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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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Esra - Kapitel 8

1 Verzeichnis der Sippenoberhäupter und der bei ihnen eingetragenen Männer, die während der Regierungszeit von König Artaxerxes aus Babylonien mit mir nach Jerusalem kamen. (Esra 7.1) (Esra 7.7) 2 Aus der Sippe Pinhas: Gerschom; aus der Sippe Itamar: Daniel; aus der Sippe David: Hattusch Ben-Schechanja. 3 Aus der Sippe Parosch: Secharja mit 150 eingetragenen Männern. (1. Chronik 3.22) 4 Aus der Sippe Pahat-Moab: Eljoënai Ben-Secharja mit 200 Männern. (Esra 2.6) 5 Aus der Sippe Sattu: Schechanja Ben-Jahasiel mit 300 Männern. (Esra 2.8) 6 Aus der Sippe Adin: Ebed Ben-Jonatan mit 50 Männern. 7 Aus der Sippe Elam: Jesaja Ben-Atalja mit 70 Männern. 8 Aus der Sippe Schefatja: Sebadja Ben-Michael mit 80 Männern. 9 Aus der Sippe Joab: Obadja Ben-Jehiël mit 218 Männern. 10 Aus der Sippe Bani: Schelomit Ben-Josifja mit 160 Männern. (Esra 2.10) 11 Aus der Sippe Bebai: Secharja Ben-Bebai mit 28 Männern. 12 Aus der Sippe Asgad: Johanan Ben-Katan mit 110 Männern. 13 Aus der Sippe Adonikam die letzten: Elifelet, Jëiël und Schemaja mit 60 Männern. 14 Aus der Sippe Bigwai: Utai Ben-Sabbuds mit 70 Männern. 15 Ich ließ alle am Kanal zusammenkommen, der nach Ahawa führt. Drei Tage blieben wir dort. Als ich mir die Leute ansah, fand ich einige Priester vor, aber keinen einzigen Leviten. 16 Da schickte ich einige Sippenoberhäupter, nämlich Eliëser, Ariël, Schemaja, Elnatan, Natan, Secharja und Meschullam, dazu Jojarib und Elnatan, zwei kluge Männer, 17 zu Iddo, dem Vorsteher des Levitendorfes Kasifja. Ich hatte ihnen genau gesagt, was sie Iddo und seinen Brüdern, den Tempeldienern dort, ausrichten sollten, damit sie uns Männer mitgaben, die den Dienst am Haus unseres Gottes verrichten konnten. (Esra 2.43) 18 Weil Gottes gütige Hand über uns war, schickten sie uns Scherebja Ben-Machli. Das war ein Enkel von Levi Ben-Israel, ein verständiger Mann. Er kam mit seinen Söhnen und Brüdern, 18 Mann. (Esra 7.6) 19 Außerdem schickten sie uns Haschabja und Jeschaja von den Nachkommen Meraris. Die brachten ihre Söhne und die Brüder von Haschabja mit, 20 Mann. 20 Und von den Tempelsklaven, die David und die Führer des Volkes damals dem Tempel zur Bedienung der Leviten übergeben hatten, kamen 220 mit, alle namentlich eingetragen. (1. Chronik 9.2) 21 Dort am Ahawa-Kanal rief ich ein Fasten aus. Alle sollten sich vor unserem Gott beugen und ihn um eine glückliche Reise für uns und unsere Familien und unser Eigentum anflehen. 22 Ich hatte mich nämlich geschämt, vom König eine Reitertruppe zu erbitten, die uns unterwegs vor Überfällen schützen könnte. Denn wir hatten zum König gesagt: "Unser Gott hält seine gütige Hand über alle, die ihn suchen, doch wer sich von ihm abwendet, bekommt seine Macht und seinen Zorn zu spüren." (Esra 7.6) 23 So fasteten wir und ersuchten unseren Gott um seinen Beistand, und er erhörte uns. 24 Dann wählte ich zwölf von den Oberhäuptern der Priester sowie Scherebja und Haschabja und zehn weitere Leviten aus. 25 Vor ihnen wog ich das Silber, das Gold und die Gegenstände ab, die der König, seine Ratgeber, seine Minister und der Teil des Volkes Israel, der in Persien blieb, als Opfergabe für das Haus unseres Gottes gegeben hatten. 26 Ich übergab ihnen 22 Tonnen Silber, dreieinhalb Tonnen silberne Gegenstände und dreieinhalb Tonnen Gold, 27 dazu zwanzig goldene Becher im Wert von 1000 Goldstücken und zwei Gefäße aus feiner polierter Bronze, wertvoll wie Gold. 28 Ich sagte zu ihnen: "Ihr seid Jahwe genauso geweiht wie diese Gegenstände. Dieses Silber und Gold sind freiwillige Gaben für Jahwe, den Gott eurer Väter. 29 Bewacht sie also mit aller Sorgfalt, bis ihr sie den Schatzkammern des Tempels in Jerusalem übergebt. Ihr werdet sie dort vor den Oberhäuptern der Priester und Leviten und den Oberhäuptern des ganzen Volkes nachwiegen." 30 Die Priester und Leviten übernahmen das abgewogene Silber und Gold und die Gegenstände, um sie nach Jerusalem in den Tempel zu bringen. 31 Am 12. April brachen wir vom Ahawa-Kanal nach Jerusalem auf. Und die gütige Hand unseres Gottes beschützte uns vor Feinden und Räubern. 32 So kamen wir in Jerusalem an und ruhten uns drei Tage aus. 33 Am vierten Tag übergaben wir dem Priester Meremot Ben-Uria im Haus unseres Gottes das Silber, das Gold und die Gegenstände. Sie wurden vor ihm und in Gegenwart von Eleasar Ben-Pinhas und den Leviten Josabad Ben-Jeschua und Noadja Ben-Binnui nachgewogen. 34 Alle Gegenstände wurden nachgezählt und gewogen. Ihr Gewicht schrieb man auf. 35 Danach brachten alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, dem Gott Israels Brandopfer: Sie opferten zwölf Stiere für die zwölf Stämme Israels, dazu 96 Schafböcke, 77 Lämmer und außerdem zwölf Ziegenböcke als Sündopfer. Alle Tiere wurden für Jahwe als Opfer verbrannt. 36 Dann händigten sie den Satrapen und Statthaltern der Westeuphrat-Provinz die Verfügungen des Königs aus. Diese unterstützten von da an das Volk und das Haus Gottes. (Esra 7.12)