Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Denn seht, der Herr, Jahwe, der allmächtige Gott, / nimmt weg, worauf sich Jerusalem stützt - jeden Vorrat an Wasser und Brot,(3. Mose 26.26)(Hesekiel 4.16)2jeden Helden und Krieger, / Richter und Propheten, / Wahrsager und Ältesten,3jeden Offizier und jeden Angesehenen, / jeden Ratgeber, Zauberer und Beschwörer.4"Unreife Burschen lasse ich herrschen, / Willkür regiert in der Stadt."(Prediger 10.16)5Dann fällt einer über den anderen her, / jeder gegen jedermann; / der Junge wird frech gegen den Alten, / der Nichtsnutz gegen den geachteten Mann.6Dann packt einer seinen Verwandten am Arm: / "Du hast noch einen Mantel", sagt er, / "du sollst unser Anführer sein! / Diese Trümmer seien in deiner Gewalt!"7Doch der wird rufen: / "Nein, ich will nicht euer Notarzt sein. / Auch ich habe weder Mantel noch Brot! / Ich will nicht euer Anführer sein!"8Jerusalem stürzt und Juda fällt, / denn sie kränken Jahwe mit Wort und mit Tat / und trotzen seiner Hoheit und Macht.9Die Frechheit ihrer Gesichter klagt sie an. / Wie Sodomiter prahlen sie mit ihrem bösen Tun / und verhehlen ihre Sünden nicht. / Weh ihrer Seele! / Denn sich selber tun sie Böses an!(Hosea 13.9)10Sagt denen, die Gott lieben, dass es gut mit ihnen wird, / denn sie werden sich freuen an der Frucht ihres Tuns.(Jesaja 32.17)11Doch weh den Gottverächtern, / denn ihre bösen Taten kommen über sie selbst.12Ach, mein armes Volk! / Ausbeuter sind bei dir an der Macht, / und Frauen herrschen über dich. / O mein Volk, / deine Führer sind Verführer, / sie zeigen dir den falschen Weg.13Da erhebt sich Jahwe zum Gericht, / um Recht zu schaffen seinem Volk.14Ihre Ältesten und Führer lädt er sich vor: / "Ihr habt den Weinberg ruiniert! / In euren Häusern stapelt sich das von Armen geraubte Gut!15Was tretet ihr mein Volk nieder, / zermalmt, die ohne Hilfe sind?", / spricht Jahwe, der allmächtige Gott.16Das hat Jahwe gesagt: "Weil die Töchter Zions hochmütig sind, weil sie mit hochgereckten Hälsen dahergehen und aufreizende Blicke um sich werfen, weil sie mit trippelnden Schritten herumstolzieren, damit man das Klirren der Fußspangen hört,(Sprüche 31.30)(1. Timotheus 2.9)17wird mein Herr ihren Scheitel kahl und schorfig werden lassen und Jahwe ihre Scham entblößen.18An diesem Tag wird mein Herr ihnen den Schmuck wegnehmen: das Knöchelgeklirr, die Sönnchen und Halbmonde am Hals,19Ohrgehänge und Armspangen, Flatterschleier20und Kopfbunde, Schrittkettchen und Brustbänder, Parfümfläschchen und Amulette,21Fingerringe und Nasenringe,22Festkleider und Mäntel, Umschlagtücher, Täschchen23und Spiegel, feinste Unterwäsche, Kopftücher und weite Schleier."24Dann gibt es statt des Wohlgeruchs Gestank, / statt des Gürtels einen Strick, / statt Lockengeringel eine Glatze, / statt des Festgewandes einen umgürteten Sack, / statt der Schönheit ein Brandmal.25Deine Männer fallen durchs Schwert, / deine Helden durch den Krieg.26Von Totenklage hallen deine Tore wider. / Sie ist am Ende. / Leer und einsam sitzt sie da.