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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Hiob - Kapitel 32

1 Nun hörten die drei Männer auf, Hiob zu antworten, denn er hielt sich selbst für gerecht. 2 Da flammte der Zorn Elihus auf. Elihu war ein Sohn Barachels von Bus aus der Sippe Ram. Sein Zorn richtete sich gegen Hiob, weil er sich selbst mehr rechtfertigte als Gott. (1. Mose 22.21) (Hiob 9.20) (Hiob 13.18) (Hiob 19.6-7) (Hiob 23.7) (Hiob 27.2) (Hiob 27.6) (Hiob 31.35) 3 Gegen dessen drei Freunde richtete sich sein Zorn, weil sie keine Antwort fanden und Hiob doch verdammten. (Hiob 15.5) (Hiob 18.21) (Hiob 20.29) (Hiob 22.5) 4 Elihu hatte sich Hiob gegenüber mit seinen Worten zurückgehalten, weil jene älter waren als er. 5 Dann aber sah er, dass die drei Männer keine Antwort mehr wussten. Da entflammte sein Zorn. 6 Elihu, der Sohn Barachels von Bus, ergriff das Wort und sagte:"Noch bin ich jung an Jahren, / doch ihr seid hochbetagt. / Darum hielt ich mich zurück und scheute mich, / euch mein Wissen kundzutun. 7 Ich dachte: 'Lass das Alter reden, / lass die Ergrauten Weisheit verkünden.' (Hiob 12.12) 8 Doch es ist der Geist im Menschen, / der Hauch des Allmächtigen, der sie verständig macht. 9 Nicht die Großen sind weise, / noch verstehen die Alten, was recht ist. 10 Darum sage ich: 'Hört mir zu! / Auch ich will mein Wissen verkünden.' 11 Ich habe auf eure Reden gewartet, / auf eure klugen Sprüche gehört, / bis ihr die Worte getroffen hättet. 12 Ich bin euch aufmerksam gefolgt, / doch keiner hat Hiob widerlegt, / seine Reden beantwortet. 13 Sagt nicht: 'Wir haben die Weisheit gefunden, / Gott muss ihn schlagen - und nicht ein Mensch.' 14 Nicht gegen mich hat er seine Worte gerichtet, / und mit euren Sprüchen antworte ich nicht. 15 Sie sind bestürzt, sie antworten nicht, / es fehlen ihnen die Worte. 16 Ich habe gewartet, doch sie reden nicht, / sie stehen da, sagen nichts mehr. 17 Auch ich will mein Teil zur Antwort geben, / auch ich will mein Wissen verkünden. 18 Denn mit Worten bin ich randvoll angefüllt, / mich drängt der Geist, der in mir ist. 19 Mein Inneres ist wie junger Wein, der eingeschlossen ist, / will wie neugefüllte Schläuche bersten. 20 Ich will reden, damit mir leichter wird, / die Lippen öffnen und erwidern. 21 Ich werde für niemand Partei ergreifen, / keinem Menschen werde ich schmeicheln. 22 Nein, denn schmeicheln kann ich nicht, / sonst rafft mich mein Schöpfer bald weg."