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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Jesaja - Kapitel 19

1 Das Wort, das auf Ägypten lasten wird: / Seht, auf schneller Wolke fährt Jahwe / und kommt bald in Ägypten an. / Ägyptens Götzen zittern vor ihm, / und die Ägypter vergehen vor Angst. (Jeremia 46.1) (Hesekiel 29.1) 2 "Ich stachele Ägypter gegen Ägypter auf, / dass Bruder gegen Bruder kämpft, / Freund gegen Freund, / Stadt gegen Stadt / und Land gegen Land. 3 Ägyptens Mut wird ausgehöhlt, / und ich trübe ihre geistige Klarheit. / Dann suchen sie bei Götzen Rat, / bei Zauberern und Wahrsagern und den Geistern von Toten. 4 Ich gebe sie einem harten Herrn in die Hand, / einem grausamen König, der über sie herrscht", / spricht Jahwe, der allmächtige Gott. 5 Die Wasser des Nils werden versiegen, / der Strom versandet, trocknet aus. 6 Seine Arme fangen an zu stinken, / die Kanäle von Unterägypten werden leer, / Rohr und Schilf sind schwarz. 7 Das Ried am Fluss, an der Mündung des Nil, / das Saatland an den Ufern trocknet aus,zerstiebt, / und der Wind weht es weg. 8 Da klagen die Fischer, / da trauern die Angler / und jeder, der ein Netz auswerfen will. 9 Die, die Flachs verarbeiten, sind verzweifelt, / und die Leinenweber werden bleich. 10 Das Fundament ihrer Existenz ist zerstört, / und die Lohnarbeiter verlieren den Mut. 11 Nichts als Narren sind die Fürsten von Zoan! / Pharaos weiseste Räte geben Dummheit von sich. / "Söhne von Weisen sind wir!", sagen sie ihm. / "Wir stammen von alten Königen ab!" 12 Wo sind denn nun deine Weisen, Pharao? / Können sie dir nicht sagen, was Jahwe, der allmächtige Gott, / über Ägypten beschlossen hat? 13 Die Fürsten von Zoan sind dumm, / und die von Memphis geben sich Täuschungen hin. / Die Stammesfürsten haben Ägypten ins Taumeln gebracht. 14 Jahwe hat einen Geist des Schwindels für ihr Inneres gemischt, / sodass sie Ägypten ins Stolpern bringen, / bei allem, was es tut, / dass es wie ein Betrunkener in seinem Erbrochenen tappt. (1. Könige 22.21) (Jesaja 29.10) 15 Ägypten wird keine Tat mehr gelingen, / die Kopf oder Schwanz, / Palmzweig oder Binse vollbringen. (Jesaja 9.13) 16 Zu der Zeit werden die Ägypter wie ängstliche Frauen sein. Sie werden zittern und beben, wenn Jahwe, der allmächtige Gott, seine Hand über sie schwingt. 17 Sie werden schreckliche Angst vor dem Land Juda haben. Allein der Name Judas wird die Ägypter zum Zittern bringen. Sie fürchten sich vor dem, was Jahwe, der allmächtige Gott, gegen sie beschlossen hat. 18 In dieser Zeit werden fünf ägyptische Städte Hebräisch sprechen. Eine davon wird Ir-Heres heißen. (Jesaja 65.16) (Jeremia 12.16) 19 Dann wird es mitten in Ägypten einen Altar für Jahwe geben, und an der Grenze wird ein Steinmal ihm zu Ehren stehen. 20 Das wird die Ägypter ständig an Jahwe, den allmächtigen Gott, erinnern, besonders, wenn sie unterdrückt werden und dann zu Jahwe schreien. Dann wird er einen Retter zu ihnen schicken, der für sie kämpft und sie befreit. 21 So wird sich Jahwe den Ägyptern zu erkennen geben, und auch sie werden sehen, wer er ist. Sie werden ihm Schlacht- und Speisopfer bringen und sich immer an das halten, was sie ihm feierlich geloben. 22 Jahwe wird die Ägypter zwar schlagen, aber ihnen wieder aufhelfen. Sie werden zu ihm umkehren, und er wird ihre Gebete erhören und sie heilen. 23 Zu der Zeit wird es eine Straße von Ägypten nach Assyrien geben. Die Völker werden sich gegenseitig besuchen und gemeinsam Jahwe dienen. 24 Dann wird Israel der Dritte im Bund sein und - zusammen mit Assyrien und Ägypten - ein Segen für die ganze Erde. 25 Denn Jahwe, der allmächtige Gott, wird sie segnen mit den Worten: "Gesegnet sei mein Volk Ägypten! Gesegnet sei Assyrien, das Werk meiner Hände! Gesegnet sei Israel, mein Eigentum!" (Römer 15.10)