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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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2. Chronik - Kapitel 35

1 Joschija feierte in Jerusalem ein Passafest zur Ehre Jahwes. Am 14. April wurden die Lämmer geschlachtet. 2 Er stellte die Priester an ihre Aufgaben und ermutigte sie zum Dienst im Haus Jahwes. 3 Den Leviten, die ganz Israel unterrichteten und Jahwe geweiht waren, sagte er: "Stellt die heilige Lade in das Haus, das Salomo Ben-David, der König von Israel, gebaut hat. Ihr müsst sie nicht mehr auf den Schultern tragen. Dient nun Jahwe, eurem Gott, und seinem Volk Israel. (1. Könige 6.1) 4 Macht euch in den Ordnungen eurer Sippen und Dienstgruppen bereit, so wie es König David von Israel und sein Sohn Salomo vorgeschrieben haben! 5 Steht im Heiligtum mit je einer Gruppe von Leviten für jede Sippe eurer Brüder bereit! 6 Heiligt euch, schlachtet die Lämmer und bereitet sie für eure Brüder so zu, wie Jahwe es durch Mose befohlen hat!" 7 Joschija spendete aus dem königlichen Besitz für das versammelte Volk 30.000 Schaf- und Ziegenböckchen zum Passaopfer und 3000 Rinder. (2. Chronik 30.24) 8 Auch seine hohen Beamten spendeten freiwillig für das Volk, die Priester und Leviten. Die drei führenden Priester im Haus Gottes, Hilkija, Secharja und Jehiël, spendeten der Priesterschaft 2600 Passalämmer und 300 Rinder. 9 Ebenso machten es die Führer der Leviten, Konanja mit seinen beiden Brüdern Schemaja und Netanel, sowie Haschabja, Jëiël und Josabad. Sie spendeten 5000 Lämmer für das Passaopfer und 500 Rinder. 10 Als man so zum Dienst gerüstet war, traten die Priester an ihren Platz, und die Leviten stellten sich in ihren Dienstgruppen auf, wie es der König befohlen hatte. 11 Dann wurden die Passalämmer geschlachtet. Die Priester nahmen das Blut von den Leviten entgegen und sprengten es an den Altar, während diese den Tieren die Haut abzogen. 12 Die zum Brandopfer bestimmten Stücke legten sie beiseite, um diese den Familiengruppen zu geben, damit sie Jahwe die Stücke bringen konnten, wie es in Moses Gesetzbuch vorgeschrieben ist. Ebenso machte man es mit den Rindern. 13 Dann wurden die Passalämmer am Feuer gebraten, wie es vorgeschrieben ist. Die heiligen Gaben kochten sie jedoch in Töpfen, Kesseln und Schüsseln. So schnell sie konnten verteilten sie es an die Leute. 14 Danach bereiteten sie es auch für sich und die Priester zu, denn die Priester aus der Nachkommenschaft Aarons waren bis in die Nacht hinein mit der Darbringung der Brandopfer und der Fettstücke beschäftigt. 15 Die Sänger aus der Nachkommenschaft Asafs blieben für die Dauer des Festes an ihrem Platz, wie es David, Asaf, Heman und der königliche Seher Jedutun angeordnet hatten. Auch die Torwächter blieben an ihren Toren. Sie alle brauchten ihren Dienst nicht zu unterbrechen, weil ihre Brüder, die Leviten, für sie alles zubereiteten. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 26.1) 16 So war der gesamte Dienst für Jahwe an diesem Tag gut geordnet. Man feierte das Passa und brachte auf dem Altar Jahwes die Brandopfer dar, wie König Joschija es angeordnet hatte. 17 Anschließend feierten die versammelten Israeliten sieben Tage lang das Fest der ungesäuerten Brote. 18 Ein solches Passafest hatte es in Israel seit der Zeit des Propheten Samuel nicht mehr gegeben. Keiner der früheren Könige Israels hatte es so wie Joschija zusammen mit den Priestern und Leviten, mit ganz Juda und den anwesenden Israeliten und den Einwohnern Jerusalems gefeiert. (2. Chronik 30.26) 19 Im 18. Regierungsjahr Joschijas war dieses Passa gefeiert worden. 20 Nachdem Joschija das alles zur Instandsetzung des Tempels getan hatte, zog König Necho von Ägypten heran. Er war auf dem Weg zur Schlacht von Karkemisch am Euphrat. Joschija stellte sich ihm entgegen. 21 Da schickte Necho Boten zu ihm und ließ ihm sagen: "Was haben wir denn miteinander zu schaffen, König von Juda? Ich ziehe nicht gegen dich, ich bin im Krieg mit einem anderen Königshaus. Gott hat gesagt, dass ich mich beeilen soll. Stell dich also nicht gegen Gott, denn er ist auf meiner Seite, sonst wird er dich vernichten!" 22 Doch Joschija zog sich nicht zurück, sondern verkleidete sich und wollte gegen ihn kämpfen. Er hörte nicht auf die Worte Nechos, durch die Gott ihn warnen wollte. In der Ebene von Megiddo stellte er sich ihm entgegen. 23 Doch in der Schlacht wurde Joschija von feindlichen Bogenschützen getroffen. "Bringt mich weg", sagte er zu seinen Begleitern, "ich bin schwer verwundet!" 24 Seine Diener hoben ihn vom Streitwagen, setzten ihn auf seinen zweiten Wagen und brachten ihn nach Jerusalem. Dort starb er und wurde in der Grabstätte seiner Vorfahren bestattet. Ganz Juda und Jerusalem trauerten um Joschija. 25 Der Prophet Jeremia dichtete ein Klagelied für Joschija, und alle Sänger und Sängerinnen besingen ihn bis heute in ihren Klageliedern. Das wurde zu einem festen Brauch in Israel. Diese Lieder stehen ja im Buch der Klagelieder. (Jeremia 22.10-11) 26 Was es sonst noch über Joschija und die Beweise seiner Treue gegenüber dem Gesetz Jahwes zu berichten gibt, 27 seine frühere und spätere Geschichte, findet man im Buch der Könige von Israel und Juda.