen in der Ferne! / Rüstet nur! Ihr werdet doch zerschmettert. / Rüstet nur - und resigniert! (Psalm 2.1) 10 Schmiedet ruhig Pläne! / Sie werden in die Brüche gehen. / Beratet euch, so viel ihr wollt! / Es kommt doch nichts dabei heraus. / Denn Gott steht uns bei. (Jesaja 8.8) 11 Denn so sprach Jahwe zu mir, als seine Hand mich packte und er mich davor warnte, den Weg dieses Volkes mitzugehen: 12 "Ihr sollt nicht alles Verschwörung nennen, / was dieses Volk Verschwörung nennt! / Ihr müsst nicht fürchten, was sie erschreckt! 13 Doch Jahwe, den allmächtigen Gott, / den sollt ihr heilig halten! / Vor ihm sollt ihr euch fürchten. / Er flöße euch den Schrecken ein! (Jesaja 29.23) (Matthäus 10.28) (1. Petrus 3.15) 14 Für die einen wird er das Heiligtum sein, / doch für die anderen aus ganz Israel: / der Stein, an dem man sich stößt, / der Fels, an dem man fällt. / Für die Bewohner von Jerusalem wird er Netz und Schlinge sein. (Jesaja 28.16) (Römer 9.33) (1. Petrus 2.7-8) 15 Viele von ihnen stolpern und kommen zu Fall, / verstricken und verfangen sich." 16 Gottes Warnungen will ich gut verschnüren / und seine Weisungen meinen Schülern in Verwahrung geben. 17 Und ich will warten auf Jahwe, / will hoffen auf ihn, / der sich den Nachkommen Jakobs nicht zeigt. 18 Seht, ich und die Kinder, die Jahwe mir gab, / ein Wahrzeichen für Israel, / ein Zeichen von Jahwe, dem allmächtigen Gott, / der auf dem Zionsberg wohnt. (Jesaja 7.3) (Jesaja 8.3) (Hebräer 2.13) 19 Und wenn sie euch auffordern, von den Totengeistern Auskunft zu holen, von den Wispernden und Murmelnden, dann erwidert: "Soll ein Volk denn nicht seinen Gott befragen? Sollen die Lebenden sich von den Toten helfen lassen? (2. Könige 1.3) 20 Zurück zur Weisung Jahwes und zu seinen Warnungen!" Wer nicht so denkt, für den gibt es kein Morgenrot. 21 Verdrossen und hungrig streift er durchs Land. Der Hunger macht ihn rasend und er verflucht seinen König und seinen Gott. Er blickt nach oben (Offenbarung 16.9) (Offenbarung 16.11) 22 und starrt auf die Erde und sieht nur bedrückende Finsternis, Not und Verzweiflung. Er ist hineingestoßen in lichtlose Nacht. (Jesaja 5.30) 23 Doch es bleibt nicht dunkel über dem, der von Finsternis bedrängt ist. Hat die frühere Zeit dem Land der Stämme Sebulon und Naftali auch Schande gebracht, so bringt die spätere den Weg am Meer wieder zu Ehren, auch das Gebiet östlich des Jordan, wo die Fremden wohnen. (Matthäus 4.12-16)