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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Esra - Kapitel 9

1 Einige Zeit später kamen Obere des Volkes zu mir und sagten: "Das Volk Israel, auch die Priester und Leviten haben sich mit der Bevölkerung der Länder eingelassen und sich nicht von den Gräueln der Kanaaniter, Hetiter, Perisiter, Jebusiter, Ammoniter, Moabiter, Ägypter und Amoriter abgesondert. 2 Sie haben Frauen aus diesen Völkern geheiratet, sodass das heilige Volk sich mit den fremden Völkern vermischt hat. Und bei diesem Treuebruch waren die Oberen und Vornehmen auch noch die Ersten." (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Als ich das hörte, zerriss ich vor Entsetzen mein Unter- und Obergewand, raufte mir die Haare und den Bart und setzte mich wie betäubt auf den Boden. (1. Mose 37.34) 4 Da versammelten sich alle um mich, die wegen des Treuebruchs der Heimgekehrten Angst vor den Worten Gottes hatten. Und ich blieb bis zur Zeit des Abendopfers auf dem Boden sitzen. 5 Dann erhob ich mich aus meiner Erstarrung, kniete in den zerrissenen Kleidern hin und breitete meine Hände zu Jahwe, meinem Gott, aus. 6 "Mein Gott", sagte ich, "ich schäme mich und wage nicht, zu dir aufzublicken. Unsere Sünden sind uns über den Kopf gewachsen, und der Berg unserer Schuld reicht bis an den Himmel! (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Seit der Zeit unserer Väter stehen wir bis heute in großer Schuld. Wegen unserer Vergehen wurden wir, unsere Könige und unsere Priester in die Gewalt fremder Könige ausgeliefert. Wir waren dem Schwert und der Gefangenschaft, der Plünderung und der Schande preisgegeben. Bis heute ist es so geblieben. 8 Jetzt hat uns Jahwe, unser Gott, zwar für einen kurzen Augenblick Gnade geschenkt. Er hat uns einen Rest Geretteter übrig gelassen und an seiner heiligen Stätte in Sicherheit gebracht. Gott hat unsere Augen wieder aufleuchten und uns aus der Sklaverei ein wenig aufleben lassen. (Jesaja 22.23) 9 Denn wir sind immer noch Sklaven. Aber auch da hat unser Gott uns nicht verlassen, sondern uns die Gunst der Könige von Persien finden lassen. Er hat uns neu belebt, sodass wir das Haus unseres Gottes aufrichten und diese Trümmerstätte wiederherstellen konnten. Er hat uns in Judäa und Jerusalem Sicherheit geschenkt. (Jesaja 5.5) 10 Aber was sollen wir jetzt, nach solchen Vorkommnissen sagen, o Gott? Wir haben ja deine Gebote nicht beachtet, 11 obwohl du sie uns durch deine Diener, die Propheten, eingeschärft hast. Du sagtest: 'Das Land, das ihr in Besitz nehmen werdet, ist durch die Unreinheit seiner Bewohner besudelt worden. Durch ihre Götzengräuel haben diese Völker es von einem Ende bis zum anderen mit Unreinheit angefüllt. (3. Mose 18.24-25) 12 Deshalb sollt ihr eure Töchter und Söhne nicht mit ihnen verheiraten. Ihr sollt ihre Freundschaft und ihr Wohlergehen auch in Zukunft niemals suchen. Denn ihr selbst sollt stark werden, den Ertrag des Landes genießen und es euren Nachkommen für alle Zeiten weitervererben.' (5. Mose 7.2-3) 13 Und jetzt, nach allem, was wegen unserer bösen Taten und unserer großen Schuld über uns gekommen ist - obwohl du, unser Gott, uns mehr geschont hast, als unsere Sünden es verdienten, und uns hier übrig gelassen hast - 14 sollten wir da wieder deine Gebote übertreten und uns mit diesen Götzendienern verschwägern? Müsste uns da nicht dein Zorn treffen, bis es ganz mit uns aus ist und es keinen Rest und keine Rettung mehr gibt? 15 Jahwe, du Gott Israels, du bist gerecht! Wir sind als ein geretteter Rest übrig geblieben und stehen heute vor dir mit unserer Schuld. Nein, so kann niemand vor dir bestehen!" (Nehemia 9.33)