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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Hiob - Kapitel 34

1 Elihu fuhr fort und sagte: 2 "Hört, ihr Weisen, meine Worte, / ihr Kundigen, gebt mir Gehör! 3 Denn das Ohr prüft die Worte, / der Gaumen kostet die Speise. (Hiob 12.11) 4 Lasst uns prüfen, was recht ist, / was gut ist, zusammen erforschen!" 5 "Denn Hiob hat gesagt: 'Ich bin gerecht, / und Gott verweigert mir mein Recht. (Hiob 27.2) (Hiob 33.9) 6 Sollte ich lügen über mein Recht? / Tödlich traf mich der Pfeil, obwohl ich ohne Schuld bin.' (Hiob 6.4) (Hiob 9.15) (Hiob 9.20) 7 Wo ist ein Mann wie Hiob, / der Hohn wie Wasser trinkt, (Hiob 15.16) 8 der sich mit üblem Gesindel abgibt, / der Umgang mit Gottlosen hat? (Psalm 1.1) 9 Denn er hat gesagt: 'Es nützt einem nichts, wenn man Gott gefallen will.'" (Hiob 9.22) 10 "Darum hört mir zu, / ihr verständigen Männer! / Niemals wird Gott gottlos handeln, / der Allmächtige Unrecht tun. 11 Nein, was der Mensch tut, das vergilt er ihm; / er bekommt, was er verdient. (Römer 2.6) 12 Es ist gewiss: Gott handelt nicht gottlos, / der Allmächtige verdreht nicht das Recht." (Hiob 19.6) 13 "Wer hat ihm die Erde anvertraut, / wer den ganzen Erdkreis hingestellt? 14 Wenn er nur an sich denken würde / und hielte seinen Lebenshauch zurück, 15 dann käme alles Fleisch auf einen Schlag um, / und der Mensch würde wieder zu Staub." (1. Mose 3.19) (Psalm 104.29) 16 "Hast du Verstand, dann höre dies, / achte genau auf meine Worte! 17 Kann denn herrschen, wer das Recht hasst? / Oder willst du den Gerechten und Mächtigen verdammen? 18 Darf man einen König Nichtsnutz nennen, / ist es recht, Edle gottlos zu heißen? 19 Er ergreift nicht für die Oberen Partei; / der Reiche gilt ihm nicht mehr als der Arme, / denn sie alle sind das Werk seiner Hände. 20 Sie sterben plötzlich, mitten in der Nacht, / sie werden erschüttert und vergehen. / Mächtige entfernt er ohne Menschenhand. 21 Seine Augen sind auf die Wege jedes Menschen gerichtet, / er sieht jeden Schritt, den sie tun. (Hiob 31.4) (Sprüche 5.21) 22 Da ist kein Dunkel und kein Schatten, / der die Bösen verbirgt. (Psalm 139.11-12) 23 Er muss den Menschen nicht lang untersuchen, / bevor er vor Gott ins Gericht kommt. 24 Gewaltige knickt er ohne Verhör / und stellt andere an ihren Platz. 25 Weil er ihre Taten kennt, / stürzt er sie über Nacht um, / und sie werden zermalmt. 26 Als Gottlose schlägt er sie nieder / am Ort, wo alle sie sehn, 27 weil sie ihm nicht mehr folgten / und keinen seiner Wege bedachten. 28 So dringt auch der Schrei der Armen zu ihm, / er hört das Geschrei der Gebeugten. (2. Mose 22.22) 29 Schafft er Ruhe, / wer will es verdammen? / Verbirgt er das Gesicht, / wer kann ihn schauen? / Doch er wacht über Völker und Menschen, 30 dass kein Gewissenloser König wird / und dem Volk ein Fallstrick ist." 31 "Hat Hiob denn zu Gott gesagt: / 'Ich trage es, ich will ja nichts Böses tun? 32 Zeig du mir, was ich nicht sehe! / Habe ich Unrecht getan, ich tu es nicht wieder.' (Hiob 40.5) 33 Soll Gott nach deinem Sinn vergelten, / weil du es verwirfst? / Du musst wählen und nicht ich. / Weißt du etwas, sag es an! 34 Verständige Leute werden mir sagen / und jeder Weise, der mir zuhört: 35 'Hiob redet nicht mit Verstand, / seine Worte waren unbedacht. (Hiob 38.2) 36 Soll Hiob doch immer weiter geprüft werden, / weil er wie ein Gottloser spricht. 37 Denn zu seiner Sünde fügt er Treubruch hinzu, / klatscht vor Hohn in die Hände, / führt viele Reden gegen Gott.'" (Hiob 34.5)