Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Da entgegnete Zofar von Naama: 2"Darauf erwidern mir meine Gedanken, / darüber denke ich nach. 3Ich höre, wie man mich tadelt und schmäht, / doch aus meiner Einsicht entgegnet mein Geist."4"Weißt du nicht, dass immer schon, / seit es Menschen auf der Erde gibt, 5der Jubel der Gottlosen kurz ist, / die Freude der Bösen keinen Augenblick bleibt? 6Reicht sein Stolz auch in den Himmel, / kommt er mit dem Kopf bis an die Wolken, (Psalm 37.35)7wird er vergehen wie sein eigener Kot. / Die ihn sahen, fragen: 'Wo ist er?' (1. Könige 14.10)8Wie ein Traum löst er sich unauffindbar auf, / wie ein weggescheuchtes Nachtgesicht. (Psalm 73.20)9Das Auge sah ihn und sieht ihn nicht wieder, / seine Stätte erblickt ihn nicht mehr. (Psalm 37.10)10Seine Kinder müssen den Armen Entschädigung zahlen, / und seine Hände den Raub erstatten. (Hiob 27.14)11Seine Glieder waren voll Jugendkraft, / nun liegen sie mit ihm im Staub. 12Schmeckt das Böse in seinem Mund süß, / wenn er es unter der Zunge verbirgt, 13es aufspart und nicht loslassen will, / es im Gaumen zurückhält, 14so wird seine Speise im Leib verwandelt, / in seinem Inneren zu Natterngift. 15Reichtum hat er verschlungen, / nun erbricht er ihn wieder, / aus seinem Bauch treibt Gott ihn heraus. 16Was er sog, ist Viperngift, / die Vipernzunge tötet ihn. 17Er darf sich nicht an Bächen freuen, / an Strömen von Honig und Milch. 18Das Errungene gibt er zurück, / er darf es nicht verschlingen. / Den Reichtum, den er erwarb, / den kann er nicht genießen.(5. Mose 28.30-33)19Denn er knickte die Armen und ließ sie liegen, / raubte ein Haus und baute es nicht aus. 20Weil sein Bauch ihm keine Ruhe gab, / entkommt er mit seinen Schätzen nicht. 21Nichts entging seiner Fressgier, / darum hat sein Gut keinen Bestand. 22Trotz großem Reichtum wird ihm Angst, / die Wucht des Leidens wird über ihn kommen.23Um ihm den Bauch zu füllen, / lässt Gott seine Zornglut auf ihn los, / dass sie als Brot auf ihn regnet. 24Flieht er vor den eisernen Waffen, / durchbohrt ihn der eherne Bogen. 25Zieht er sich den Pfeil aus dem Rücken, / aus der Galle die blitzende Klinge, / kommt das Grauen über ihn. (5. Mose 32.14)(Psalm 7.13)26Nur Finsternis ist für ihn aufgespart; / es frisst ihn ein Feuer, das niemand angeblasen hat; / es verzehrt, was übrig blieb in seinem Zelt. (5. Mose 32.22)27Der Himmel enthüllt seine Schuld, / die Erde steht gegen ihn auf. 28Der Wohlstand seines Hauses fährt dahin, / wenn Gottes Zorn wie eine Sturzflut kommt. 29So sieht das Schicksal gottloser Menschen aus, / Gott spricht ihnen dieses Erbe zu."