Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Das Wort, das auf Tyrus lasten wird: / Heult, ihr Handelsschiffe, denn euer Hafen ist zerstört! / Als ihr von Zypern kamt, habt ihr davon gehört.(Hesekiel 26.1)(Hesekiel 27.1)2Werdet stumm, ihr Küstenbewohner, / ihr Händler von Sidon. / Eure Aufkäufer überquerten das Meer3und führten Korn aus Ägypten ein. / Die Saat am Nil und die Ernte am Strom brachten euch den Gewinn.4Schäm dich, Sidon, und du, Festung am Meer! / Nun sagt euch das Meer: "Es ist, als hätte ich nie geboren, / als hätte ich niemals Wehen gehabt! / Zog ich denn niemals Kinder groß?"5Sobald die Nachricht nach Ägypten kommt, werden sie sich winden, / wie es einst bei der von Tyrus geschah.6Fahrt doch nach Tarschisch hinüber! / Heult, ihr Küstenbewohner!7Ist das eure fröhliche, brausende Stadt, / gegründet in uralter Zeit, / die ihre Siedler in die Ferne schickt?8Wer hat das Unheil gegen dieses Tyrus geplant, / das Königskronen spendete, / dessen Kaufleute Fürsten waren / und dessen Händler die Vornehmsten der Welt?(Offenbarung 18.23)9Es beschloss Jahwe, der allmächtige Gott, / um zu entweihen die prunkende Pracht, / zu erniedrigen die Großen der Welt.10Bewässert euer Land wie die Bauern am Nil, / ihr Kinder von Tarschisch! / Denn es gibt keine Werft mehr bei euch.(Hiob 12.18)(Hiob 12.21)11Jahwe hat seine Hand über das Meer ausgestreckt und Königreiche erschreckt. / Er erließ den Befehl, Phöniziens Burgen niederzureißen.12Er sagte: "Nie mehr sollst du fröhlich sein, / Sidon, vergewaltigte junge Frau! / Auch wenn ihr nach Zypern flieht, / findet ihr dort keine Sicherheit.(Hesekiel 28.21)13Das ist ja ein Chaldäerland, / jenes Volk, das damals noch nicht war. / Nun hat Assyrien es für seine Schiffe bestimmt. / Sie haben Belagerungstürme gebaut, / die Burgen zerstört und zu Trümmerhaufen gemacht.14Heult, ihr Schiffe von Tarschisch, / denn euer Hafen wurde zerstört.15Es kommt eine Zeit, wo Tyrus siebzig Jahre lang - so lange wie ein König lebt - vergessen sein wird. Und nach diesen siebzig Jahren wird es Tyrus ergehen, wie der Hure im Lied:16Nimm die Laute, / durchstreife die Stadt, / du vergessene Hure! / Spiel, so gut du kannst! / Singe Lied um Lied, / damit man wieder an dich denkt!17Wenn die siebzig Jahre vorbei sind, wird Jahwe sich wieder um Tyrus kümmern. Die Stadt wird ihr altes Geschäft wieder aufnehmen und sich an alle Königreiche der Welt verkaufen.18Aber ihr Handelsgewinn und Hurenlohn wird dann Jahwe gehören. Er wird nicht angesammelt und gehortet werden, sondern denen zugutekommen, die in der Nähe Jahwes wohnen, damit sie reichlich zu essen haben und prächtige Kleider tragen können.