zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.

zurückEinzelansichtvor

1. Mose - Kapitel 49

1 Dann rief Jakob alle seine Söhne zu sich und sagte: "Versammelt euch, damit ich verkünde, / was euch begegnet in künftiger Zeit. 2 Kommt und hört, ihr Jakobssöhne, / hört auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du mein Erstgeborener, / meine Stärke und der Erstling meiner Kraft! / Erster an Hoheit und Erster an Macht. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du brodeltest wie Wasser. / Du sollst nicht der Erste sein, / denn du bestiegst das Bett deines Vaters, / da hast du es entweiht, / du, der mein Lager bestieg! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi, / ihre Waffen sind Werkzeuge der Gewalt. 6 Mit ihren Plänen habe ich nichts zu tun, / meine Ehre ist nicht eins mit ihrer Schar, / denn im Zorn haben sie Männer gemordet, / mutwillig Stiere gelähmt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) (Psalm 30.13) 7 Verflucht sei ihr zorniges Wüten, / weil es roh und grausam ist! / Ich teile sie unter Jakob auf, / ich zerstreue sie in Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, preisen deine Brüder, / weil du den Feind im Nacken packst! / Dir beugen sich die Söhne deines Vaters. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Du gleichst dem jungen Löwen, Juda. / Vom Raub kommst du, mein Sohn, herauf. / Er kauert hingestreckt, / dem Löwen und der Löwin gleich. / Wer wagt ihn aufzustören? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Nie weicht das Zepter von Juda, / der Herrscherstab von seinem Schoß, / bis der kommt, dem er gehört. / Und ihm werden die Völker gehorchen. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Am Weinstock bindet er sein Reittier fest, / sein Eselsfohlen an der Edelrebe. Sein Gewand wäscht er in Wein, / in Traubenblut den Mantel. (Joel 4.18) 12 Die Augen sind dunkler als Wein, / die Zähne weißer als Milch. 13 Sebulon wohnt nah am Meer, / an der Küste bei den Schiffen, / den Rücken an Sidon gelehnt. (Josua 19.10) 14 Issachar ist ein knochiger Esel, / der zwischen seinen Sattelkörben liegt. 15 Er sah die schöne Ruhe / und dieses freundliche Land, / da beugte er seine Schulter zum Tragen / und leistete Zwangsarbeit. 16 Dan wird Richter sein in seinem Volk / wie nur einer von Israels Stämmen. (Richter 13.25) 17 Dan ist wie eine Schlange am Weg, / eine Hornotter am Pfad. / Sie beißt das Pferd in die Fesseln, / sein Reiter stürzt rücklings herab. 18 - Ich warte auf deine Hilfe, Jahwe! - (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Gad wird von Räuberscharen umdrängt, / doch er bedrängt ihre Ferse. 20 Aschers Nahrung ist die beste, die es gibt, / er liefert Speise für den Tisch des Königs. (Josua 19.24) 21 Naftali, die flüchtige Hirschkuh, / versteht sich auf gefällige Rede. (Richter 4.6-10) 22 Ein junger Fruchtbaum ist Josef, / ein junger Fruchtbaum am Quell, / seine Zweige ranken über die Mauer. (Hosea 13.15) 23 Da reizten ihn die Bogenschützen, / feindselig beschossen sie ihn. 24 Aber sein Bogen bleibt fest, / mit rascher Hand schießt er zurück, / gelenkt von den Händen des Mächtigen, / von Jakobs Gott, / dem Hirten und dem Stein von Israel, 25 vom Gott deines Vaters, der dir hilft, / dem Allmächtigen, der dich segnet. / Er segnet dich mit Regen aus dem Himmel / und mit Wasser aus der Tiefe, / mit Überfluss aus Mutterbrüsten / und Fruchtbarkeit vom Mutterschoß. 26 Der Segen deines Vaters übertrifft den Segen der uralten Berge / und das Begehrenswerte der ewigen Hügel. / Dieser Segen sei auf Josefs Haupt, / dem Auserwählten seiner Brüder. (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist wie ein reißender Wolf: / Am Morgen frisst er die Beute, / am Abend teilt er den Raub." (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind die Stämme Israels, und das ist es, was ihr Vater zu ihnen sagte, als er sie segnete. Jeden von ihnen bedachte er mit dem Segen, der ihm zukam. 29 Dann befahl er ihnen: "Wenn ich zu meinem Volk eingeholt worden bin, begrabt mich bei meinen Vätern in der Höhle, die auf dem Feld des Hetiters Efron liegt; (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle auf dem Feld Machpela östlich von Mamre im Land Kanaan auf dem Grundstück, das Abraham als Grabstätte für seine Familie von dem Hetiter Efron erworben hat. 31 Dort wurden Abraham und seine Frau Sara begraben; dort liegen Isaak und Rebekka, und auch Lea habe ich dort beigesetzt. (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 Das Feld und die Höhle darauf sind unser rechtmäßiges Eigentum, das wir von den Hetitern erworben haben." 33 Nachdem Jakob seinen Söhnen diese Anweisungen gegeben hatte, zog er seine Füße aufs Bett herauf. Er starb und wurde im Tod mit seinen Vorfahren vereint.