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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Jesaja - Kapitel 24

1 Jahwe verwüstet die Erde und fegt sie leer, / er entstellt ihr Gesicht und zerstreut die Bewohner. 2 Dann geht es dem Priester wie dem Volk, / dem Sklaven wie dem Herrn, / der Magd wie der Gebieterin, / dem Käufer wie dem Verkäufer, / dem Borger wie dem Leiher, / dem Schuldner wie dem Gläubiger. 3 Die Erde wird völlig leer und ausgeplündert sein, / denn Jahwe hat das Urteil gefällt. 4 Die Erde verfällt und verfault, / der Weltkreis verwelkt, und auch die Mächtigen gehen ein. 5 Entweiht liegt die Erde unter ihren Bewohnern, / denn sie haben Gottes Gesetz übertreten, / seine Ordnungen missachtet und den ewigen Bund ungültig gemacht. 6 Darum hat der Fluch die Erde versehrt, / und die Bewohner büßen für ihre Schuld. / Sie schwinden dahin, von Glut verzehrt. / Von den Menschen bleibt nur ein winziger Rest. 7 Es vertrocknet der Most, der Weinstock verwelkt, / und die einst so Fröhlichen seufzen jetzt. (Joel 1.12) 8 Der Freudenklang der Tamburine verstummt, / der Lärm der feiernden Menge erstirbt, / das fröhliche Harfenspiel bricht ab. (Jeremia 7.34) (Jeremia 16.9) 9 Man trinkt keinen Wein mehr bei frohem Gesang, / bitter schmeckt den Zechern ihr Bier. 10 Zertrümmert ist die öde Stadt, / verschlossen und verrammelt jedes Haus. 11 Man wimmert um Wein auf den Gassen. / Die Freude ist untergegangen, / aller Jubel im Land ist verbannt. 12 Öde ist der Rest der Stadt, / das Tor ist nur ein Haufen Schutt. 13 So wird es unter den Völkern der Erde geschehen. / Es wird wie beim Abschlagen von Oliven sein, / wie bei der Nachlese im Weinberg, / wenn die Ernte dann vorüber ist. (Jesaja 17.6) 14 Sie beginnen zu jubeln, / sie preisen die Größe Jahwes. / Über das Meer im Westen jauchzen sie ihm zu. 15 "Ehrt auch im Osten den Namen Jahwes, / und an den Meeresküsten lobt Jahwe, Israels Gott!" 16 Vom Ende der Erde hören wir Gesang: / "Gebt ihm die Ehre, er hat für das Recht gesorgt!" Ich aber schreie: "Mir ist elend, ich vergehe! / Wehe mir, ich kann nicht mehr!" / Treulose kennen keine Treue! / Nur noch Treuebruch, Veruntreuung und Treulosigkeit! 17 Grauen und Furcht, Fallgrube und Fangnetz erwarten die Bewohner der Welt. 18 Wer vor den Schreckensschreien flieht, fällt in die Grube, / und wer sich aus der Grube retten kann, verfängt sich im Netz. / Die Schleusen des Himmels öffnen sich, / es erschüttert die Fundamente der Welt. (Jeremia 48.43-44) (Amos 5.19) 19 Berstend reißt die Erde auf, / sie bricht und zerbricht, / sie wankt und schwankt, (2. Petrus 3.10) 20 sie taumelt wie ein Betrunkener, / schaukelt wie eine Nachthütte im Feld, / denn ihr Frevel wuchtet schwer auf ihr. / Sie fällt und steht nicht wieder auf. (Jesaja 19.14) 21 An dem Tag zieht Jahwe zur Rechenschaft / die Geistesmächte der unsichtbaren Welt / und die irdischen Herrscher der Erde. (Offenbarung 19.18-21) 22 Sie werden zusammengetrieben und in die Grube gesperrt. / Sie werden ins Gefängnis gebracht und nach langer Zeit erst bestraft. 23 Da wird der Mond ganz rot vor Scham / und die Sonne vor Schande bleich, / denn Jahwe, der allmächtige Gott, herrscht als König - auf dem Zionsberg und in Jerusalem. / Und seinen Führern zeigt er seine Herrlichkeit. (Jesaja 60.19-20) (Offenbarung 21.23)