2. Mose - Kapitel 21
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:Das Recht des hebräischen Sklaven
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.4. Mose - Kapitel 7
1 An dem Tag, als Mose die Wohnung fertig aufgerichtet, sie mit all ihren Gegenständen, dem Altar und allen dazugehörigen Geräten gesalbt und geheiligt hatte, 24 2 brachten die Fürsten Israels, die Oberhäupter ihrer Sippen, die Fürsten der Stämme und Führer der Gemusterten 3 ihre Gaben vor Jahwe. Es waren sechs Planwagen und zwölf Rinder, je einen Wagen von zwei Fürsten und je ein Rind von einem Fürst. Sie brachten sie vor die Wohnung. 4 Jahwe sagte zu Mose: 5 "Nimm sie von ihnen an. Sie sollen am Zelt der Gottesbegegnung Verwendung finden. Übergib sie den Leviten entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeit." 6 Da nahm Mose die Wagen und die Rinder an und übergab sie den Leviten. 7 Zwei Wagen und vier Rinder gab er den Gerschoniten für ihren Dienst. 8 Vier Wagen und acht Rinder gab er den Merariten entsprechend ihrem Dienst unter der Leitung des Priesters Itamar Ben-Aaron. 25, 26, 27 9 Den Kehatiten gab er nichts, denn ihr Dienst bezog sich auf die Gegenstände im Heiligtum, die nur auf den Schultern getragen werden durften. 10 Außerdem brachten die Fürsten an dem Tag, an dem der Altar gesalbt wurde, Gaben zu seiner Einweihung. 28 11 Doch Jahwe sagte zu Mose: "Jeden Tag soll nur ein Fürst seine Gabe zur Einweihung des Altars bringen." 29, 30 12 Am ersten Tag brachte Nachschon Ben-Amminadab vom Stamm Juda seine Gabe. 13 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber, nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 14 Dazu kam noch eine 115 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 15 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 16 einen Ziegenbock zum Sündopfer 17 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Nachschon Ben-Amminadab. 18 Am zweiten Tag brachte Netanel Ben-Zuar, der Fürst des Stammes Issachar, seine Gabe. 19 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale aus Silber nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 20 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 21 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 22 einen Ziegenbock zum Sündopfer 23 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Netanel Ben-Zuar. 24 Am dritten Tag brachte der Fürst des Stammes Sebulon, Eliab Ben-Helon, seine Gabe. 25 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 26 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 27 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 28 einen Ziegenbock zum Sündopfer 29 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eliab Ben-Helon. 30 Am vierten Tag brachte der Fürst des Stammes Ruben, Elizur Ben-Schedëur, seine Gabe. 31 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 32 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 33 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 34 einen Ziegenbock zum Sündopfer 35 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elizur Ben-Schedëur. 36 Am fünften Tag brachte der Fürst des Stammes Simeon, Schelumiël Ben-Zurischaddai, seine Gabe. 37 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 38 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 39 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 40 einen Ziegenbock zum Sündopfer 41 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Schelumiël Ben-Zurischaddai. 42 Am sechsten Tag brachte der Fürst des Stammes Gad, Eljasaf Ben-Dëuël, seine Gabe. 43 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 44 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 45 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 46 einen Ziegenbock zum Sündopfer 47 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Eljasaf Ben-Dëuël. 48 Am siebten Tag brachte der Fürst des Stammes Efraïm, Elischama Ben-Ammihud, seine Gabe. 49 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 50 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 51 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 52 einen Ziegenbock zum Sündopfer 53 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Elischama Ben-Ammihud. 54 Am achten Tag brachte der Fürst des Stammes Manasse, Gamliël Ben-Pedazur, seine Gabe. 55 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 56 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 57 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 58 einen Ziegenbock zum Sündopfer 59 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Gamliël Ben-Pedazur. 60 Am neunten Tag brachte der Fürst des Stammes Benjamin, Abidan Ben-Gidoni, seine Gabe. 61 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 62 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 63 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 64 einen Ziegenbock zum Sündopfer 65 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Abidan Ben-Gidoni. 66 Am zehnten Tag brachte der Fürst des Stammes Dan, Ahiëser Ben-Ammischaddai, seine Gabe. 67 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 68 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 69 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 70 einen Ziegenbock zum Sündopfer 71 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahiëser Ben-Ammischaddai. 72 Am elften Tag brachte der Fürst des Stammes Ascher, Pagiël Ben-Ochran, seine Gabe. 73 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 74 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 75 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 76 einen Ziegenbock zum Sündopfer 77 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Pagiël Ben-Ochran. 78 Am zwölften Tag brachte der Fürst des Stammes Naftali, Ahira Ben-Enan, seine Gabe. 79 Es war eine Silberschüssel im Gewicht von 1500 Gramm und eine 800 Gramm schwere Sprengschale nach dem Gewicht des Heiligtums. Beide enthielten als Speisopfer Feinmehl, das mit Olivenöl vermengt war. 80 Dazu kam noch eine 120 Gramm schwere Schale aus Gold, die mit Weihrauch gefüllt war. 81 Dann brachte er noch einen jungen Stier, einen Schafbock und ein einjähriges Lamm zum Brandopfer, 82 einen Ziegenbock zum Sündopfer 83 und zwei Rinder, fünf Schafböcke, fünf Ziegenböcke und fünf einjährige Lämmer zum Freudenopfer. Das war die Gabe von Ahira Ben-Enan. 84 Das war die Gabe der Fürsten Israels zur Salbung und Einweihung des Altars: zwölf Silberschüsseln, zwölf Sprengschalen aus Silber und zwölf goldene Schalen. 85 Eine Silberschüssel wog 1500 Gramm und eine Sprengschale 800 Gramm. Insgesamt waren es nach dem Gewicht des Heiligtums rund 28 Kilogramm Silber. 86 Dazu kamen die mit Weihrauch gefüllten zwölf goldenen Schalen mit einem Goldgewicht von insgesamt rund 1400 Gramm. 87 Es waren zum Brandopfer: zwölf Stiere, zwölf Schafböcke, zwölf einjährige Lämmer und die dazugehörigen Speisopfer, und zwölf Ziegenböcke zum Sündopfer. 88 Zum Freudenopfer waren es insgesamt 24 Stiere, 60 Schafböcke, 60 Ziegenböcke und 60 einjährige Lämmer. Das war die Gabe zur Einweihung des Altars, nachdem er gesalbt worden war. 89 Wenn Mose in das Zelt der Gottesbegegnung hineinging, um mit Gott zu reden, hörte er dessen Stimme von der Deckplatte herab zu ihm sprechen, die auf der Bundeslade lag, zwischen den beiden Cherubim hervor. 31, 32Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
24 2. Mose 40.9-10: Und du sollst das Salböl nehmen und die Wohnung salben, samt allem, was darin ist, und du sollst sie weihen und alle ihre Geräte, daß sie heilig sei.
25 2. Mose 38.21: Dies ist die Berechnung der Kosten der Wohnung, der Wohnung des Zeugnisses, welche auf Befehl Moses gemacht wurde, mit Hilfe der Leviten durch die Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters,
26 4. Mose 4.28: Das ist der Dienst des Geschlechts der Gersoniter in der Stiftshütte und was sie unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters zu besorgen haben.
27 4. Mose 4.33: Das ist der Dienst des Geschlechts der Kinder Merari, alles, was sie an der Stiftshütte zu besorgen haben unter der Hand Itamars, des Sohnes Aarons, des Priesters.
28 2. Chronik 7.9: und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang.
29 4. Mose 1.4: Und es soll von jedem Stamm das Oberhaupt der Vaterhäuser seines Stammes bei euch sein.
30 4. Mose 2.3: Gegen Morgen soll sich lagern das Panier des Lagers von Juda, nach seinen Heeren und der Fürst der Kinder Juda, Nahasson, der Sohn Amminadabs;
31 2. Mose 25.21-22: Und du sollst den Sühndeckel oben über die Lade legen und das Zeugnis, das ich dir geben werde, in die Lade tun.
32 1. Samuel 3.3: Und die Lampe Gottes war noch nicht erloschen; Samuel aber schlief im Tempel des HERRN, wo die Lade Gottes war.