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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

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2. Chronik - Kapitel 30

1 Hiskija schickte Boten mit Briefen durch ganz Israel und Juda, auch an die Stämme Efraïm und Manasse. Er lud sie ein, zum Haus Jahwes nach Jerusalem zu kommen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passafest zu feiern. (2. Chronik 35.1) 2 Der König hatte sich mit den verantwortlichen Männern und der ganzen Versammlung in Jerusalem beraten, ob sie das Passa nicht einen Monat später feiern sollten, (2. Chronik 30.15) 3 denn sie konnten es nicht rechtzeitig tun, weil sich nicht genügend Priester geheiligt hatten und das Volk noch nicht nach Jerusalem gekommen war. 4 Der Plan gefiel dem König und der ganzen Versammlung. 5 So fassten sie also den Beschluss, durch ganz Israel von Dan bis Beerscheba einen Aufruf ergehen zu lassen, um Jahwe, dem Gott Israels, das Passa in Jerusalem zu feiern. Denn sie hatten es lange Zeit nicht vollzählig gefeiert, wie es vorgeschrieben war. 6 So zogen die Eilboten mit den Briefen des Königs und seiner führenden Männer durch ganz Israel und Juda. Wie der König es ihnen aufgetragen hatte, riefen sie aus: "Ihr Leute von Israel, kehrt um zu Jahwe, dem Gott Abrahams, Isaaks und Israels! Dann wird er sich auch euch zuwenden, den Übriggebliebenen, die dem Zugriff der Könige von Assyrien entkommen sind. 7 Seid nicht wie eure Väter und Brüder, die Jahwe, dem Gott eurer Vorfahren, untreu geworden sind, sodass er sie zu einem Bild des Entsetzens machte, wie ihr seht. 8 Seid nicht so stur wie eure Väter! Reicht Jahwe die Hand und kommt zu seinem Heiligtum, das er für alle Zeiten geheiligt hat, und dient Jahwe, eurem Gott, damit er die Glut seines Zorns von euch abwendet. 9 Wenn ihr zu Jahwe umkehrt, werden auch eure Brüder und Kinder Erbarmen finden bei denen, die sie verschleppt haben, und sie werden in euer Land zurückkehren. Denn Jahwe, euer Gott, ist gütig und barmherzig und wird sich nicht von euch abwenden, wenn ihr zu ihm umkehrt." 10 Die Eilboten zogen von Stadt zu Stadt durch das Gebiet von Efraïm und Manasse bis nach Sebulon. Doch man lachte sie aus und verspottete sie. 11 Nur einige Männer aus den Stämmen Ascher, Manasse und Sebulon demütigten sich und kamen nach Jerusalem. 12 In Juda bewirkte Gott, dass alle einmütig dem Aufruf des Königs und der Oberen folgten, den diese nach dem Gebot Jahwes erlassen hatten. 13 So versammelte sich eine große Menge Menschen in Jerusalem, um das Fest der ungesäuerten Brote im Mai zu feiern. Es war eine ungewöhnlich große Versammlung. 14 Zuerst beseitigten sie alle Altäre und Räucheraltäre, die in Jerusalem standen, und warfen sie ins Kidrontal. 15 Am 14. Mai schlachteten sie die Lämmer für das Passa. Die Priester und Leviten hatten sich geschämt und sich diesmal geheiligt und Brandopfer in das Haus Jahwes gebracht. (4. Mose 9.11) 16 Sie standen jetzt auf ihrem Posten, wie es das Gesetz Moses, des Mannes Gottes, vorschreibt, und sprengten das Blut, das sie von den Leviten erhielten, an den Altar. (2. Chronik 29.34) 17 Weil viele in der Versammlung sich nicht geheiligt hatten, schlachteten die Leviten die Passalämmer für alle, die nicht rein waren, damit die Lämmer Jahwe geweiht werden konnten. 18 Denn ein großer Teil des Volkes, viele aus Efraïm und Manasse, Issachar und Sebulon hatten sich nicht gereinigt und aßen das Passamahl nicht so, wie es vorgeschrieben war. Darum betete Hiskija für sie: "Jahwe, du gütiger Gott! Vergib jedem, (2. Mose 12.1) 19 der dich, den Gott seiner Väter, von ganzem Herzen sucht, auch wenn er selbst nicht der Reinheit des Heiligtums entspricht." 20 Jahwe erhörte Hiskija und ließ das Volk gesund bleiben. 21 Die in Jerusalem versammelten Israeliten feierten sieben Tage lang voller Freude das Fest der ungesäuerten Brote. Tag für Tag sangen die Priester und Leviten für Jahwe, begleitet von den Instrumenten, die zum Lob Jahwes bestimmt waren. 22 Hiskija bedankte sich herzlich bei den Leviten, die so großes Verständnis für Jahwe bewiesen hatten. Als dann die sieben Tage des Festes zu Ende waren, an denen sie Freudenopfer brachten und Jahwe, den Gott ihrer Väter, priesen, (2. Chronik 32.6) 23 beschloss die ganze Versammlung, noch weitere sieben Tage zu feiern. Auch diese Woche machten sie zu einem Freudenfest. 24 König Hiskija von Juda hatte der Versammlung dazu 1000 junge Stiere und 7000 Schafe gespendet. Auch die Oberen hatten 1000 junge Stiere und 10.000 Schafe gegeben. Von den Priestern hatten sich sehr viele geheiligt. (2. Chronik 35.7) 25 So freute sich die ganze Versammlung: das Volk von Juda, die Priester und Leviten und alle, die aus den Stämmen Israels gekommen waren, sowie die Fremden, die von dort mitgekommen waren oder in Juda wohnten. 26 In ganz Jerusalem herrschte große Freude, denn seit der Zeit von König Salomo Ben-David hatte es so etwas in Jerusalem nicht mehr gegeben. 27 Dann erhoben sich die Priester, die Nachkommen Levis, und segneten das Volk. Ihr Rufen wurde erhört, ihr Gebet drang bis in Gottes heilige Wohnung im Himmel.