Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.
1 Dann sagte Jahwe zu Noah: "Komm du mit deiner ganzen Familie in die Arche, denn du bist der einzige Gerechte in dieser Generation. 2Nimm dir von allen reinen Tieren je sieben Männchen und Weibchen mit, von den unreinen aber nur je ein Pärchen. (1. Mose 8.20)(3. Mose 11.1)3Auch von den Vögeln bringe je sieben Männchen und Weibchen mit, dass jede Art auf der ganzen Erde erhalten bleibt und sich vermehren kann. 4In sieben Tagen werde ich einen Regen über die Erde kommen lassen, der 40 Tage lang, Tag und Nacht, andauern wird. So werde ich alles Bestehende, alles, was ich gemacht habe, von der Erdoberfläche wegwischen." 5Noah machte alles genauso, wie Jahwe es ihm befohlen hatte.(1. Mose 6.22)6Als die Flut über die Erde hereinbrach, war Noah 600 Jahre alt. 7Er ging also mit seiner Frau, seinen Söhnen und deren Frauen in die Arche, um sich vor den Wassermassen in Sicherheit zu bringen. (1. Petrus 3.20)8Alle reinen und unreinen Tiere, die Vögel und die Kriechtiere 9kamen paarweise in die Arche, je ein Männchen und ein Weibchen, wie Gott es Noah befohlen hatte. (1. Mose 6.19)10Sieben Tage später kamen die Fluten über die Erde. 11Im 600. Lebensjahr Noahs, am 17. Tag des zweiten Monats, wurden die Schleusen des Himmels geöffnet, und alle Quellen der großen Tiefe brachen auf. 12Es regnete in Strömen 40 Tage lang, Tag und Nacht. 13An dem oben genannten Tag also war Noah mit seinen Söhnen Sem, Ham und Jafet, mit seiner Frau und den Frauen seiner Söhne in die Arche gegangen 14und mit allen Arten von Wildtieren und Herdenvieh, Kriechtieren und vielfältig gefiederten Vögeln. 15Alle Lebewesen, alle, die Atem in sich hatten, waren paarweise zu Noah in die Arche gekommen. 16Es war immer ein Männchen und ein Weibchen, wie Gott es Noah befohlen hatte. Dann schloss Jahwe hinter ihm zu.(1. Mose 6.19)1740 Tage lang ergoss sich die Flut über die Erde. 18Das Wasser stieg und hob die Arche vom Boden ab. 19Es stieg immer höher und höher, bis alle hohen Berge auf der Erde zugedeckt waren. 20Mehr als sieben Meter hoch deckte das Wasser die Berge zu. 21Da ging alles zugrunde, was auf der Erde lebte und sich regte: Vögel, Herdenvieh und wilde Tiere und alle Menschen. (Hiob 22.15-16)(2. Petrus 3.6)22Alles, was einen Lebenshauch in sich trug und auf dem Festland lebte, ging zugrunde. 23So löschte Gott alles aus, was auf dem Erdboden bestand: vom Menschen bis zum Herdenvieh, von den Vögeln bis zu den Kriechtieren. Alle fanden den Tod. Nur Noah und alle, die mit ihm in der Arche waren, blieben übrig. 24150 Tage lang überflutete das Wasser die Erde.