Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1Schaut, all das hat mein Auge gesehen, / mein Ohr gehört und sich gemerkt. 2Was ihr da wisst, das weiß ich auch, / ich stehe euch in nichts zurück."(Hiob 12.14)3"Doch zum Allmächtigen will ich reden, / mit Gott zu streiten ist mein Wunsch! 4Ihr habt doch nur Pflaster aus Lügen, / Pfuschärzte seid ihr allesamt. 5Wenn ihr doch endlich schweigen wolltet, / dann hielte man das noch für Weisheit! (Sprüche 17.28)6Hört euch meine Rechtfertigung an, / merkt auf den Streit meiner Worte! 7Wollt ihr Falsches reden für Gott / und Lügen vorbringen für ihn? 8Wollt ihr für ihn Partei ergreifen, / Gottes Sache vertreten? 9Wird es gut für euch sein, wenn er euch erforscht? / Lässt er sich von euch täuschen wie ein Mensch? 10Tadeln, ja tadeln wird er euch, / wenn ihr heimlich Partei ergreift. 11Erschreckt ihr nicht vor seiner Majestät, / wird die Angst vor ihm euch nicht packen? 12Eure Sätze sind nur Sprüche aus Staub, / eure Schilde bestehen aus Ton. 13Seid still, ich will jetzt reden, / mag über mich kommen, was will. 14Und wenn ich Kopf und Kragen riskiere, / ich setze mein Leben aufs Spiel! 15Und wenn er mich tötet, ich warte auf ihn / und verantworte mich direkt vor ihm. 16Schon darin sehe ich mein Heil, / denn kein Schurke hat Zutritt bei ihm. 17Hört mir nur ganz aufmerksam zu, / dass meine Erklärung auch in eure Ohren dringt. 18Seht, ich bin für den Rechtsstreit gerüstet, / und ich weiß, ich bekomme Recht! 19Wer könnte den Prozess gewinnen gegen mich? / Dann wollte ich schweigen und zugrunde gehen."20 "Nur zweierlei tu mir nicht an, / dann verberge ich mich nicht vor dir: 21'Nimm deine schwere Hand von mir weg, / und dein Schrecken befalle mich nicht!' (Hiob 9.34)22Dann kannst du rufen, und ich antworte dir, / oder ich rede, und du antwortest mir. 23Wie groß ist meine Schuldenlast bei dir? / Was sind meine Vergehen und Sünden? 24Warum verbirgst du dein Gesicht, / behandelst mich wie deinen Feind? (Hiob 19.11)25Willst du ein verwehtes Blatt verschrecken, / verfolgst du einen dürren Halm? 26Denn Bitteres teilst du mir zu; / für meine Jugendsünden lässt du mich büßen. (Psalm 25.7)27Du steckst meine Füße in den Block, / beobachtest all meine Wege / und grenzt mich ein auf Schritt und Tritt, 28der ich doch wie Moder zerfalle, / wie ein Kleid, das die Motte zerfraß."