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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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5. Mose - Kapitel 20

1 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst, die mit Pferden und Streitwagen ausgerüstet und zahlreicher sind als du, dann fürchte dich nicht vor ihnen, denn Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten herausgeführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr zum Kampf ausrückt, soll der Priester herzutreten und zum Volk sprechen. 3 Er soll sagen: "Höre, Israel! Ihr rückt heute zum Kampf gegen eure Feinde aus. Verliert nicht den Mut, fürchtet euch nicht, habt keine Angst und erschreckt nicht vor ihnen! 4 Denn es ist Jahwe, euer Gott, der mit euch zieht, um selbst gegen eure Feinde zu kämpfen und euch zu retten." 5 Anschließend sollen die Oberen zum Volk sprechen. Sie sollen sagen: "Ist jemand hier, der ein neues Haus gebaut und noch nicht eingeweiht hat? Der kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer sein Haus einweiht. 24 6 Ist jemand da, der einen neuen Weinberg angelegt und noch nicht davon geerntet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer die erste Lese hält. 25, 26 7 Ist jemand hier, der sich verlobt, aber noch nicht geheiratet hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er nicht in der Schlacht stirbt und ein anderer seine Braut bekommt." 27 8 Und weiter sollen die Oberen zum Volk sagen: "Ist jemand da, der sich fürchtet, der den Mut verloren hat? Er kehre in sein Haus zurück, damit er seinen Brüdern nicht auch noch den Mut nimmt." 28 9 Wenn die Oberen das alles gesagt haben, soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen. 10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen, sollst du ihr zunächst Frieden anbieten. 29 11 Geht sie auf das Friedensangebot ein und öffnet dir ihre Tore, dann soll die Bevölkerung Zwangsarbeit verrichten und dir untertan sein. 12 Lehnen sie das Friedensangebot ab und wollen kämpfen, dann belagere sie. 13 Wenn Jahwe, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, dann bringe alles Männliche in der Stadt mit dem Schwert um. 30, 31 14 Die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles, was sich in der Stadt plündern lässt, darfst du dir als Beute nehmen. Du darfst die Vorräte deiner Feinde, die Jahwe, dein Gott, dir ausgeliefert hat, verzehren. 15 So sollst du es mit allen Städten machen, die weit von dir entfernt sind, nicht aber mit den Städten der Völker Kanaans. 16 In diesen Städten, die Jahwe, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, sollst du nichts und niemand am Leben lassen. 32 17 An allen Völkern im Land musst du unbedingt den Bann vollstrecken, wie Jahwe, dein Gott, es dir befohlen hat: an den Hetitern, Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. 33 18 Sonst werden sie euch dazu verführen, gegen Jahwe, euren Gott, zu sündigen und die Abscheulichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter begangen haben. 19 Wenn du eine Stadt lange belagern musst, um sie zu bekämpfen, dann sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt gegen sie schwingst. Du kannst ja von ihren Früchten essen und sollst sie nicht abhauen. Der Baum auf dem Feld ist doch kein Mensch, den du bekämpfen musst. 20 Nur die Bäume, von denen du weißt, dass sie nichts Essbares tragen, darfst du abhauen und mit dem Holz Belagerungsanlagen gegen die Stadt bauen, die mit dir Krieg führt, bis sie gefallen ist.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

24 5. Mose 16.18: Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht.

25 3. Mose 19.24-25: Im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den HERRN.

26 5. Mose 28.30: Du wirst dir ein Weib vermählen, aber ein anderer wird sie beschlafen; du wirst ein Haus bauen, aber nicht darin wohnen; du wirst einen Weinberg pflanzen, aber nicht davon essen.

27 5. Mose 24.5: Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.

28 Richter 7.3: So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben.

29 4. Mose 21.21-22: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen:

30 4. Mose 31.7: Und sie führten den Streit wider die Midianiter, wie der HERR Mose geboten hatte, und töteten alles, was männlich war.

31 4. Mose 31.17: So erwürgt nun alles, was männlich ist unter den Kindern; und alle Weiber, welche einen Mann durch Beischlaf kennengelernt haben, die tötet;

32 Josua 10.40: Also schlug Josua das ganze Land auf dem Gebirge und gegen den Süden und in den Tälern und an den Abhängen, samt allen ihren Königen, und ließ nicht einen übrigbleiben und vollstreckte den Bann an allem, was Odem hatte, wie der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

33 5. Mose 7.1-2: Wenn der HERR, dein Gott, dich in das Land bringt, darein du kommen wirst, um es einzunehmen, und wenn er vor dir her viele Völker vertilgt, die Hetiter, die Girgasiter, die Amoriter, die Kanaaniter, die Pheresiter, die Heviter und die Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du;