2. Mose - Kapitel 21
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:Das Recht des hebräischen Sklaven
2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 1, 2, 3 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. 4, 5, 6 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 7 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 8, 9, 10 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 11, 12 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. 13, 14 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. 15, 16 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. 17, 18, 19 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, 20, 21, 22 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. 23 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.Schaden und Schadenersatz
33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.4. Mose - Kapitel 13
1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Du kannst einige Männer losschicken, die das Land Kanaan erkunden sollen, das ich den Israeliten geben will! Nimm dazu aus jedem Stamm je einen der führenden Männer!" 3 Da schickte Mose die Männer von der Wüste Paran aus los, wie Jahwe es ihm erlaubt hatte. Sie alle waren Führer unter den Israeliten. 4 Es waren aus dem Stamm Ruben: Schammua Ben-Sakkur; 5 aus dem Stamm Simeon: Schafat Ben-Hori; 6 aus dem Stamm Juda: Kaleb Ben-Jefunne; 24 7 aus dem Stamm Issachar: Jigal Ben-Josef; 8 aus dem Stamm Efraïm: Hoschea Ben-Nun; 25, 26 9 aus dem Stamm Benjamin: Palti Ben-Rafu; 10 aus dem Stamm Sebulon: Gaddiël Ben-Sodi; 11 aus dem Stamm Manasse: Gaddi Ben-Susi; 12 aus dem Stamm Dan: Ammiël Ben-Gemalli; 13 aus dem Stamm Ascher: Setur Ben-Michael; 14 aus dem Stamm Naftali: Nachbi Ben-Wofsi; 15 aus dem Stamm Gad: Gëuël Ben-Machi. 16 Diese zwölf Männer schickte Mose aus, um das Land zu erkunden. Hoschea Ben-Nun gab er den Namen Josua. 27 17 Als Mose sie losschickte, sagte er zu ihnen: "Nehmt den Weg durch den Negev und steigt dann auf das Gebirge. 18 Seht euch das Land und die Menschen dort genau an. Findet heraus, ob sie stark oder schwach, wenig oder zahlreich sind, 19 ob das Land gut oder schlecht ist! Achtet darauf, ob sie in offenen Siedlungen wohnen oder in befestigten Städten. 20 Seht, ob das Land fruchtbar ist und ob es dort Wälder gibt. Fasst Mut und bringt Proben von den Früchten des Landes mit!" Es war gerade die Jahreszeit, in der die ersten Trauben reif werden. 21 So zogen sie hinauf und erkundeten das Land von der Wüste Zin bis Rehob bei Lebo-Hamat. 22 Sie zogen durch den Negev und kamen nach Hebron. Dort wohnten Ahiman, Scheschai und Talmai, die Nachkommen Anaks. Die Stadt Hebron war noch vor Zoan in Ägypten gegründet worden. 23 Als die Männer schließlich ins Traubental kamen, schnitten sie eine Weinranke mit einer Traube ab und trugen sie an einer Stange, auch Granatäpfel und Feigen nahmen sie mit. 24 Das Tal bekam erst später den Namen Wadi Eschkol, Traubental, weil die Israeliten dort eine Traube abgeschnitten hatten. 25 Vierzig Tage lang hatten sie das Land erkundet 26 und kehrten dann zu Mose und Aaron und der ganzen Gemeinschaft Israels nach Kadesch in die Wüste Paran zurück. Sie erstatteten ihnen Bericht und zeigten die mitgebrachten Früchte. 27 Sie berichteten Mose: "Wir sind in dem Land gewesen, in das du uns geschickt hast. Es ist wirklich ein Land, das von Milch und Honig überfließt. Sieh dir nur diese Früchte an! 28, 29 28 Allerdings ist das Volk, das dort wohnt, stark, und seine Städte sind groß und gut befestigt. Und dann haben wir auch noch die Söhne Anaks dort gesehen! 29 Im Negev wohnen die Amalekiter, im Bergland die Hetiter, Jebusiter und Amoriter, am Meer und in der Jordanebene die Kanaaniter." 30 Kaleb beschwichtigte das Volk, das über Mose aufgebracht war. Er sagte: "Wir werden hinaufziehen und das Land in Besitz nehmen! Wir können es sehr wohl erobern." 30 31 Aber die anderen Kundschafter sagten: "Wir können es nicht! Das Volk im Land ist stärker als wir." 32 Sie erzählten den Israeliten schreckliche Dinge über das Land, das sie erkundet hatten. "Dieses Land verschlingt seine Bewohner", sagten sie. "Alle Leute, die wir gesehen haben, sind sehr groß, 33 besonders die Nachkommen Anaks, die Riesen. Ihnen gegenüber kamen wir uns wie Heuschrecken vor. Und so haben sie auch uns angesehen." 31Querverweise
1 3. Mose 25.39-40: Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten;
2 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
3 Jeremia 34.14: Nach Verlauf von sieben Jahren soll jedermann seinen hebräischen Bruder, der sich dir verkauft hat, freilassen; sechs Jahre soll er dir dienen, dann sollst du ihn frei von dir ausgehen lassen! Aber eure Väter gehorchten nicht und neigten ihre Ohren nicht zu mir.
4 2. Mose 22.7-8: Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
5 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.
6 5. Mose 1.17: keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!
7 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
8 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen nach seinem Bild gemacht.
9 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten!
10 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht töten»; wer aber tötet, der wird dem Gericht verfallen sein.
11 4. Mose 35.6: Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,
12 5. Mose 19.4: Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
13 1. Könige 2.29: Und es ward dem König Salomo gesagt: Joab ist zum Zelte des HERRN geflohen und siehe, er steht am Altar! Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Geh, erschlage ihn!
14 1. Könige 2.31: Der König sprach zu ihm: Tue, wie er gesagt hat; erschlage ihn und begrabe ihn, daß du das Blut, das Joab ohne Grund vergossen hat, von mir und meines Vaters Hause wendest
15 5. Mose 24.7: Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.
16 1. Timotheus 1.10: Unzüchtigen, Knabenschändern, Menschenräubern, Lügnern, Meineidigen und was sonst der gesunden Lehre zuwider ist,
17 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater und seine Mutter verachtet! Und alles Volk soll sagen: Amen!
18 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater und seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in der dichtesten Finsternis.
19 Matthäus 15.4: Denn Gott hat geboten: «Ehre deinen Vater und deine Mutter!» Und: «Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben.»
20 3. Mose 24.19-20: Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat:
21 5. Mose 19.21: Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
22 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: «Auge um Auge und Zahn um Zahn!»
23 1. Mose 9.5: Für euer Blut aber, für eure Seelen, will ich Rechenschaft fordern, von der Hand aller Tiere will ich sie fordern und von des Menschen Hand, von seines Bruders Hand will ich des Menschen Seele fordern.
24 Josua 14.7: Ich war vierzig Jahre alt, als mich Mose, der Knecht des HERRN, von Kadesch-Barnea aussandte, das Land auszukundschaften, und ich brachte ihm Bericht, so wie es mir ums Herz war.
25 4. Mose 13.16: Das sind die Namen der Männer, die Mose aussandte, das Land auszukundschaften. Aber Hosea, den Sohn Nuns, nannte Mose Josua.
26 1. Chronik 7.27: dessen Sohn Non, dessen Sohn Josua.
27 4. Mose 11.28: Da antwortete Josua, der Sohn Nuns, der Moses Diener war von seiner Jugend an, und sprach: Mein Herr Mose, wehre ihnen!
28 2. Mose 3.8: und ich bin herabgefahren, daß ich sie errette von der Ägypter Hand und sie ausführe aus diesem Land in ein gutes und weites Land, in ein Land, das von Milch und Honig fließt, an den Ort der Kanaaniter, Hetiter, Amoriter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter.
29 2. Mose 3.17: und ich sage euch: Ich will euch aus dem Elend Ägyptens herausführen in das Land der Kanaaniter, Hetiter, Amoriter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, in das Land, das von Milch und Honig fließt.
30 4. Mose 13.6: Kaleb, der Sohn Jephunnes, vom Stamme Juda.
31 5. Mose 9.2: ein großes und hochgewachsenes Volk, die Kinder Enak, die du kennst, von denen du auch sagen gehört hast: Wer kann den Kindern Enak widerstehen?