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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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4. Mose - Kapitel 4

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Ermittelt die Zahl der Kehatiten unter den Leviten nach ihren Sippen und Familien. 3 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 24 4 Sie sind für das Höchstheilige verantwortlich. 5 Wenn das Lager weiterzieht, sollen Aaron und seine Söhne hineingehen, den verhüllenden Vorhang abnehmen und über die Lade mit dem Bundesgesetz decken. 6 Dann sollen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber ausbreiten und oben darauf ein Tuch aus violettem Purpur. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 7 Auch über den Tisch, auf dem das geweihte Brot ausgelegt ist, sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten und darauf die Schüsseln und Schalen, die Opferschalen und die Kannen zum Trankopfer stellen. Auch das beständige Brot soll darauf liegen. 8 Darüber sollen sie ein Tuch aus Karmesin ausbreiten und dies mit einer Decke aus Tachasch-Leder bedecken. Zum Schluss sollen sie die Stangen anbringen. 9 Dann sollen sie den Leuchter samt seinen Lichtschalen in ein Tuch aus violettem Purpur einhüllen, außerdem die Dochtscheren, Feuerbecken und Ölgefäße, die dazugehören. 25 10 Dann müssen sie alles zusammen in eine Decke aus Tachasch-Leder wickeln und es auf die Trage legen. 11 Auch über den goldenen Altar sollen sie ein Tuch aus violettem Purpur ausbreiten, eine Decke aus Tachasch-Leder darüberlegen und seine Stangen anbringen. 12 Alle anderen Geräte, die man zum Dienst im Heiligtum braucht, sollen sie in ein Tuch aus violettem Purpur hüllen, dann in eine Decke aus Tachasch-Leder einwickeln und es auf die Trage legen. 13 Dann sollen sie den Altar von der Fettasche reinigen und ein Tuch aus rotem Purpur darüber ausbreiten. 14 Auf dieses Tuch sollen sie alle Geräte legen, die zum Dienst am Altar gebraucht werden: die Feuerbecken, Fleischgabeln, Schaufeln und Sprengschalen. Schließlich müssen sie eine Decke aus Tachasch-Leder darüber decken und seine Stangen anbringen. 15 Erst wenn Aaron und seine Söhne beim Aufbruch des Lagers das Heiligtum und alle seine Gegenstände vollständig bedeckt haben, sollen die Nachkommen Kehats kommen, um sie zu tragen. Sie dürfen das Heilige nicht berühren, sonst müssen sie sterben. Das alles haben die Kehatiten vom Zelt der Gottesbegegnung zu tragen. 26, 27 16 Eleasar, der Sohn des Priesters Aaron, hat die Aufsicht über das Öl für das Licht, die Weihrauchmischung, das regelmäßige Speisopfer und das Salböl, die Verantwortung für die ganze Wohnung und alles, was darin ist, das Heiligtum und alle seine Gegenstände." 17 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 18 "Ihr müsst Sorge dafür tragen, dass der Stamm der Kehatitensippen unter den Leviten nicht ausgerottet wird. 19 Ihr müsst Folgendes für sie tun, damit sie am Leben bleiben und nicht sterben, wenn sie in die Nähe des Höchstheiligen kommen: Aaron und seine Söhne sollen hineingehen und jedem Einzelnen zuweisen, was er zu tun und zu tragen hat. 20 Sie dürfen nicht von sich aus hineingehen, damit sie nicht einen Augenblick lang das Heilige sehen. Sonst müssen sie sterben." 28 21 Jahwe sagte zu Mose: 22 "Ermittle auch die Zahl der Gerschoniten nach ihren Sippen und Familien. 23 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 24 Die Gerschoniten haben Folgendes zu tun und zu tragen: 25 Sie sollen die Zeltbahnen der Wohnung und das Zelt tragen, seine Decke und die Tachasch-Decke, die darüber liegt, und den Vorhang vom Eingang des Zeltes, 26 dazu die Behänge des Vorhofs, der die Wohnung und den Altar umgibt, den Vorhang vom Eingang, die Seile und alle Arbeitsgeräte. Sie sollen alles tun, was dabei anfällt. 27 Die Arbeit der Gerschoniten soll auf Anordnung Aarons und seiner Söhne hin geschehen. Sie sollen sie anweisen, was sie zu tragen und zu tun haben." 28 Das ist die Arbeit der Gerschoniten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 29 Auch die Merariten sollst du nach ihren Sippen und Familien mustern. 30 Es geht um alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet sind. 31 Bei ihrem Dienst am Zelt haben sie die Bretter der Wohnung zu tragen, ihre Riegel, Säulen und Bodenplatten, 32 die Säulen des Vorhofs ringsum, ihre Sockel, Pflöcke und Seile und alle Arbeitsgeräte dazu. Ihr sollt ihnen die Gegenstände, die sie zu tragen haben, mit Namen einzeln zuweisen." 33 Das ist die Arbeit der Merariten am Zelt der Gottesbegegnung, die unter der Aufsicht des Priesters Itamar Ben-Aaron getan werden soll. 34 Mose, Aaron und die Oberhäupter der Gemeinschaft musterten nun die Kehatiten nach ihren Sippen und Familien 35 und zwar alle, die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 36 Es waren 2750 Männer 37 von den Sippen der Kehatiten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 38 Von den Gerschoniten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 39 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 40 Es waren 2630 Männer 41 von den Sippen der Gerschoniten, die am Zelt der Gottesbegegnung dienten und nach Anordnung Jahwes von Mose und Aaron gemustert wurden. 42 Von den Merariten wurden nach ihren Sippen und Familien alle gemustert, 43 die zwischen 30 und 50 Jahre alt und zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet waren. 44 Es waren 3200 Männer 45 von den Sippen der Merariten, die nach Anordnung Jahwes an Mose von Mose und Aaron gemustert wurden. 46 Die Gesamtzahl der gemusterten Leviten 47 zwischen 30 und 50 Jahren, die zum Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verpflichtet wurden, 48 war 8580. 49 Nach dem Befehl Jahwes betraute man jeden von ihnen unter Moses Leitung mit dem, was er zu tun und zu tragen hatte.

Querverweise

1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;

2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.

3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.

4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.

9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!

10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.

11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,

12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!

14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest

15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.

16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,

17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!

18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.

19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»

20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:

21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»

23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.

24 4. Mose 8.24: Dazu sind die Leviten verpflichtet: von fünfundzwanzig Jahren an und darüber soll einer Dienst tun bei der Stiftshütte.

25 2. Mose 25.31: Du sollst auch einen Leuchter von reinem Golde machen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß, sein Schaft, seine Kelche, Knoten und Blumen sollen aus einem Stück mit ihm sein.

26 4. Mose 7.9: Aber den Kindern Kahat gab er nichts, weil sie den Dienst des Heiligtums auf sich hatten und auf ihren Schultern tragen mußten.

27 2. Samuel 6.6-7: Und als sie zur Tenne Nachons kamen, griff Ussa nach der Lade Gottes und hielt sie; denn die Rinder waren ausgeglitten.

28 1. Samuel 6.19: Und Er schlug die Bethsemiten, weil sie in die Lade des HERRN geschaut hatten; er schlug nämlich von dem Volk siebzig Mann, und fünfzigtausend Mann. Da trug das Volk Leid, weil der HERR das Volk mit einem so großen Schlag heimgesucht hatte.