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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Hiob - Kapitel 2

1 Eines Tages kamen die Söhne Gottes, um sich vor Jahwe einzufinden. Unter ihnen war auch der Satan. 24 2 Da sagte Jahwe zum Satan: "Wo kommst du her?" "Ich habe die Erde durchstreift", erwiderte dieser, "und bin auf ihr hin und her gezogen." 3 Da sagte Jahwe zum Satan: "Hast du auf meinen Diener Hiob geachtet? Auf der Erde gibt es keinen zweiten wie ihn. Er ist mir aufrichtig und vollständig ergeben. Er fürchtet Gott und meidet das Böse. Und noch immer hält er an seiner Rechtschaffenheit fest. Du hast mich aufgereizt, ihn ohne Grund zu verderben." 25 4 Da erwiderte der Satan Jahwe: "Haut um Haut! Alles, was der Mensch hat, gibt er für sein Leben. 5 Taste ihn doch einmal selber an! Ob er dir dann nicht ins Gesicht hinein flucht?" 6 Da sagte Jahwe zum Satan: "Pass auf! Er ist in deiner Hand. Nur das Leben musst du ihm lassen!" 7 Da entfernte sich der Satan aus der Gegenwart Jahwes und ließ an Hiob von Kopf bis Fuß böse Geschwüre aufbrechen. 8 Dieser setzte sich in einen Aschehaufen, nahm eine Scherbe in die Hand und begann, sich damit zu kratzen. 9 Da sagte seine Frau zu ihm: "Hältst du immer noch an deiner Gottergebenheit fest? Fluche Gott und stirb!" 26 10 Doch er sagte zu ihr: "Dummes Geschwätz! Das Gute nehmen wir von Gott an, sollten wir da nicht auch das Böse annehmen?" Bei alldem kam kein sündiges Wort über seine Lippen. 27, 28 11 Hiob hatte drei Freunde: Elifas von Teman, Bildad von Schuach und Zofar von Naama. Sie hörten von dem Unglück, das Hiob getroffen hatte, und verabredeten sich, ihn gemeinsam zu besuchen. Sie wollten ihm ihr Beileid bezeugen und ihn trösten. 29, 30, 31, 32 12 Schon von fern sahen sie ihn, aber sie erkannten ihn nicht. Da fingen sie an, laut zu weinen. Sie rissen ihre Obergewänder ein, warfen Staub in die Luft und streuten ihn auf ihre Köpfe. 13 Dann setzten sie sich zu Hiob auf die Erde. Sieben Tage und Nächte lang blieben sie so sitzen. Keiner sagte ein Wort zu ihm, denn sie sahen, dass der Schmerz sehr groß war.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

24 Hiob 1.6: Es begab sich aber eines Tages, da die Söhne Gottes vor den HERRN zu treten pflegten, daß auch der Satan unter ihnen kam.

25 Hiob 1.1: Es war ein Mann im Lande Uz, der hieß Hiob. Der war ein ganzer und gerader Mann, der Gott fürchtete und vom Bösen wich.

26 Hiob 19.17: Mein Atem ist meinem Weibe zuwider und mein Gestank den Söhnen meiner Mutter.

27 Hiob 1.22: Bei alledem sündigte Hiob nicht und benahm sich nicht ungebührlich gegen Gott.

28 Jakobus 5.11: Siehe, wir preisen die selig, welche ausgeharrt haben. Von Hiobs Geduld habt ihr gehört, und das Ende des Herrn habt ihr gesehen; denn der Herr ist voll Mitleid und Erbarmen.

29 1. Mose 25.2: Die gebar ihm den Simran und den Jokschan, den Medan und den Midian, den Jischbak und den Schuach.

30 1. Mose 36.15: Das sind die Fürsten unter den Söhnen Esaus. Die Söhne Eliphas, des ersten Sohnes Esaus, waren diese: Der Fürst Teman, der Fürst Omar, der Fürst Zepho, der Fürst Kenas,

31 Josua 15.41: Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer.

32 Jeremia 49.7: ber Edom: So spricht der HERR der Heerscharen: Ist denn keine Weisheit mehr zu Teman? Ist der Rat der Klugen abhanden gekommen? Ist ihre Weisheit ausgeschüttet?