2. Mose - Kapitel 21
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:Das Recht des hebräischen Sklaven
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.4. Mose - Kapitel 8
1 Jahwe sagte zu Mose, 2 er solle Aaron Folgendes weitergeben: "Wenn du die sieben Lampen aufsetzt, dann sollen sie ihr Licht nach vorn fallen lassen." 24 3 Aaron machte es so: Er setzte die Lampen so auf, dass ihr Licht vor den Leuchter fiel, wie Jahwe es Mose gesagt hatte. 4 Der Leuchter bestand aus reinem Gold und war vom Fuß bis zu den Blüten aus einem Stück getrieben. Nach dem Bild, das Jahwe Mose gezeigt hatte, war der Leuchter hergestellt worden. 5 Jahwe sagte zu Mose: 6 "Sondere die Leviten aus den Israeliten aus und reinige sie! 25 7 Das sollst du folgendermaßen tun: Besprenge sie mit Entsündigungswasser und sorge dafür, dass sie ihren ganzen Körper rasieren und ihre Kleider waschen, damit sie rein werden. 26, 27, 28, 29 8 Dann sollen sie einen jungen Stier nehmen und das dazugehörige Speisopfer: mit Öl vermengtes Feinmehl. Auch du sollst einen jungen Stier zum Sündopfer nehmen. 9 Lass dann die Leviten vor das Zelt der Gottesbegegnung treten und die ganze Gemeinde der Israeliten zusammenkommen. 10 Du sollst die Leviten vor Jahwe stellen, und die Israeliten sollen ihre Hände auf sie legen. 11 Aaron soll Jahwe die Leviten als Weihgabe der Israeliten darbringen, damit sie den Dienst für Jahwe tun. 30 12 Und die Leviten sollen ihre Hände auf den Kopf der jungen Stiere stützen. Einen der beiden Stiere sollst du Jahwe als Sündopfer und den anderen als Brandopfer darbringen, um Sühne für die Leviten zu erwirken. 13 Auf diese Weise sollst du die Leviten vor Aaron und seine Söhne stellen und sie als Weihgabe Jahwe bringen. 14 So werden sie von den Israeliten ausgesondert, damit sie mir gehören. 31 15 Danach sollen die Leviten mit ihrem Dienst am Zelt der Gottesbegegnung beginnen. Du sollst sie also reinigen und Jahwe als Weihgabe bringen. 16 Denn sie sind mir von den Israeliten als besonderes Eigentum gegeben, als Ersatz für alle erstgeborenen Söhne Israels habe ich sie angenommen. 32 17 Denn mir gehört alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier. An dem Tag, als ich jede Erstgeburt in Ägypten erschlug, habe ich sie für mich geweiht 33 18 und die Leviten anstelle der Erstgeborenen Israels angenommen. 19 Dann habe ich die Leviten Aaron und seinen Nachkommen als Gabe der Israeliten übergeben, damit sie den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung anstelle der Israeliten tun, um für sie Sühne zu erwirken. So wird keine Plage über die Israeliten kommen, wenn diese sich dem Heiligtum nähern." 34 20 Mose, Aaron und die ganze Menge der Israeliten machten es so mit den Leviten, genauso, wie Jahwe es Mose befohlen hatte. 21 Die Leviten ließen sich entsündigen und wuschen ihre Kleider. Aaron brachte sie dann als Weihgabe vor Jahwe dar und erwirkte Sühne für sie, um sie zu reinigen. 35 22 Danach traten die Leviten ihren Dienst bei Aaron und seinen Söhnen im Zelt der Gottesbegegnung an. So wie Jahwe es Mose für die Leviten aufgetragen hatte, machten es die Israeliten. 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Für die Leviten gilt Folgendes: Mit 25 Jahren soll ein Levit in die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung eintreten. 36, 37, 38, 39 25 Wer 50 Jahre alt ist, soll von der Dienstverpflichtung zurücktreten und keinen Dienst mehr tun. 26 Er kann seinen Brüdern bei der Arbeit am Zelt helfen, soll aber keinen Dienst mehr tun. So sollst du es mit den Leviten und ihren Aufgaben halten. "Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
24 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.
25 Maleachi 3.3: Er wird sitzen und schmelzen und das Silber reinigen; er wird die Kinder Levis reinigen und sie läutern wie Gold und Silber; dann werden sie dem HERRN Speisopfer bringen in Gerechtigkeit;
26 3. Mose 14.8: Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben.
27 4. Mose 5.17: Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,
28 4. Mose 19.9: Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer.
29 4. Mose 19.17: So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr.
30 4. Mose 8.21: Und die Leviten entsündigten sich und wuschen ihre Kleider. Und Aaron webte sie zum Webopfer vor dem HERRN und erwirkte ihnen Sühne, daß sie rein wurden.
31 4. Mose 3.45: Nimm die Leviten für alle Erstgeburt unter den Kindern Israel, und das Vieh der Leviten für ihr Vieh, daß die Leviten mein seien, mir, dem HERRN.
32 4. Mose 3.12: Siehe, ich habe die Leviten unter den Kindern Israel genommen an Stelle aller Erstgeborenen unter den Kindern Israel, also daß die Leviten mein sind.
33 2. Mose 13.2: Heilige mir alle Erstgeburt bei den Kindern Israel, von Menschen und Vieh; denn sie sind mein!
34 4. Mose 3.9: Und du sollst die Leviten Aaron und seinen Söhnen zum Geschenk machen; geschenkt sind sie ihm von seiten der Kinder Israel.
35 4. Mose 8.11: Und Aaron soll die Leviten vor dem HERRN weben zum Webopfer seitens der Kinder Israel, daß sie den Dienst des HERRN versehen.
36 4. Mose 4.3: von dreißig Jahren an und darüber, bis in das fünfzigste Jahr, alle Diensttauglichen für das Werk an der Stiftshütte.
37 4. Mose 4.23: von dreißig Jahren an und darüber, bis zum fünfzigsten Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
38 4. Mose 4.30: Von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste Jahr sollst du sie zählen, alle Diensttauglichen zur Arbeit an der Stiftshütte.
39 4. Mose 4.47: von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;