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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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2. Chronik - Kapitel 34

1 Joschija war bei Herrschaftsantritt acht Jahre alt und regierte 31 Jahre lang in Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Er tat, was Jahwe gefiel, und folgte damit dem Vorbild seines Vorfahren David. Er ließ sich durch nichts davon abbringen. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 In seinem achten Regierungsjahr, als er noch sehr jung war, fing er an, den Gott seines Vorvaters David zu suchen. Und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Opferhöhen, den Aschera-Pfählen, den geschnitzten und gegossenen Götzenbildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Vor seinen Augen riss man die Altäre des Baal nieder. Er ließ die darauf angebrachten Räuchersäulen zerschlagen, die Aschera-Pfähle zerstören, die Schnitz- und Gussbilder zermalmen und den Staub auf die Gräber derer streuen, die ihnen geopfert hatten. (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 Die Gebeine der Götzenpriester ließ er auf ihren eigenen Altären verbrennen. So reinigte er Juda und Jerusalem vom Götzenkult. (1. Könige 13.2) 6 Auch in den Städten von Manasse, Efraïm und Simeon, ja, bis nach Naftali und selbst in ihren Trümmerstätten 7 ließ er die Altäre niederreißen. Er ließ in ganz Israel die Aschera-Pfähle umhauen, die Götzenbilder in Stücke schlagen und die Räucheraltäre zertrümmern. Dann kehrte er nach Jerusalem zurück. 8 In seinem 18. Regierungsjahr, noch während er das Land und den Tempel reinigte, beauftragte er den Staatsschreiber Schafan Ben-Azalja, den Stadtobersten Maaseja und Joach Ben-Joahas, den Sprecher des Königs, das Haus Jahwes, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Sie kamen zum Hohen Priester Hilkija und übergaben ihm das Geld, das ins Gotteshaus gebracht worden war. Die Leviten hatten es von den Leuten aus Manasse, Efraïm und dem ganzen Rest Israels sowie von Juda, Benjamin und den Einwohnern Jerusalems eingesammelt. 10 Sie händigten es den Meistern aus, denen die Ausbesserungsarbeiten am Haus Jahwes anvertraut waren. 11 Diese zahlten davon den Lohn für die Handwerker und Bauarbeiter und kauften behauene Steine und Holz für die Dachbinder, um die Gebäudeteile, welche die Könige von Juda hatten verfallen lassen, mit neuen Balken zu versehen. 12 Die Männer arbeiteten sehr gewissenhaft. Die Leviten Jahat und Obadja von den Nachkommen Meraris sowie Secharja und Meschullam von den Nachkommen Kehats führten die Aufsicht. Die Leviten, die sich mit Musikinstrumenten auskannten, 13 leiteten die Lastträger an und hatten die Aufsicht über alle Arbeiter der verschiedenen Dienstleistungen. Einzelne Leviten waren Schreiber, Listenführer und Torwächter. 14 Als sie das Geld holten, das im Haus Jahwes eingegangen war, fand der Priester Hilkija die Schriftrolle mit dem Gesetz, das Jahwe durch Mose gegeben hatte. 15 Da sagte Hilkija zu Schafan, dem Staatsschreiber: "Ich habe die Schriftrolle mit dem Gesetz im Haus Jahwes gefunden!" und gab sie ihm. 16 Schafan brachte sie dem König und meldete: "Deine Leute tun alles, was ihnen aufgetragen ist. 17 Sie haben das Geld, das sich im Haus Jahwes vorfand, gezählt und es den Verantwortlichen und den Bauleuten ausgehändigt." 18 Dann sagte er dem König noch, dass der Priester Hilkija ihm eine Schriftrolle übergeben hatte, und las ihm daraus vor. 19 Als der König hörte, was in dem Gesetz stand, riss er seine Gewänder ein 20 und befahl Hilkija, Ahikam Ben-Schafan und Abdon Ben-Micha, dem Staatsschreiber Schafan und dem königlichen Vertrauten Asaja: 21 "Geht und fragt Jahwe um Rat wegen der Worte in dieser gefundenen Schriftrolle. Fragt ihn für mich und für alle, die in Israel und Juda übrig geblieben sind. Denn Jahwe hat seinen ganzen Zorn über uns kommen lassen, weil unsere Vorfahren nicht auf das Wort Jahwes gehört und sich nicht nach dem gerichtet haben, was in dieser Schriftrolle steht." 22 Da ging Hilkija mit den anderen, die der König bestimmt hatte, zur Prophetin Hulda und sagte ihr das alles. Die Prophetin war die Frau von Schallum Ben-Tokhat, dem Enkel Hasras, der die Aufsicht über die Kleiderkammer hatte. Sie wohnte in der Neustadt von Jerusalem. 23 Sie sagte ihnen: "So spricht Jahwe, der Gott Israels: Sagt dem Mann, der euch zu mir geschickt hat: 24 'So spricht Jahwe: Ja, ich werde Unheil über diesen Ort und seine Bewohner bringen. Alle Flüche, die in dem Buch stehen, das man dem König von Juda vorgelesen hat, werden in Erfüllung gehen! (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 Weil sie mich verlassen haben und anderen Göttern Räucheropfer brachten, weil sie mich mit ihren Machwerken reizten, wird sich mein glühender Zorn über diesen Ort ergießen, und er wird nicht erlöschen!' 26 Aber für den König von Juda, der euch zu mir geschickt hat, um Jahwe zu befragen, habe ich folgende Botschaft: 'So spricht Jahwe, der Gott Israels: Durch die Worte, die du gehört hast, 27 wurde dein Herz weich. Du hast dich vor Gott gedemütigt, als du seine Drohungen gegen diesen Ort und seine Bewohner gehört hast. Ja, du hast dich vor mir gedemütigt, deine Gewänder eingerissen und vor mir geweint. Darum habe ich auch auf dich gehört, spricht Jahwe. (2. Chronik 33.12) 28 Du wirst in Frieden sterben und all das Unglück, das ich über diesen Ort und seine Bewohner kommen lasse, nicht mit ansehen müssen.'" Die Abgesandten brachten dem König die Antwort. 29 Darauf ließ der König alle Ältesten von Juda und Jerusalem zu sich rufen. (2. Könige 23.1-3) 30 Mit allen Männern von Juda, den Einwohnern von Jerusalem, den Priestern und Leviten und allem Volk, vom Vornehmsten bis zum Einfachsten, ging er zum Haus Jahwes hinauf. Er ließ ihnen das ganze Bundesbuch vorlesen, das im Haus Jahwes gefunden worden war. 31 Dann trat der König auf sein Podest und schloss den Bund vor Jahwe, dass man ihm nachfolgen wolle, seine Gebote, Mahnungen und Ordnungen mit ganzem Herzen und ganzer Kraft befolgen und alles genau tun wolle, was in dem Buch geschrieben steht. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Er ließ alle Anwesenden aus Jerusalem und dem Gebiet von Benjamin dem Bund beitreten. Die Einwohner Jerusalems hielten sich auch an den Bund Gottes, des Gottes ihrer Vorfahren. (2. Könige 23.3) 33 Joschija ließ nun auch in allen übrigen Gebieten Israels all die abscheulichen Götzen entfernen und hielt alle, die dort wohnten, dazu an, Jahwe, ihrem Gott, zu dienen. Und solange Joschija lebte, folgten sie Jahwe, dem Gott ihrer Väter.