zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 22

1 Die Einwohner von Jerusalem riefen Jorams jüngsten Sohn Ahasja zum König aus. Denn alle älteren Söhne hatte die Räuberhorde umgebracht, die mit den Arabern ins Heerlager Judas eingedrungen war. So wurde also Ahasja, der Sohn des Königs Joram von Juda, König. (2. Könige 8.25-29) 2 Ahasja war bei Herrschaftsantritt 22 Jahre alt und regierte ein Jahr in Jerusalem. Seine Mutter war Atalja, die Enkeltochter Omris. 3 Auch er folgte dem schlechten Beispiel des Hauses Ahab, denn seine Mutter beeinflusste ihn zu gottlosem Handeln. 4 Wie das Haus Ahabs tat er, was Jahwe missfiel, denn von dort kamen seine Berater nach dem Tod seines Vaters. Das führte zu seinem Untergang. 5 Er folgte ihrem Rat und zog mit König Joram Ben-Ahab von Israel in den Krieg gegen König Hasaël von Syrien. Bei Ramot in Gilead kam es zum Kampf. Dabei wurde Joram von den Syrern verwundet. 6 Da zog er sich nach Jesreel zurück, um seine Wunden dort ausheilen zu lassen. König Ahasja Ben-Joram von Juda besuchte ihn in Jesreel. 7 Aber Gott hatte es so gefügt, dass dieser Besuch für Ahasja zum Verhängnis wurde. Denn als er dort angekommen war, fuhr er mit Joram zusammen Jehu, dem Enkel von Nimschi, entgegen. Dieser war von Jahwe zum König gesalbt worden, um die Nachkommen Ahabs auszurotten. (1. Könige 19.16) (2. Könige 9.6) 8 Als Jehu das Gericht über die Nachkommen Ahabs vollstreckte, traf er die Obersten von Juda und die Neffen Ahasjas, die in dessen Dienst standen, und brachte sie um. (2. Könige 10.12-14) 9 Dann ließ er Ahasja, der sich in Samaria versteckt hielt, suchen und gefangen nehmen. Er wurde zu Jehu gebracht und getötet. Doch ihm gewährte man ein Begräbnis, denn man sagte: "Er war immerhin ein Enkel Joschafats, der Jahwe von ganzem Herzen folgte." In der Familie Ahasjas war nun keiner mehr übrig, der fähig war, die Königsherrschaft zu übernehmen. (2. Könige 9.27-29) 10 Als Atalja, die Mutter von Ahasja erfuhr, dass ihr Sohn tot war, ließ sie die ganze Nachkommenschaft des Königshauses von Juda umbringen. 11 Doch Joscheba, die Frau des Priesters Jojada - sie war König Jorams Tochter und Ahasjas Schwester -, schaffte dessen kleinen Sohn Joasch von den Prinzen, die getötet werden sollten, heimlich beiseite. Sie versteckte ihn und seine Amme in der Bettenkammer und brachte ihn vor Atalja in Sicherheit, sodass er nicht getötet wurde. 12 Sechs Jahre lang blieb er im Bereich des Tempels verborgen, während Atalja das Land regierte.